Fachaufsicht und -beratung für Kindertageseinrichtungen
Fachaufsicht und –beratung für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Oberallgäu
Die Fachaufsicht und –beratung umfasst die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie die fachliche, pädagogische Beratung und Förderung.
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII und BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz)
Die Hauptaufgaben umfassen:
- Beratung von Kommunen und Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Altersstufen 0-3 Jahre, 3 Jahre bis zur Einschulung und Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr
- Fachaufsicht für alle Einrichtungen gem. dem BayKiBiG
- Betriebserlaubnisverfahren
- Beratung von Personal und Eltern der Kindertageseinrichtungen zu pädagogischen und aufsichtlichen Fragen
- Beratung bei Betreuungsanfragen
- Bewilligungsbehörde für die staatliche Betriebskostenförderung an die kreisangehörigen Gemeinden
Dokumente zum Download:
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Auf der Seite www.tagesmuetter-oberallgaeu.de finden Eltern viele nützliche Informationen rund um die Kindertagespflege und können direkt nach einer Tagesmutter (oder einem Tagesvater) suchen.