Beistandschaft
Beistandschaft
Eine Beistandschaft ist ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungangebot des Jugendamtes für allein erziehende Mütter und Väter. Auch vor der Geburt des Kindes kann das Angebot bereits in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Unser Aufgabengebiet:
- Führen von Beistandschaften zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsgeltendmachung für minderjährige Kinder
- Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und gemeinsamen Sorgerecht, einschließlich der damit verbundenen Beratungen und Belehrungen
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
Ansprechpartner Beistandschaften
Die Zuständigkeit unserer Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.
Zuständigkeiten
Ansprechpartner Beurkundungen
Die Zuständigkeit unserer Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.
Zuständigkeiten
Benötigte Unterlagen:
Bitte im konkreten Einzelfall vorab telefonisch erfragen.