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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Schülerbeförderung

Schüler-Fahrkarten, Fahrtkosten-Erstattung, Fahrpläne

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Danach besteht eine

Beförderungspflicht zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist), wenn

  • der Schulweg länger als 3,0 km ist (kürzeste Fußwegstrecke!) oder
  • der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  • Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.

Der Landkreis bzw. das Landratsamt ist zuständig für die weiterführenden Schulen.

Kostenfreie Schülerbeförderung für Schüler

Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht für Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 an: 

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Wirtschaftsschulen
  • Berufsfachschulen
  • Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse – z.B. BGJ und BVJ)
  • Mittelschulen (M-Zug)

Für Schüler ab Jahrgangsstufe 11, deren Eltern für 3 oder mehr Kinder Kindergeld oder soziale Hilfeleistungen erhalten, kann die Beförderung durch uns organisiert und bezahlt werden. Vorausgesetzt wird ein Nachweis vom Monat August vor Schulbeginn.

Es besteht kein Anspruch für FOS-Schüler, diese müssen immer einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen (siehe unten).

Antragstellung

Die Fahrkarten sind mit dem Erfassungsbogen über die Schule zu beantragen.

Bitte füllen Sie dazu die Seiten des Online-Formulars sorgfältig aus.  Auf der letzten Seite erhalten Sie die fertigen Dokumente im PDF-Format. Aus rechtlichen Gründen muss der Erfassungsbogen ausgedruckt und von den Eltern unterschrieben an der neuen Schule abgegeben werden. Wichtig ist neben der Unterschrift der Eltern auch der Schulstempel.

Hier geht's zum Online-Antrag:    ErfassungsbogenOnline (externer Link)

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Erfassungsbogen beantragen Sie für Ihr Kind

  • die Fahrkarten für das kommende Schuljahr  und
  • die Fahrkarten für die weiteren Schuljahre bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10, solange kein Schulwechsel stattfindet. Ansonsten benötigen wir einen neuen Erfassungsbogen von der neuen Schule.

Sie verpflichten sich, der Schule oder dem Landratsamt Oberallgäu jede Änderung der angegebenen Verhältnisse (Umzug, Schulaustritt, usw.) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir empfehlen Ihnen, den Erfassungsbogen in Kopie bei Ihren Akten aufzubewahren.

Schülerjahreskarten Bus - Schülerjahreskarten Bahn

Schülerjahreskarten der Bahn

  • Diese erhalten die Schüler am ersten Schultag über die Schule ausgehändigt.
  • Bei Verlust ist die Jahreskarte beim Landratsamt Oberallgäu neu zu beantragen. Die Deutsche Bahn erhebt für die Ersatzausstellung eine Gebühr von 36,00 €.
  • Bei Wegfall des Beförderungsanspruchs ist die Fahrkarte unverzüglich an das Landratsamt zurück zu geben.

Schülerjahreskarten für den Bus

mona (nördlicher Landkreis)
Die Fahrkarten bekommen Sie beim zuständigen Verkehrsunternehmen.

Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu (südlicher Landkreis)
Die Erfassungsbogen sind mit einem aktuellen Passbild über die Schule abzugeben. Auf der Rückseite des Passbildes müssen Name, Vorname, Fahrstrecke und Schule vermerkt sein. Die Schüler bekommen dann am ersten Schultag die Fahrkarte über die Schule.

Bei Verlust oder beschädigten Chipkarten können Sie beim Unternehmer gegen den Kaufpreis von 10,00 € eine neue Karte beantragen.

Deutschlandticket (DT)
DT bei der Bahn
werden von uns nicht mehr erworben. Die ZugangsAboNummern aus dem Schuljahr 2022-23 sind ab dem Schuljahr 2023-24 nicht mehr gültig. Zugschüler erhalten in Zukunft die DTs über einen Busuntenehmer.

DT bei Busunternehmern:
Zugangsdaten werden per von Ihnen angegebener E-Mail an den Schüler versendet.
Ausnahme bei der Firma RVA Füssen und der Firma Komm mit. Die Fahrkarten der Firma Komm mit werden in Zukunft durch die Firma RVA Füssen erstellt. Hier erhält der Schüler die Zugangsdaten per Brief in der ersten Schulwoche in der Schule.
Abrufcodes bereits bestehender DTs aus dem Schulvorjahr 2022-23 bleiben bestehen. Bei Verlust bitte Kontakt mit der Firma RVA Füssen (Tel. 08362/9390505) aufnehmen. Die Verlustgebühr beträgt 10 Euro.

Fahrtkostenerstattung für Schüler weiterführender Schulen

Erstattungsanspruch besteht für Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an:

  • Gymnasien
  • Wirtschaftsschulen
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Berufsschulen (Teilzeitunterricht)

Diese Schüler können bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vergangene Schuljahr die Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Das bedeutet, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!

Erstattungsfähig sind die vom Schüler aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule (nicht Arbeitsstelle), wobei der günstigste Tarif zugrunde gelegt wird. (Nutzung Deutschlandticket regulär oder ermäßigt, BahnCard, Bayern Ticket, 10’er Karten …) 

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkw sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit vorher mittels Bescheid anerkannt hat.

Es wird empfohlen, den Antrag zu Beginn des Schuljahres zu stellen! 

Antragstellung

Die Abgabefrist für das abgelaufene Schuljahr endet jeweils am 31. Oktober

Für die Erstattung benötigt das Landratsamt einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit

  • den Originalfahrkarten
    Wichtig: Es muss die kürzeste Verbindung, bzw. der günstigste Tarif gewählt werden, sonst erfolgt Kürzung! (z.B. Deutschlandticket regulär oder ermäßigt, Bahncard, Schülerjahreskarte, Monats- bzw. Wochenkarten, Schüler-Ticket, Umwelt-Abo, Bayernticket, Bayernticket-Single).
  • der Bestätigung der besuchten Schule (Schulstempel).

 Es werden nur die Fahrtkosten erstattet, soweit sie über 490 € (= gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie) liegen. 
Aufgrund der Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets (DT) für manche Schulen (29 €) hat der Gesetzgeber eine neue Familienbelastungsgrenze ab dem Schuljahr 2023-24 eingeführt. Diese liegt bei 320 € pro Schüler aber maximal bei 490 € pro Familie mit zwei Kindern. Familien mit drei oder mehr Kindern mit Kindergeld s.u.

 Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn

  • der Unterhaltsleistende im Monat August vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht oder
  • der Unterhaltsleistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder
  • bei einer dauernden Behinderung des Schülers (G-H-BI) von mindestens 50 %.

Bitte entsprechenden Nachweis beifügen.

Vollzeitschüler der 11. und 12. Klasse, bei denen die gesetzliche Eigenbeteiligung entfällt, erhalten weiterhin eine Schülerjahreskarte durch uns ausgestellt. Es ist jährlich ein Erfassungsbogen und ein entsprechender Nachweis vom August vor Schulbeginn vorzulegen.

Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Moped, Mofa und Traktor)

Voraussetzungen und Antrag

Für die Erstattung benötigt das Landratsamt einen  Antrag auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges.

KFZ-Antrag 5. - 10. Klasse
KFZ-Antrag ab der 11. Klasse

Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind jeweils zu Beginn eines jeden Schuljahres mit einem Stundenplan bzw. Blockplan einzureichen.

Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als 3,0 km Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule)

Im Regelfall wird ein privates Kraftfahrzeug nur anerkannt, wenn eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur teilweise (Restwegstrecke) möglich ist.

Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, sofern der Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.

Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges kann auch anerkannt werden, wenn der Schüler bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbare lange Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. In diesem Fall werden jedoch nur die Kosten angerechnet wie sie bei Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels anfallen würden.

Die Grenze der Zumutbarkeit wird dann als überschritten angesehen, wenn sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) verlängert. Diese Regelung ist jedoch nur auf Schüler anwendbar, die einen Vollzeitunterricht, d.h. einen regelmäßig an fünf Tagen in der Woche stattfindenden Unterricht besuchen. 

Informationsblätter Schülerverkehr im Schuljahr 2022/23

Schulweginfo südlicher Landkreis

in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberallgäu hat die Mobilitätsgesellschaft für den Nahverkehr im Allgäu – kurz mona GmbH – zum ersten Mal eine Broschüre zur Schülerbeförderung im südlichen Oberallgäu veröffentlicht – die „Schulweginfo“. 

Die Broschüre bietet Ihnen als Eltern und Schulneulingen an weiterführenden Schulen im südlichen Oberallgäu hilfreiche Hinweise zu Fahrkarten und Busverbindungen. Im Innenteil der Schulweginfo sind die Fahrten aus den einzelnen Gemeinden für die drei Schulstandorte Immenstadt, Sonthofen und Oberstdorf separat in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt. So können Sie sich schnell ein Bild davon machen, welcher Bus für die Hinfahrt und welcher Bus für den Heimweg infrage kommt. 

Schulbusverkehr Sonthofen

Fahrplan Linie Imberg-Tiefenbach-Schulzentrum-Rieden
Fahrplan Linie Walten-Berghofen-Winkel-Schulzentrum

Schulweginfo Kempten und Umgebung

Das Landratsamt Oberallgäu (Öffentlicher Personennahverkehr / Schülerbeförderung) und die Stadt Kempten (Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) haben in Zusammenarbeit mit den Unternehmen der mona die Informationsblätter Bahn / Bus für Schüler zu den weiterführenden Schulen in Kempten überarbeitet und neu herausgegeben.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgenden Schülerinfoblättern, dass es sich lediglich um die Fahrten von den Umlandgemeinden zur ZUM in Kempten handelt.
Bussteigbelegung ZUM

Die Weiterfahrten zu den Schulen befinden sich in der mona-Schulweginfo.