Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Die rechtliche Grundlage für Schulsozialarbeit bilden die §§ 11 (Jugendarbeit) und 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). Schulsozialarbeit passt sich an die individuellen Anliegen jeder Schule an und arbeitet bedarfsorientiert. Das Angebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler einer Schule. Schulsozialarbeit arbeitet eng mit Schulleitung und Lehrkräften zusammen, unterstützt die Erziehungsaufgabe der Schule und koordiniert weitere unterstützende Maßnahmen. Schulsozialarbeit fördert die persönliche und soziale Entwicklung aller Schüler und leistet einen großen Beitrag zur Schaffung von Chancengleichheit.
Aufgabenbereiche von Schulsozialarbeit
- Beratung aller Schülerinnen und Schülern bei persönlichen, schulischen und familiären Problemen
- Unterstützung aller Schülerinnen und Schülern bei Übergängen in der Schullaufbahn und bei der beruflichen Orientierung
- Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, bei familiären Problemen und Unterstützung im Umgang mit verschiedenen Institutionen
- Ansprechpartner für Schulleitung und Lehrkräfte und Unterstützung in Konfliktsituationen
- Mitwirkung bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
- Durchführung oder Begleitung von präventiven Projekten in Klassen z.B. Medienpädagogik, Gewaltprävention u. ä.
- Durchführung von anlassbezogenen Gruppenangeboten, z.B. Soziales Lernen, Mobbingintervention u. ä.
- Aktive Netzwerkarbeit im Sozialraum
- Vermittlung unterstützender Hilfen und Dienste
Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot für Eltern, Lehrer und vor allem für alle Schüler und Schülerinnen vor Ort an der Schule. Schulsozialarbeit bietet schnell, direkt und unbürokratisch Hilfe an. Informationen werden in der Schulsozialarbeit vertraulich behandelt. Die Fachkräfte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.