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Landratsamt Oberallgäu

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Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Das Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes hat als Ziel die Rahmenbedingungen an den verändernden Bedürfnissen der älteren Generation anzupassen und somit für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein weitestgehend selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in ihrer vertrauten Umgebung, in ihrer Gemeinde, zu ermöglichen.
Das Konzept unterstützt die Entscheidungsträger dabei, die im Oberallgäu künftig notwendigen Versorgungsstrukturen zu sichern und auszubauen.

In Bayern sind alle Landkreise gesetzlich verpflichtet, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu entwickeln. Gesetzliche Grundlage für die Planung ist der Artikel 69 Abs. 2 AGSG. Neben der Feststellung des längerfristigen Bedarfs an Pflegeeinrichtungen (Bedarf  an Unterstützung und Pflege) finden im Gesamtkonzept die Bereiche Wohnen und Soziales Bedeutung.

Im Zeitraum von 2018-2020 wurde die Neuauflage für den Landkreis Oberallgäu bearbeitet. Bei der Erstellung wurde der Landkreis Oberallgäu durch die beauftragte Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern unterstützt. Der Kreistag hat im Juli 2020 das Seniorenpolitische Gesamtkonzept einschließlich der darin empfohlenen Maßnahmen einstimmig verabschiedet.

Die Koordination liegt hierzu bei der Fachstelle für Senioren im Landratsamtes Oberallgäu.

Chronologie und Vorgehen

Vom Beschluss bis zur Vorstellung des SPGK

Juli 2020:
Vorstellung der Ergebnisse des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, Beschlussfassung und jeweils einstimmige Verabschiedung im Sozialausschuss und Kreistag.

Februar 2020:
Austausch über die Ergebnisse in der Resonanzgruppe. Eine kleine Gruppe aus Vertretern unterschiedlicher Bereiche hat Rückmeldung über die Maßnahmen und dringlichen Empfehlungen gegeben.

November 2019 - Januar 2020:
Analyse und Zusammenfassung der Ergebnisse durch das Institut, Entwicklung der Maßnahmen und Empfehlungen.

Oktober 2019/November2019:
Durchführung des 1. und 2. Workshops „Zur Zukunft der Seniorenarbeit - Älter werden im Landkreis Oberallgäu"
Fachexperten aus unterschiedlichen Bereichen diskutierten über die Bestandssituation und erhobenen Bedarfe, woraufhin Maßnahmen abgeleitet wurden.

September 2019:
Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der Bevölkerungsprognose und der Seniorenbefragung für den Landkreis Oberallgäu. Eingeladen wurden Fraktionsvertreter, Mitglieder des Sozialausschuss, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. zuständige Gemeindemitarbeiter, Seniorenbeauftragte/Seniorenbeiräte, Familien- und Behindertenbeauftragte.

Juni 2019/Juli 2019:
Versendung der Fragebögen zur Seniorenbefragung
Der Landkreis Oberallgäu hat 5500 Fragebögen an die Altersgruppe 65+ gesendet, dabei lag die Rücklaufquote bei sehr guten 50 %. Die Auswertung der Fragebögen erfolgte durch das Institut. Die Ergebnisse der Befragung wurden auf den Gesamtlandkreis sowie auf die einzelnen Gemeinden ausgewertet.

Mai 2019:
Präsentation der Zwischenergebnisse zum Bearbeitungsstand im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie und Integration
Bestandserhebung aller offenen Angebote der Altenarbeit, hauswirtschaftliche Versorgung und weitere flankierende Dienste im Landkreis Oberallgäu

April 2019:
Abfrage der Pflege- und Betreuungsangebote (ambulante Pflege, stationäre Pflege sowie Tagespflege) im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten

Dezember 2018/Januar - März 2019:
Erfassung der Bevölkerungsdaten der Gemeinden im Landkreis Oberallgäu

Oktober/November 2018:
(Beginn der Bestandserhebung) Durchführung der Kommunalbefragung, Erfassung der Pflegeinfrastruktur

September 2018:  
Beschluss zur Neuauflage des Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Oberallgäu

 

Weiterführende Informationen

Förderung ambulanter Pflegedienste

Die ambulante Versorgung ist eine der meist genutzten Form der Betreuung und Pflege von Menschen. Die betreuten bzw. gepflegten Personen bleiben dabei Zuhause in der gewohnten Umgebung. Für die medizinische und pflegerische Hilfe kann bei Bedarf ein Pflegedienst unterstützend tätig werden.

Der Landkreises Oberallgäu fördert freiwillig mit Beschluss vom Kreistag ambulante Pflegedienste. Förderfähig sind die jeweiligen Investitionskosten des ambulanten Pflegedienstes. An den Kosten, welche für den Betrieb des Dienstes notwendig sind, beteiligt sich der Landkreis Oberallgäu finanziell. Hierfür werden pro Jahr 150.000 € vorgesehen.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung der Förderung für das Kalenderjahr 2024:*
1. Antrag für das jeweilige Kalenderjahr
2. Personalübersicht des jeweiligen Kalenderjahres**
    (Voll- und Teilzeitkräfte; Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, FSJ, BFD)
3. ggf. Nachweis über staatliche oder kommunale Förderung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

*Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag inkl. aller Anlagen ausschließlich per E-Mail an seniorenamt(at)lra-oa.bayern.de zu übersenden.

**Um die Bearbeitung Ihrer eingereichten Förderanträge zu erleichtern, bitten wir Sie, die benötigten Personalangaben in die entsprechenden Excel-Tabellen (vgl. Downloads) einzutragen und diese Datei mit dem ausgefüllten Antrag per E-Mail an die Fachstelle für Senioren zu übersenden.

Downloads:
Förderrichtlinie Investitionskostenförderung
Förderantrag für das Kalenderjahr 2024 als Word-Formular für direkte Eintragungen
Förderantrag für das Kalenderjahr 2024 im PDF-Format
Vorlage für Personalangaben 2024 (Voll- und Teilzeitkräfte) für direkte Eintragungen
Vorlage für Personalangaben 2024 (GfB, Azubi, FSJ, BFD) für direkte Eintragungen

Hinweise:
Sollten Sie Probleme beim Öffnen oder Ausfüllen der Dateien haben, können Sie die Fachstelle für Senioren unter der Telefon-Nr. 08321/612-154 oder per E-Mail (seniorenamt(at)lra-oa.bayern.de) erreichen.

Einreichungsfrist ist der 30. April 2025!

Verein Miteinander im Oberallgäu e.V.

Der Verein "Miteinander im Oberallgäu e. V." wurde im November 2014 gegründet.

Ziel des Vereins ist es, das einstimmig vom Kreistag beschlossene Seniorenpolitische Gesamtkonzept umzusetzen. Dazu soll der Verein die Gemeinden vor Ort unterstützen und Kooperationspartner für alle Einrichtungen und Organisationen im Landkreis sein, damit Senioren ihren Lebensabend nach ihren Wünschen gestalten können. Konkret geht es darum, das generationenübergreifende Zusammenleben im Landkreis zu stärken, Begegnungsstätten für Jung und Alt einzurichten und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Die gegenseitige Unterstützung von Jung und Alt und das soziale Miteinander werden in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Der Verein will dafür in Zusammenarbeit mit allen auf diesem Gebiet bereits tätigen Organisationen und Akteuren vor Ort die Voraussetzungen dafür schaffen.

Gemeinschaft, respektvolles Miteinander, generationenübergreifende Begegnungen, Integration, Kontakte, Freundschaften, Lernbegleitung, Entwicklung von eigenen Aktivitäten und die Förderung und Weitergabe vorhandener Fähigkeiten sind die wichtigsten Anliegen des Vereins bei der Einrichtung von Begegnungsstätten und sog. Mehrgenerationenhäusern. Sie sollen ein niedrigschwelliges Angebot in einem Stadtteil oder einer Gemeinde sein, wo sich Menschen begegnen und miteinander ins Gespräch kommen können. Der Verein will überall dort, wo sich solch ein Angebot entwickelt oder bereits besteht, unterstützend tätig sein. Er fördert die Einrichtungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Gewinnung und Fortbildung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen für die Betreuungs- und Begegnungsdienste und hilft bei der Einwerbung von Fördergeldern.

Aktuelle und weitere Informationen können Sie der Homepage des Vereins entnehmen.