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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Ehrenamt & Ehrungen

Ehrenamt & Ehrungen

Engagiert im Landkreis Oberallgäu

Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich und möchten die dort gemachten Erfahrungen nicht missen. Und auch unsere Gesellschaft ist auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen, denn viele Bereiche würden ohne das Ehrenamt nicht existieren können. Helfen tut gut und macht stark. 

Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, kann aus vielen Angeboten im sozialen, kulturellen oder politischen Umfeld wählen. Vieles ist möglich. Freiwillige sind überall im Landkreis Oberallgäu. Sie engagieren sich für ihre Gemeinde, die Kirche oder die Schule, sie sind in sozialen Bereichen, im Sportverein, bei der Musikkapelle oder bei der Feuerwehr aktiv .... 

Sie wollen sich engagieren? 
Sie suchen Freiwillige für ihre Organisation oder Ihren Verein oder ein Projekt? Fortbildungen, Schule...?
Sie brauchen für die Herausforderungen im Vereinsleben Unterstützung vor Ort in Form von Beratung, Vorträgen und Schulungen oder Coaching bei komplexen Themen?

Ansprechpartner finden direkt in den Verbänden und Vereinen, in den Gemeinden oder auch bei der

Freiwilligenagentur Oberallgäu 

 

Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

Hotline des Landesamts für Datenaufsicht für ehrenamtliche Vereine und Gruppen:
Telefonnummer: 0981 531810
Servicezeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Praxisorientierte Hilfestellungen 


 

Ehrungen für ehrenamtliches Engagement

Unsere Gesellschaft lebt vom Miteinander und Füreinander. Trotzdem ist ehrenamtliches Engagement keine Selbstverständlichkeit. Als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Leistungen werden auf unterschiedlichen Ebenen Auszeichnungen vergeben.

Vom Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland bis zur Kommunalen Dankurkunde, von der Bayerischen Pflegemedaille bis zum Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten: Es gibt eine Vielzahl an Ehrungen und Auszeichnungen. Sie sind eine öffentliche Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Ein kleiner Überblick:

Ehrungen des Landkreises

Goldener Ehrenring

Wer bekommt den Ehrenring?

Der Goldene Ehrenring des Landkreises Oberallgäu wird an Personen verliehen, die sich im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich in hervorragendem Maße um den Landkreis Oberallgäu und seine Bevölkerung verdient gemacht haben.

Aktuelle Träger des Goldenen Ehrenrings sind Herr Georg Rothfuss, Altbürgermeister Gerd Bischoff und Altlandrat Gebhard Kaiser.

Landkreismedaille

Wer bekommt diese Auszeichnung

 

Mit der Ehrenmedaille des Landkreises Oberallgäu können (seit 2008) Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen, sozialen oder im Umweltbereich in besonderem Maße um den Landkreis und seine Bevölkerung verdient gemacht haben, beispielsweise durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit.

Im Jahr 2008 wurden Herr Rudi Grätz und Frau Marie-Luise Haußer mit der Ehrenmedaille des Landkreises ausgezeichnet, im Jahr 2009 Herr Martin Alt, Herr Siegfried Bellot, Herr Alfons Herb sowie Herr Claus-Peter Horle. Herr Hans-Jürgen Merk, Herr Albert Wechs und Herr Georg Wagner wurden 2010 ausgezeichnet. Im Jahr 2012 wurden Herr Toni Vogler und Herr Willi Reitemann mit dieser Auszeichnung geehrt, im Jahr 2013 Frau Helga Große-Wichtrup und Dr. Peter Nowotny. Im Jahr 2014 wurde Frau Theresia Kraft mit der Ehrenmedaille ausgezeichnet.

Kulturpreis / Kunstpreis

Der Landkreis zeichnet mit diesem Preis Personen oder Personengruppen aus, die besonders anerkennenswerte künstlerische Leistungen auf einem der folgenden Gebiete erbracht haben:
Bildende Kunst  |  Literatur  |   Musik  |  Darstellende Kunst  |  Heimat- und Brauchtumspflege  |   Denkmalpflege.
Das Spektrum der Heimat- und Brauchtumspflege ist sehr vielfältig. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Heimatgeschichte gehört ebenso dazu wie die Pflege von Traditionen, Alltags- und Festkultur.

Kulturpreis 2024
Für das Jahr 2024 geht der Kulturpreis im Bereich Literatur neue Wege. Der Preis soll im Bereich Poetry Slam vergeben werden. 
 
Preisträger des Kulturpreises:
2009  Heimat- und Brauchtumspflege: Gebirgstrachten- und Heimatverein Oberstdorf e.V. - Erhalt und die Pflege des Wilde-Mändle-Tanzes
2010  Bildende Kunst:  W. Gunter le Maire (Immenstadt)
2011  Literatur:  Dr. Peter Nowotny und Max Adolf 
2012  Musik:  Familie Kerber für ihr Lebenswerk   
2013  Musical/Theater:  Freilichtspielverein Altusried, WIR 18 und das Jugendtheater Martinszell
2014  Heimat- und/oder Brauchtumspflege:  Anton Wintergerst (Immenstadt), Josef Bettendorf (Weitnau), Erhard Ott (Buchenberg) und Hubert Jäger (Betzigau)
2015  Denkmalpflege: Stefanie und Armin Waibel (Buchenberg) 
2016  Musik (jung/modern): "Die mit der Couch" und "Grenzenlos|Für immer"
2017  Literatur (Mundart Gedichte und Geschichten "mitten aus dem Leben): Cornelia Beßler (Bad Hindelang)
2018 Theater: Sabrina Braun (Waltenhofen) sowie die Theaterfreunde Altusried e.V.
2019  Heimat- und/oder Brauchtumspflege:  Vorderburger Dorfgemeinschaft (Rettenberg) sowie Rosi Griesche (Oberstdorf)
2020 Volksmusik - traditionell - jung: Burgglöckler Fehla (Fischen), Geschwister Gilb (Burgberg), „Polkakäs im Trachtehäs“ (Sulzberg).
2021 Denkmal  (öffentliche oder öffentlich zugängliche Plätze, Denkmäler oder Ensembles):   Dr. Holger und Uschi Ahlborn - Obere Mühle Wertach, IG OMa e.V. - Bahnhofsgarten Waltenhofen-Martinszell
2022 Nachhaltige/langjährige Kulturinitiativen:  1. Preis Kulturgemeinschaft Oberallgäu e.V. , 2. Preis:  Verein Villa Jauss e.V. (Oberstdorf), Kleinkunstverein Klick e.V. (Immenstadt), KulterBunt e.V. (Durach) 
2023 Musik (Chöre, ab 8 Personen): U50-Chor Altusried und Allgäuer Kehlspatzen
2024 Literatur (Poetry Slam) - Keine Vergabe
 

Preisträger des Kunstpreises:
2013 Uwe Neuhaus (Altusried)
2014 Christoph Finkel (Bad Hindelang)
2015 Waltraud Funk (Immenstadt)
2016 Detlef Willand (Hirschegg)
2017 Maria Profanter (Hinterstein | Oberstdorf)
2018 Bertram Schilling (Sonthofen | Stockholm)
2019 Magnus Auffinger (Blaichach)
2020 Susanne Willand (Kleinwalsertal | Bremen)
2021 Jürgen Mooos "Giorgio"  (Immenstadt)
2022 Nic Albrecht (Bad Hindelang)
2023 Manfred Hürlimann (Nürnberg)
2024 Wolfgang Keßler (Immenstadt)
 

Ehrenamtskarte des Landkreises Oberallgäu

Ein greifbares Dankeschön für ehrenamtlichen Einsatz

ACHTUNG:

In der Broschüre der Ehrenamtskarte 2022 / 2024 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Bei den Parkplätzen in Blaichach wurde auch der Parkplatz Gunzesrieder Säge genannt. Dieser ist NICHT im Leistungspaket enthalten. Wir bitten dies bei der Nutzung der Karte zu berücksichtigen!

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Als greifbares und sichtbares Zeichen der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements gibt der Landkreis Oberallgäu zusammen mit der Stadt Kempten seit 2010 eine Ehrenamtskarte aus. Im Jahr 2015 war erstmals auch die Gemeinde Mittelberg/Kleinwalsertal mit dabei. Die Gültigkeitsdauer der Karte beträgt zwei Jahre, das heißt, die mit der Karte verbundenen Leistungen können innerhalb dieser zwei Jahre genutzt werden. Zahlreiche Einrichtungen in der Stadt Kempten (Allgäu), im Kleinwalsertal und im Landkreis Oberallgäu bieten für Inhaberinnen und Inhhaber der Ehrenamtskarte gratis Leistungen an. Das Leistungspaket beinhaltet meist kostenlosen Eintritten bei über 90 Leistungsträgern. Genutzt werden können so Bergbahnen, Schwimmbäder, Museen und auch der Öffentliche Personen-Nahverkehr.  

Verliehen wird diese Ehrenamtskarte alle zwei Jahre an Personen, die ehrenamtlich tätig sind, dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten und im jeweiligen Ausgabejahr von ihrer Gemeinde zur Verleihung vorgeschlagen werden. 

Hinweis: Diese Ehrenamtskarte hat nichts mit der Bayerischen  Ehrenamtskarte zu tun.



Nützliche Hinweise und Informationen zu den Leistungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten

Die Ehrenamtskarte ist auch eine  Allgäu-Walser-Fan-Card. Damit sind viele Vorteile und Bonuspreise bei über 130 Freizeitpartnern im Allgäu und Kleinwalsertal verbunden. Die Fan-Card ist dauerhaft gültig, auch nach Ablauf der Ehrenamtskarte.


 

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Staatliche Ehrungen

Staatliche Ehrungen

Das Landratsamt kann bei staatlichen Ehrungen mitwirken und verdiente Bürgerinnen und Bürger für eine Auszeichnungen vorschlagen. Genauso kann jeder Bürger die Verleihung von Auszeichnungen an einen andren formlos anregen. Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand für seinen Einsatz und seine Verdienst ausgezeichnet werden soll, wenden Sie sich am besten an uns. Am einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Anregung direkt bem Landratsamt einreichen und die Verdienste beschreiben. Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:

  • -Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
  • -Wohnanschrift,
  • -Geburtsdatum,
  • -Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
  • -Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.

Wir leiten dann das notwendige Verfahren in die Wege, wobei auch geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für die Auszeichnung erfüllt sind. 
Formular Anregung für die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung      (Hinweis: Das ausgefüllte Formular kann auch direkt beim Landratsamt eingereicht werden!)
 

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens verliehen. Die Verleihung an Bürgerinnen und Bürgererfolgt in verschiedenen Stufen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen n sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich.

Mehr Informationen zu Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Bundespräsidenten.

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

Nähere Informationen zu Orden und Ehrenzeichen, mit denen der Freistaat Bayern besonderen Einsatz für Zusammenhalt und soziales Leben würdigt, finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Staatsregierung.

Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr

Mit den staatlichen Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutvolle und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt.

  • -Die Bayerische Rettungsmedaille kann erhalten, wer zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung von Menschen aus Lebensgefahr sein eigenes Leben einsetzt. 
  • -Die Christophorus-Medaille (öffentliche Belobigung) wird für Rettungstaten verliehen, die ohne unmittelbare Lebensgefahr, aber unter besonders schwierigen Umständen für den Retter ausgeführt worden sind.

Nähere Informationen zu Orden und Ehrenzeichen, mit denen der Freistaat Bayern besonderen Einsatz für Zusammenhalt und soziales Leben würdigt, finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Staatsregierung.

Staatliche Ehrenzeichen der Hilfsorganisationen und des THW

Der Würdigung von ehrenamtlichen Verdiensten um die katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligenHilfsorganisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG) und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) dient das Ehrenzeichen. Als Ehrenzeichen am Bande wird es in zwei Klassen für 25-jährige und 40-jährige aktive Dienstzeit bei genannten Organisationen und als Steckkreuz für besondere Verdienste um eine der genannten Organisationen vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verliehen.

​Vorschläge auf Verleihung der Dienstzeitauszeichnung sind jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober einzureichen.

Bayerische Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte

Seit November 2023 beteiligt sich der Landkreis Oberallgäu an der Bayerischen Ehrenamtskarte. Wer die Kritieren für den Erhalt einer Ehrenamtskarte erfüllt, kann diese im Landratsamt Oberallgäu beantragen. Die Inhaber der Karte können viele Vergünstigungen, im eigenen Landkreis (siehe nachfolgend bei der Liste der Akzeptanzpartner) und auch bayernweit  in Anspruch nehmen.

Unter dem Stichwort Akzeptanzpartner können Sie die einzelnen Vergünstigungen einsehen.

Mit der bayerischen Ehrenamtskarte will das Oberallgäu zusätzlich ein Zeichen der Anerkennung setzen für all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen in der Region engagieren.

Egal wofür Sie sich einsetzen - für die Umwelt oder für Ihre Mitmenschen im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich - Sie geben unserem Landkreis die menschliche Kontur, die unser Zusammenleben so wertvoll macht. 

Neben der Anerkennung für besonderes ehrenamtlichen Engagement sollen mit der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen verbunden sein. 

Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

 

Gut, zu wissen:

Die Ehrenamtskarte können nur diejenigen erhalten, die in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt wohnen, die bei der Vergabe mitmachen. Hier finden Sie eine Übersicht. Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass künftig auch die Ehrenamtlichen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können,

die zwar in einer bayerischen Kommune wohnen, die die Bayerische Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, sich aber in einer bayerischen Kommune mit Bayerischer Ehrenamtskarte engagieren und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen

oder

die außerhalb Bayerns wohnen, sich aber in Bayern in einer Kommune ehrenamtlich engagieren, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat, und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen. Die Entscheidung darüber und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung.

 

Wie erhalte ich die Bayerische Ehrenamtskarte?

Sie können die Bayerische Ehrenamtskarte bei uns am Landratsamt beantragen.

Füllen Sie dazu diesen Antrag aus und lassen Sie sich darauf von Ihrer Trägerorganisation, also zum Beispiel von dem Verein, in dem Sie sich engagieren, den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit bestätigen.

Schicken Sie den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen per Email an ehrenamtskarte.bayern(at)lra-oa.bayern.de oder per Post an Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen - Abteilung Pressestelle 

Liste der Oberallgäuer Akzeptanzpartner - Vergünstigungen

Antrag für die Bayerische Ehrenamtskarte