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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur steht folgende Adresse zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft

Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft

Für Kinder und Jugendliche tragen normalerweise die Eltern die Verantwortung. Geregelt ist dies
im Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz („natürliches Recht der Eltern und ihre Pflicht“) und im § 1626 BGB
(„Elterliche Sorge“).
In bestimmten Lebenssituationen von Kindern / Jugendlichen wird das Familiengericht das Sorgerecht
auf andere geeignete Personen oder auf das Jugendamt übertragen. Dies erfolgt insbesondere:

  • wenn beide Elternteile verstorben sind
  • wenn Eltern(teile) ihrer Verantwortung nicht (mehr) gerecht werden (können) im Rahmen der Überprüfung nach § 1666 und 1666a BGB (Gefährdung des Kindeswohls)
  • für Kinder von minderjährigen Müttern, die nicht verheiratet sind

Das Familiengericht kann die elterliche Sorge vollständig übertragen (Vormundschaft) oder einzelne
Teilbereiche davon (Ergänzungspflegschaft). Der Vormund / Ergänzungspfleger hat für seinen
Wirkungskreis dieselben Aufgaben und dieselbe Verantwortung wie ein Elternteil.

AnsprechpartnerInnen:

Herr H.Martin, 08321 612-1147, Zi. 1.75
Frau M. Lehr, 08321 612-1693, Zi. 1.90
Frau P. Pazzaglia, 08321 612-1199, Zi. 1.75
Frau A. Riefler, 08321 612-1299, Zi. 1.75
Frau I. Rupprecht, 08321 612-1296, Zi. 1.70

Gruppenleitung: Herr A. Lammel, 08321 612-1279, Zi. 1.84