Bewegungsförderung
Mach mit - Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterungihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kindern in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu lernen.
Alle Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2024/2025 haben zu Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50,00 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten .
Wie kann ich den Gutschein einlösen?
Füll die Rückseite des Gutscheins vollständig und wahrheitsgemäß aus und gib ihn bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs bei Deinem Kursanbieter ab. Der Gutschein wird auf Deine Kursgebühr abgerechnet. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich
Wo kann ich den Gutschein einlösen?
Du kannst den Gutschein bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG einlösen. Auch andere Anbieter können die Gutscheine annehmen. Erfrage dies aber unbedingt vor der Kursanmeldung!
Wie lange ist mein Gutschein gültig?
Der Gutschein ist gültig für alle Kurse, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.
Für Eltern und Kinder: Antragsformular
Für Kursanbieter: Info erforderliche Mindestqualifikation Antragsformular
Allgemein: Förderrichtlinie Änderung der Richtlinie