Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
- Förderung von Kindern in einer Tageseinrichtung, Kindergarten, Hort, Krippe, Tagespflege
- Hilfen zur Erziehung in Form von Heilpädagogischer Tagespflege, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe
- Betreuung und Versorgung in Notsituationen
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft.