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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

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E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
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Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
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poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Kreisstraßen

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Kreisstraßen - Tiefbau

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo - Fr  8:00 - 12:00 Uhr

 

Das Verkehrsaufkommen steigt, insbesondere der Schwerlastverkehr nimmt zu. Die Straßen und Brücken werden stärker beansprucht. Sie müssen daher laufend unterhalten, wenn nötig saniert oder ausgebaut werden. 

Der Landkreis Oberallgäu ist als Straßenbaulastträger für rund 275 Kilometer Kreisstraßen im Bereich Planung, Bau, Unterhalt und Verwaltung zuständig. Das Kreisstraßennetz ist in zwei Straßenunterhaltungsbezirke - Nord und Süd -  aufgeteilt. Die Kreisbauhöfe erledigen ihre Aufgaben gemeinsam mit der für die Staatsstraßen und Bundesstraßen zuständigen staatlichen Straßenmeistereien.

Für die Planung und den Bau von Staatsstraßen und Bundesstraßen hingegen ist das Staatliche Bauamt Kempten zuständig. Für Gemeindestraßen (Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich. Sie erkennen Kreisstraßen (OA..), Staatsstraßen (St) und Bundesstraßen (B) an der Bezeichnung oder an weißen Stationszeichen, die am Straßenrand stehen.

Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen sind ohne Baustellen nicht machbar. Damit Sie über größere Baumaßnahmen auf den Kreisstraßen im Landkreis rechtzeitig informiert in und sich auf eventuelle Verkehrsbehinderungen während der Bauzeit einstellen können, haben wir hier einige wichtige Informationen zusammengefasst.

 

Gestattungen/ Zustimmungen im Bereich von Kreisstraßen

Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund – § 127 TKG

Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund (§ 127 TKG)

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für die Kreisstraßen des Landkreises Oberallgäu ist das Landratsamt Oberallgäu zuständig.

Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Aktuelle Baustellenübersicht

Kreis-, Staats- und Bundesstraße über folgenden Kartenlink:

www.bayern.info.de

Die Kreistiefbauverwaltung (Kreisstraßen) und das Staatliche Bauamt Kempten (Staats- und Bundesstraßen) pflegen dort aktuelle und für den Verkehr bedeutsame Baustellen ein. Dargestellt werden nur Baustellen die grds. auch aktuell aktiv sind. Vergangene Baustellen werden nicht mehr angezeigt. Die Kreistiefbauverwaltung meldet dort erst Baustellen (Vollsperrungen), die für den Verkehrsteilnehmer eine beträchtliche Verkehrsbeeinträchtigung darstellen. Vollsperrungen sind in der Karte mit dem Verkehrszeichen Z 250 („roter Kreis“) gekennzeichnet.