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Landratsamt Oberallgäu

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Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
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Pressestelle

Presseauskünfte und Interviews

Die Pressestelle kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Oberallgäu. Hauptaufgabe ist die verlässliche, umfassende und regelmäßige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über alle wichtigen Begebenheiten und Neuerungen im Bereich der Verwaltung. Dementsprechend sind wir Ansprechpartner

  • der Redaktionen von Zeitung, Radio und Fernsehen
  • für die Öffentlichkeitsarbeit
  • für die Gestaltung und Koordination der Pflege des Internetauftritts des Landkreises.

Die Pressestelle ist die zentrale Anlaufstelle bei Anfragen von Journalisten an die Landrätin und an die verschiedenen Fachbereiche des Landratsamtes. Die Beantwortung von Anfragen an die Verwaltung erfolgt ausschließlich durch die Pressestelle, nicht durch die einzelnen Abteilungen. Gegebenenfalls vermitteln wir Ihnen auch Gesprächspartner aus der Verwaltung für Interviews zu speziellen Themen. Bitte wenden Sie sich an die Pressesprecherin oder senden Sie uns Ihre Fragen vorab per E-mail.

 

 

Aktuelle Pressemitteilungen

Landratsamt sieht nach wie vor eine Notwendigkeit für eine Biber-Allgemeinverfügung 11.11.2024

Das Landratsamt ist überzeugt, dass die Biber-Allgemeinverfügung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Landratsamt sieht nach wie vor eine Notwendigkeit für eine Biber-Allgemeinverfügung

Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärte in einer Eilentscheidung die Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises aus formellen Gründen für unwirksam. Das Landratsamt ist überzeugt, dass die Biber-Allgemeinverfügung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen. 

Aufgrund der sehr hohen Biberpopulation im Landkreis kommt es leider zu einer steigenden Anzahl an Konflikten, unter anderem mit wichtigen Infrastruktureinrichtungen. Die Tiere haben unter anderem Bahndämme unterhöhlt, die Trinkwasserversorgung gefährdet und Straßen sowie Wirtschaftsflächen beschädigt. Im Hinblick auf die Bahn hat dies unter anderem auf der Bahnlinie Sonthofen – Oberstdorf zu erheblichen Ausfällen und wirtschaftlichen Schäden geführt.

Um im Bereich der wichtigen Infrastruktur (überörtliche Straßen und Bahnlinien) künftig ohne vorangehendes Verwaltungsverfahren und damit sehr schnell auf Konflikte reagieren zu können, hat das Landratsamt am 11.09.2024 eine Biberallgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung erlaubt, Biber im Bereich von 30m um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie an Schienenwegen und einigen Fischteichanlagen im Landkreis zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung dient damit der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Menschen im Landkreis. Es geht nicht darum, den Bestand des Bibers insgesamt zu dezimieren, sondern allein darum, bestehende Gefahrensituationen zu beheben. 

Der Bund Naturschutz hatte gegen die Allgemeinverfügung Klage eingereicht und Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht Augsburg beantragt. 

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nun in einer Eilentscheidung die Anwendbarkeit aufgrund formeller Mängel ausgesetzt. Das Landratsamt sieht nach wie vor die Erforderlichkeit für die eine solche Allgemeinverfügung. "Wir bedauern die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts, da sie aus meiner Sicht für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Menschen im Landkreis nicht förderlich ist. Dennoch werden wir jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts starten. Ziel ist und bleibt es, auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen schnell und pragmatisch reagieren zu können“ so Landrätin Indra Baier-Müller. 

Bis zum Erlass der neuen Allgemeinverfügung sind auch weiterhin Entnahmen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich.

 

Mehr Geld für Bayerns Kommunen – doch Sorgen bleiben 05.11.2024

Der Freistaat genehmigt den Kommunen einen Finanzaufwuchs von 608 Millionen Euro für das kommende Jahr. Landrätin Indra Baier-Müller hält das Ergebnis, mit Blick auf die Bezirke, jedoch für unzureichend

Nach langen Verhandlungen im Münchener Finanzministerium hat der Freistaat Bayern eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs beschlossen: Bayerns Kommunen erhalten im kommenden Jahr 5,3 Prozent mehr Mittel, was einem Zuschlag von 608 Millionen Euro entspricht und den kommunalen Finanzausgleich 2025 auf insgesamt knapp zwölf Milliarden Euro anhebt. Zudem wurde der Anteil der Kommunen an den gemeinschaftlichen Steuereinnahmen von bislang 12,75 auf 13 Prozent erhöht.

Trotz der zusätzlichen Mittel bewertet Landrätin Indra Baier-Müller das Ergebnis skeptisch. „Das ist zwar ein wohlwollendes Zugeständnis des Freistaates, trotzdem ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das reicht bei Weitem nicht aus“, betont sie. Ursprünglich hatten die kommunalen Vertreter einen Anteil von 15 Prozent gefordert, um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden. Angesichts der erheblichen finanziellen Belastungen, die mit rund 250 Millionen Euro an Mehrausgaben auf den Bezirk Schwaben im kommenden Jahr zukommen, verdeutlicht Baier-Müller: „Das erreichte Verhandlungsergebnis kann unsere Probleme in der Region nicht lösen. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt es unzureichend, um den wachsenden Herausforderungen der Kommunen gerecht zu werden.“ 

Die Oberallgäuer Landrätin sieht daher die Notwendigkeit, die Aufgaben und Standards der Kommunen grundsätzlich zu hinterfragen. Seit Jahren kämpften die Landkreise mit stetig wachsenden Verpflichtungen und zunehmender Bürokratie, während konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau bislang ungehört blieben. Besonders die rasch steigenden Sozialausgaben müssten kritisch betrachtet werden. „Wir können es uns schlichtweg künftig nicht mehr leisten, dass der Bund ständig neue Wohltaten beschließt und die Kosten auf die Kommunen abwälzt“, mahnt Baier-Müller. Bei den Einsparungen, die der Landkreis selbst steuern kann, wird im Rahmen der Haushaltsberatungen und Ausschusssitzungen nun geprüft, wie die finanzielle Situation vor Ort entlastet werden kann.

Förderaufruf 2025 für Kleinprojekte in der Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten 30.10.2024

Die Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten ruft für das Jahr 2025 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Im Rahmen des Verfügungsrahmens Ökoprojekte stehen jährlich 50.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um die Umsetzung dieser Kleinprojekte zu unterstützen. Diese können – unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE) – mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. 

Unterstützt werden Ideen, welche die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken oder einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel leisten. Das sind beispielsweise Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen wie Milch, Getreide oder Fleisch. Auch Ausstattungen für die Direktvermarktung oder Hofläden können gefördert werden. Neben Sachkosten sind auch Werbemittel wie Flyer oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung förderfähig. 

Einsendeschluss für Projektideen ist der 16. Dezember 2024.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Maximale Gesamtausgaben von 20.000 Euro netto
  • Es muss eine Bio-Zertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag vorliegen (außer bei Bildungsprojekten)
  • Start der Kleinprojekte ab Bewilligung der Förderung
  • Abschluss der Projekte bis 20. September 2025
  • Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden

Interessierte finden den Förderaufruf, die Auswahlkriterien sowie das Antragsformular und Merkblätter auf der Website der Öko-Modellregion unter www.oekomodellregionen.bayern/oberallgaeu-kempten.

Fragen zur Antragstellung beantworten die Ansprechpartnerinnen Sarah Diem und Cornelia Bögel telefonisch unter 08323 99836-40 oder per E-Mail: oekomodellregion@lra-oa.bayern.de.

Landratsamt Oberallgäu gibt Riedbergpass bei Schneekettenpflicht für PKW mit Allradantrieb frei 17.10.2024

Als Pilotprojekt gibt das Landratsamt Oberallgäu den Riedbergpass bei angezeigtem Verkehrszeichen Z 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ für alle Pkw bis 3,5 Tonnen mit Allradantrieb frei.

Ab dem kommenden Winter 2024 dürfen alle Pkw bis 3,5 Tonnen mit Allrad den Riedbergpass im Oberallgäu ohne Schneeketten passieren. Bisher war die Schneekettenpflicht am Riedbergpass allgemeingültig, soweit diese in besonderen Schneesituationen von der Straßenmeisterei über das entsprechende Verkehrszeichen geschalten wurde. Lediglich an Personen mit Wohnsitz oder beruflicher Tätigkeit in Balderschwang und regelmäßigen Fahrten über den Pass wurden Ausnahmen erteilt. 

Mit der neuen Regelung will das Landratsamt Oberallgäu zur Vereinfachung und Entbürokratisierung beitragen. Zugrunde liegt unter anderem die mehrmalige Anpassung der Straßenverkehrsordnung in den letzten Jahren, auch in Bezug auf die Möglichkeit, begründete Sonderfälle als Zusatzzeichentext aufzuführen. Zudem zeigt sich, dass die temporären Schaltungen einer Schneekettenpflicht aufgrund milderer Winter generell abgenommen haben.

Durch die Teilöffnung erweitert sich natürlich der berechtigte Personenkreis. Aus diesem Grund wird die Straßenverkehrsbehörde das Geschehen engmaschig beobachten und nach dieser Wintersaison 2024/2025 eine erste Bilanz ziehen. Sie sieht die Maßnahme zunächst als Pilot und appelliert an alle Fahrzeuglenker eines Allrad-Pkw, vorausschauend und verantwortungsvoll zu fahren. Zu den ordentlichen Sorgfaltspflichten gehört beispielsweise die vorgeschriebene gute Winterbereifung. Auch nach wie vor ist es zeitweise durchaus sinnvoll, Schneeketten aufzuziehen oder die Ausrüstung zumindest im Fahrzeug bereitzuhalten.

Die Fahrer der Allradfahrzeuge haben es somit maßgebend selbst mit in der Hand, wie sich die neue Regelung etabliert. Falls die Mehrzahl damit nicht umgehen kann, steht eine Rückkehr zur bisherigen Maßnahme keines Falls außer Frage. 

Eine Live-Ansicht der aktuellen Schaltung der LED-Wechselverkehrszeichenanlage und damit der geltenden Regelung, kann auf der Seite der Hörnergruppe einsehen werden:
www.hoernergruppe.de/rathaus/rathaus-hoernergruppe/anfahrt

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Oberallgäu – Bürger sind gefragt 11.10.2024

Der Landkreis Oberallgäu plant, den öffentlichen Nahverkehr umfassend auszubauen und bietet der Bevölkerung zukünftig mehr Mobilität, bessere Anschlüsse und innovative Bedarfsverkehre.

Mit einer Investition von jährlich 7 Millionen Euro soll der Nahverkehr in der Region grundlegend verbessert werden. Landrätin Indra Baier-Müller stellt die Maßnahmen vor und lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv an der Gestaltung des Projekts zu beteiligen.

Einfach einsteigen und losfahren – drei zentrale Verbesserungen für den Nahverkehr

Das neue Nahverkehrskonzept sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:

  1. Regelmäßige und verlässliche Verbindungen
    Busse werden künftig von 5 bis 22 Uhr verkehren, am Wochenende sogar bis 23 Uhr. Auf den Hauptachsen des Landkreises ist ein Stundentakt geplant, auf besonders frequentierten Strecken sollen Busse alle 30 oder 20 Minuten fahren. Insgesamt werden alle 28 Gemeinden des Oberallgäus vernetzt und die Mobilität in der Region erheblich verbessert.
  2. Bessere Abstimmung zwischen Bus und Bahn
    An 21 zentralen Umsteigepunkten werden Bus- und Bahnverbindungen zukünftig besser aufeinander abgestimmt. Dies sorgt für 256 neue Anschlussmöglichkeiten pro Stunde, was die Wartezeiten erheblich reduziert und flexible Mobilitätsketten schafft. Besonders auf den Hauptstrecken im südlichen Oberallgäu soll der Takt deutlich verdichtet werden.
  3. Einsatz bedarfsgesteuerter Verkehre
    In sechs Regionen des Landkreises werden erstmals elektrische Kleinbusse auf Bestellung verkehren. Sie holen Fahrgäste von einer der 1000 geplanten virtuellen Haltestellen ab und bringen sie direkt zum gewünschten Ziel. Dieses Angebot schließt Lücken im Linienverkehr und bindet auch entlegenere Gebiete besser an.

Beteiligung der Bürger: Ihre Meinung zählt!

Um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich berücksichtigt werden, lädt der Landkreis Oberallgäu zu einer Bürgerbefragung ein. Alle Interessierten können sich unter mobil365.oberallgaeu.org in nächsten sechs Wochen informieren und ihre Meinung zum geplanten Ausbau des Nahverkehrs äußern. Die Ergebnisse der Befragung sollen den Mitgliedern des Kreistags Oberallgäu als wichtige Entscheidungshilfe für die Sitzung im Februar 2025 dienen.

Wolflosung im Oberallgäu bestätigt 15.10.2024

Im Bereich des Großen Waldes wurde auffällige Losung (Kot) gefunden, die nun eindeutig einem Wolf zugeordnet werden konnte.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) bestätigte dem Landratsamt gegenüber, dass die Losung laut Untersuchungsergebnis einem männlichen Wolf mit der Kennung GW3664m zugeordnet werden kann. Dabei handelt es sich um einen Welpen aus dem Jahr 2023 aus dem Territorium Altmühltal. 

Der Nachweis wird bei der nächsten Aktualisierung von eindeutigen Nachweisen auch auf der Monitoring Seite des LfU entsprechend veröffentlicht. 

Zwischen Fund der Losung und Einsendung an das LfU vergingen mehrere Wochen – ob der Wolf zwischenzeitlich das Gebiet verlassen hat oder sich noch im Großen Wald aufhält, ist ungewiss.

Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere an der Leine zu führen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Wölfe halten in der Regel Abstand zu Menschen und meiden direkten Kontakt. Sollte es dennoch zu einer Begegnung kommen, kann das Tier in der Regel durch laute Geräusche, wie Rufen oder Händeklatschen, vertrieben werden.

Beobachtungen, die auf einen Wolf hinweisen, können bei der Fachstelle für Große Beutegreifer am Landesamt für Umwelt gemeldet werden. Nähere Hinweise unter: www.lfu.bayern.de/wildtiermeldung.

 

Landkreis Oberallgäu ergreift Maßnahmen gegen Biberschäden – BUND erhebt Klage gegen Allgemeinverfügung 14.10.2024

Der Landkreis Oberallgäu geht gegen die zunehmenden Biberschäden an Infrastruktur und Wirtschaftsbetrieben vor.

Im Landkreis Oberallgäu haben sich die Biberschäden in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Die Tiere haben unter anderem Bahndämme unterhöhlt, die Trinkwasserversorgung gefährdet und Straßen sowie Wirtschaftsflächen beschädigt. Um diese Gefahren abzuwehren, hat das Landratsamt am 02.09.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Fangen und, wenn notwendig, die Entnahme der Biber vorsieht. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des Landratsamts notwendig, um die Sicherheit der Bevölkerung, der Infrastruktur sowie den Fortbestand betroffener Wirtschaftsbetriebe zu gewährleisten.

Bereits im Jahr 2023 mussten auf der Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf aufwendige Reparaturen durchgeführt werden, nachdem Biber den Bahndamm bei Altstädten massiv unterhöhlt hatten. Im Frühjahr 2024 ereignete sich ein weiterer Vorfall, bei dem ein Traktor in eine Biberröhre einbrach. Auch die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberes Allgäu wurde in der Vergangenheit durch Biberröhren gefährdet.

Der Landkreis Oberallgäu ist inzwischen fast flächendeckend mit Bibern besiedelt. Dazu zählen geeignete und konfliktträchtige Biberlebensräume. Regelmäßig werden dem Landratsamt auch nach Revierkämpfen schwer verletzte Biber gemeldet. 

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat nun gegen die Allgemeinverfügung Klage erhoben. 

Das Landratsamt Oberallgäu hält die sofortige Umsetzung der Allgemeinverfügung für erforderlich, um die anhaltenden Gefahren effektiv abwehren zu können. Aus diesem Grund wurde die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung angeordnet.