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Landratsamt Oberallgäu

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Pressestelle

Presseauskünfte und Interviews

Die Pressestelle kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Oberallgäu. Hauptaufgabe ist die verlässliche, umfassende und regelmäßige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über alle wichtigen Begebenheiten und Neuerungen im Bereich der Verwaltung. Dementsprechend sind wir Ansprechpartner

  • der Redaktionen von Zeitung, Radio und Fernsehen
  • für die Öffentlichkeitsarbeit
  • für die Gestaltung und Koordination der Pflege des Internetauftritts des Landkreises.

Die Pressestelle ist die zentrale Anlaufstelle bei Anfragen von Journalisten an die Landrätin und an die verschiedenen Fachbereiche des Landratsamtes. Die Beantwortung von Anfragen an die Verwaltung erfolgt ausschließlich durch die Pressestelle, nicht durch die einzelnen Abteilungen. Gegebenenfalls vermitteln wir Ihnen auch Gesprächspartner aus der Verwaltung für Interviews zu speziellen Themen. Bitte wenden Sie sich an die Pressesprecherin oder senden Sie uns Ihre Fragen vorab per E-mail.

 

 

Aktuelle Pressemitteilungen

Einbahnregelung: Kreisstraße OA 6 im Bereich der A 980-Autobahnanschlussstelle Durach 24-03-2025

Der Bereich der Kreisstraße OA 6 auf Höhe der Anschlussstelle Durach an der A 980 muss infolge bevorstehender Bauarbeiten im Einbahnbetrieb in Fahrtrichtung Süden betrieben werden. Die Fahrtrichtung Nord wird über die A 980, Autobahndreieck Allgäu umgeleitet.

 Auf der Kreisstraße OA 6 steht der Umbau der Anschlussstelle Durach (A 980) samt Bau eines Geh- und Radwegs bevor. In Vergangenheit kam es in diesem Bereich wiederholt zu erheblichen Unfällen mit Personenschaden, teils auch mit Todesfolge. Deshalb werden aus Sicherheitsgründen die Anschlussstellenäste Nord und Süd mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet und der südlich gelegene Knotenpunkt Richtung Gewerbepark bzw. Ortsteil See von einer Kreuzung zu einem Kreisverkehr umgebaut. 

Zudem wird parallel der Kreisstraße auf einer Länge von rund 500 Metern ein begleitender Geh- und Radweg samt Überführung über die Anschlussstelle Nord angelegt. Künftig kann damit für Radfahrer und Fußgänger der „Schlenker“ nach Osten über den Ortsteil See und unter der Autobahn hindurch entfallen und parallel zur Kreisstraße unter der Autobahn gefahren werden.

Für die bevorstehende „Bauphase 2“ wird zur Umsetzung der Bauarbeiten zwischen dem Anschlussstellenast Nord und Süd eine Einbahnregelung eingerichtet. Das bedeutet, in Fahrtrichtung Süd kann gefahren werden, für die entgegengesetzte Fahrtrichtung Nord kann über die AS Durach (südlicher Anschlussast) auf die A 980 und übers AD Allgäu zurück zur AS Durach (nördlicher Anschlussast) gefahren werden (siehe beiliegender Umleitungsplan, Detail schwarze Pfeile). Dies gilt auch für die Fahrtrichtung Lindau. Von der A 980 über die AS Durach ausfahrend kann am nördlichen Anschlussast nach Norden und Süden gefahren werden. Am südlichen Anschlussast kann aufgrund der Einbahnregelung nur nach Süden abgebogen werden – vgl. Detail im Umleitungsplan. Der landwirtschaftliche Verkehr, der nicht auf die A 980 fahren darf, kann über den Ortsteil See per „Schlenker“ unter der Autobahn nach Norden gelangen. 

Die Einbahnregelung gilt ab Mittwoch, 26.03.2025 ab 23:59 Uhr und wird voraussichtlich bis einschließlich 11.07.2025 andauern. Der öffentliche Busverkehr wird prinzipiell aufrecht erhalten, detaillierte Angaben hierzu werden über die zuständigen Busunternehmen an die Kunden weitergegeben. 

Ausblick: Über die Osterferien - nach der angesprochenen Bauphase 2 - bleibt die Einbahnregelung in Fahrtrichtung Süd bestehen. Es muss dann aber auch in den südlichen Anschlussast der AS Durach eingegriffen werden, sodass hier folglich nicht mehr auf die A 980 aufgefahren werden kann. Die Fahrtrichtung Nord wird dann über Sulzberg, Sulzberg-Ried und Durach wieder auf die OA 6 umgeleitet. 
Genauere Informationen folgen zu gegebener Zeit. 

Der neue Kreisverkehr am Knotenpunkt Richtung See wird in einer späteren Bauphase (ab Bauphase 4) mittels einer provisorischen Umfahrung gebaut, sodass es an diesem Knotenpunkt zu keiner wesentlichen Einschränkung von Fahrbeziehungen von und nach See bzw. dem Gewerbepark kommen wird. 

Die Kreistiefbauverwaltung ist bemüht die verkehrlichen Beeinträchtigungen auf ein erforderliches Minimum zu begrenzen und bedankt sich bei allen Betroffenen für ihr Verständnis.

 

 

Gründung der Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung Kempten/Oberallgäu 20.03.25

Mit einem ersten großen Schritt für die psychosoziale Notfallversorgung haben die Stadt Kempten (Allgäu) und der Landkreis Oberallgäu die Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung (ARGE PSNV KE/OA) ins Leben gerufen. Die offizielle Gründungsveranstaltung fand im feierlichen Rahmen im Sparkassensaal in Sonthofen statt.

Katastrophen, Unfälle und plötzliche Notfälle hinterlassen oft nicht nur körperliche, sondern auch seelische Wunden. Um Menschen in solchen Ausnahmezuständen noch besser zu unterstützen, setzt die neu gegründete ARGE PSNV KE/OA auf eine enge Zusammenarbeit verschiedener Organisationen. Dazu gehören unter anderem das Bayerische Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Bergwacht, die Malteser, die Notfallseelsorge, die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Polizei sowie die Stadt Kempten und das Landratsamt Oberallgäu. Gemeinsam wollen sie die psychosoziale Akuthilfe optimieren und Betroffenen, aber auch Einsatzkräften, schnell und professionell zur Seite stehen.

Die ARGE PSNV wird künftig als zentrale Plattform für den fachlichen Austausch und die strategische Weiterentwicklung der psychosozialen Notfallversorgung in der Region dienen. Dabei stehen sowohl Betroffene als auch Einsatzkräfte im Fokus. Ziel ist es, bestmögliche Unterstützung zu leisten und Strukturen zu schaffen, die in Extremsituationen schnell greifen.

Indra Baier-Müller, Landrätin des Landkreises Oberallgäu, hob die Bedeutung dieser Initiative hervor: „Wir wissen, dass traumatische Ereignisse tiefe Spuren hinterlassen. Die ARGE PSNV gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam an nachhaltigen Hilfskonzepten zu arbeiten, um Menschen in Notlagen beizustehen.“

Konkrete Schritte für eine starke Zukunft
Neben der Vorstellung der beteiligten Organisationen wurden in der Auftaktveranstaltung die Schwerpunkte und Ziele der neuen Arbeitsgemeinschaft definiert. Mit der Beratung und Verabschiedung der Geschäftsordnung für die künftige Zusammenarbeit, wurde eine wichtige Grundlage geschaffen. Zudem wurde ein Leitungsteam gewählt, das die Koordination übernimmt:

  • Martina Grieser (Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.)
  • Susanne Reinsch (Bayerisches Rotes Kreuz)
  • Gabriele Weppner (Notfallseelsorge Kempten)
  • Elisabeth Ziegler (Bayerisches Rotes Kreuz)

Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen waren sich einig: Mit der Gründung der ARGE PSNV KE/OA ist ein wichtiger Schritt getan, um die psychosoziale Notfallversorgung auf eine neue Stufe zu heben. Regelmäßige Treffen und abgestimmte Maßnahmen sollen dazu beitragen, Qualitätsstandards weiterzuentwickeln und Betroffenen noch gezielter Hilfe anzubieten.

Mit dieser Initiative wird die Region Kempten/Oberallgäu zu einem Vorbild für eine strukturierte, professionelle und menschlich zugewandte psychosoziale Notfallversorgung – ein starkes Signal für mehr Sicherheit und Unterstützung in Krisenzeiten.

 

 

 

MOBIL 365: Mobilitätskonzept für das Oberallgäu auf dem Weg zur Entscheidung_14.03.2025

Der Oberallgäuer Kreistag steht vor einer wichtigen Entscheidung: Im Sommer fällt der Beschluss über das Mobilitätskonzept „MOBIL 365“, das weitreichende Verbesserungen für den öffentlichen Nahverkehr im Landkreis vorsieht. Die Gemeindevertreter haben sich bereits mit den Plänen befasst und ein Stimmungsbild abgegeben.

Der Oberallgäuer Kreistag entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Neuvergabe der Buslinien für die nächsten zehn Jahre. Das Konzept „MOBIL 365“ sieht dabei deutliche Verbesserungen vor: Auf den Hauptlinien sollen Busse künftig bereits ab 5 Uhr morgens und bis in die späten Abendstunden verkehren. Je nach Wochentag wird es Fahrmöglichkeiten bis 21 oder sogar 23 Uhr geben. Zudem sind neue Bedarfsverkehre vorgesehen, um zusätzliche Gebiete zu erschließen.

Da die Umsetzung mit höheren Kosten verbunden ist, hatte der Landkreis bereits frühzeitig den Dialog mit den Gemeinden gesucht. Im vergangenen Jahr sprachen sich 81 Prozent der Teilnehmenden einer Bürgerbefragung für die Pläne aus. Anfang 2024 befassten sich dann die Gemeinderäte mit dem Vorhaben. 25 von 28 Gemeinden signalisierten grundsätzlich Zustimmung, viele davon einstimmig. Kontrovers diskutiert wurde die notwendige Erhöhung der Kreisumlage zur Finanzierung des Konzepts. 17 Gemeinden (65 Prozent) erklärten sich dafür bereit, ihren Anteil zu leisten, neun Kommunen (35 Prozent) lehnten dies ab. In zwei Gemeinden gab es keinen Beschluss.

Das positive Feedback aus den Gemeinden verdeutlich somit nicht nur die breite Unterstützung für das Mobilitätskonzept, sondern auch, dass ein leistungsfähiger Nahverkehr als wesentlicher Standortfaktor anerkannt wird. Landrätin Indra Baier-Müller sieht in der überdurchschnittlichen Zustimmung der Gemeinden ein klares Signal für die Notwendigkeit dieses Angebots, räumt jedoch ein, dass die erforderliche Erhöhung der Kreisumlage auch eine spürbare Herausforderung für die Kommunen darstellt. „Ein verbessertes Mobilitätsangebot bringt vor allem für ältere Menschen, Familien und Auszubildende spürbare Vorteile, da es ihre Mobilität und Flexibilität im Alltag erheblich erhöht. Gerade in ländlichen Regionen, wo die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oft eingeschränkt ist, stellt der Ausbau des Nahverkehrs eine wichtige Verbesserung dar. Gleichzeitig trägt ein funktionierendes Mobilitätsnetz dazu bei, die Lebensqualität zu steigern und auch die Attraktivität unserer Region als Arbeits- und Wohnort zu erhöhen. Dennoch gilt es, bei allen positiven Punkten auch die finanziellen Aspekte im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass die Belastungen für die Kommunen tragbar bleiben“, so die Landrätin weiter. 

In einem weiteren Maßnahmenschritt werden die eingegangenen Verbesserungsvorschläge der Gemeinden nun geprüft, bevor der Kreistag im Sommer die endgültige Entscheidung trifft. Sollte es zur Umsetzung kommen, wird diese in mehreren Stufen erfolgen. Erste Bedarfsverkehre könnten neun bis zwölf Monate nach dem Kreistagsbeschluss starten. Für die regulären Buslinien wird ein längerer Vorlauf von etwa 21 Monaten benötigt, da Fahrzeuge beschafft und Fahrpersonal eingestellt werden müssten.

Landesweiter Probealarm am 13. März 2025_12.03.2025

Test der Warnsysteme für den Ernstfall

Am Donnerstag, 13. März 2025, findet in Bayern um 11 Uhr der jährliche landesweite Probealarm statt.
Dabei werden alle an das Modulare Warnsystem des Bundes angeschlossenen Warnmittel – einschließlich Cell Broadcast – sowie weitere regionale Warnmittel getestet. Die Regierung von Schwaben löst die überregionalen Warnsignale aus, während teilnehmende Kreisverwaltungsbehörden, Integrierte Leitstellen und Kommunen die lokal vorgesehenen Warnmittel aktivieren.

Im Landkreis Oberallgäu erfolgt die Sirenenwarnung sowie die Entwarnung ausschließlich in der Stadt Sonthofen, da dort bereits eine digitale Ansteuerung der Sirenen besteht. 

Weitere Informationen zum Probealarm finden Sie auch auf der Website des Bayerischen Innenministerium unter:  https://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php

Auf den Ernstfall vorbereitet: Landkreis Oberallgäu stärkt seine Krisenresilienz_11.03.2025

Erkenntnisse aus Fachveranstaltungen liefern wertvolle Impulse

Wie können ländliche Regionen besser auf Krisen vorbereitet werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Modellprojekts „Stärkung der Resilienz einer ländlichen Region im voralpinen Bereich“, das seit Herbst 2022 im Landkreis Oberallgäu läuft. Ziel ist es dabei, Behörden, Rettungskräfte und weitere Akteure des Katastrophenschutzes gezielt zu schulen, Abläufe zu optimieren und die Zusammenarbeit in Krisensituationen zu verbessern.

Zwei kürzlich stattgefundene Veranstaltungen haben dem Projekt nun neue Impulse gegeben: Auf einer internationalen Fachkonferenz zum Bevölkerungsschutz in Bonn präsentierten Projektmitglieder der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH) die im Oberallgäu gesammelten Erkenntnisse zum Thema „Krisenresilienz“. Die Hochschule begleitet das Modellprojekt wissenschaftlich und entwickelt regelmäßig Planspiele und Tabletop-Übungen, in denen Vertreter von Blaulichtorganisationen, Kommunen und kritischen Infrastrukturen realistische Katastrophenszenarien durchspielen.

In der Modellregion Oberallgäu fanden bislang drei solcher Planspiele zu den Szenarien Starkregen, Überschwemmungen und Hitzewellen statt. Ziel des Konzepts ist es dabei, frühzeitig Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Katastrophenschutzakteure zu erkennen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Nun wurde der Ansatz einem breiten internationalen Fachpublikum vorgestellt. Wissenschaftlerinnen der OTH Regensburg präsentierten dabei die im Oberallgäu gesammelten Erfahrungen und diskutierten die Ergebnisse mit Fachleuten aus Forschung und Praxis. Die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt sollen künftig auch anderen Regionen als Blaupause dienen. Eine Zusammenfassung der präsentierten Inhalte soll nun in einem Kongressband des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlicht werden.

Ein weiteres Programm, in dessen Rahmen zehn Modellregionen – darunter das Oberallgäu – Strategien zur Stärkung ihrer Resilienz entwickeln, fand unter dem Titel „„Region gestalten“ in Leipzig statt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützen die Regionen dabei. Auch hier waren Projektmitglieder der OTH Regensburg für den Landkreis Oberallgäu vertreten. Ein Schwerpunkt der dreitägigen Veranstaltung lag auf der Resilienz von Regionen gegenüber wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Im Fokus stand dabei auch der Austausch über Krisenkommunikation und zentrale Steuerungsmechanismen für eine bessere Krisenbewältigung. Insbesondere die Ansätze zur Resilienz-Governance lieferten dabei wertvolle Impulse für das Projekt im Oberallgäu.

Die Erkenntnisse aus beiden Veranstaltungen fließen nun in das Modellprojekt ein, um die Resilienzstrategien für den Landkreis Oberallgäu weiter zu stärken und auf die spezifischen Bedürfnisse der Region abzustimmen.

Frauenfrühstück zum Weltfrauentag im Landratsamt_08.03.2025

Anlässlich des Weltfrauentags lud das Landratsamt interessierte Frauen zu einem gemeinsamen Frühstück ein. In offener Atmosphäre tauschten sich die Teilnehmerinnen über ihre Erfahrungen und Herausforderungen aus – sei es in der Familie, im Beruf oder in der Gesellschaft.

Die Gespräche machten deutlich, wie wichtig es ist, Frauen sichtbar zu machen und ihre Stimmen zu stärken, denn ihre Perspektiven und ihr Einsatz bereichern viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. 

Aufgrund der positiven Resonanz ist geplant, im nächsten Jahr erneut eine Veranstaltung zum Weltfrauentag anzubieten.

Wechsel an der Spitze der Kreisbrandinspektion: Kreisbrandrat Michael Seger verabschiedet, Markus Adler tritt neues Amt an_20.02.2025

Nach zwei Jahrzehnten an der Spitze der Feuerwehr im Oberallgäu wurde Kreisbrandrat Michael Seger feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung übergab er das Amt an seinen Nachfolger Markus Adler. Zahlreiche Weggefährten, Feuerwehrkameraden sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung nahmen an der Veranstaltung teil, um die Verdienste des langjährigen Kreisbrandrats zu würdigen.

Landrätin Indra Baier-Müller bedankte sich in ihrer Laudatio für das jahrzehntelange Engagement und findet wertschätzende Worte: „Michael Seger hat die Oberallgäuer Feuerwehr mit Erfahrung, Können und ruhiger Hand gelenkt. Sein Einsatz für die Feuerwehrjugend und die Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes war herausragend und bleibt unvergessen.“ Sie betonte zudem die zahlreichen Herausforderungen, die Michael Seger in seiner Amtszeit bewältigt hatte, darunter Großeinsätze bei Bränden, Hochwassern und anderen Katastrophenlagen sowie die Umstellung auf digitale Alarmierungssysteme im Landkreis Oberallgäu. 

Michael Seger trat 1976 in die Freiwillige Feuerwehr Durach ein und durchlief zahlreiche Stationen innerhalb der Feuerwehr. Seit 2004 war er Kreisbrandrat und Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands. Darüber hinaus engagierte er sich als Vorsitzender des Bezirksfeuerwehrverbands Schwaben und in verschiedenen Gremien auf Landesebene. Für seine Verdienste wurde er mit zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen bedacht, darunter das Steckkreuz des Freistaats Bayern für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen.

Mit Markus Adler tritt nun ein erfahrener Feuerwehrmann die Nachfolge von Michael Seger an. Bereits seit 2022 war er als Kreisbrandinspektor für den Katastrophenschutz tätig. Landrätin Indra Baier-Müller wünscht ihm viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe: „Ich bin überzeugt, dass wir mit der Erfahrung und dem Engagement von Markus Adler die Oberallgäuer Feuerwehr in eine sichere Zukunft führen werden.“

Besondere Auszeichnung für den MOBIL PASS ALLGÄU_18.02.2025

Verkehrsminister lobt innovative Mobilitätslösung

Seit dem 12. November 2024 haben Übernachtungsgäste vieler Urlaubsorte im Oberallgäu die Möglichkeit, mit dem MOBIL PASS ALLGÄU kostenfrei Bus und Bahn in der Region zu nutzen. Der Allgäu-Walser-Pass bildet dabei die technische Grundlage für die digitalen Gästekarten und setzt einen neuen Standard in der Verbindung von Tourismus und Mobilität.

Für das innovative Projekt wurde der Landkreis Oberallgäu nun mit der „Besonderen Auszeichnung für herausragende Leistung und Engagement“ gewürdigt. Staatsminister Christian Bernreiter überreichte die Auszeichnung im Rahmen der Verleihung des Bayerischen Staatspreises für Transport und Logistik in Augsburg. Landrätin Indra Baier-Müller freute sich mit den Projektverantwortlichen über die Anerkennung und hob den engagierten Einsatz aller Beteiligten hervor, insbesondere der teilnehmenden Orte und Verkehrsunternehmen.

Mit dem MOBIL PASS ALLGÄU verfolgen die Projektpartner das Ziel, die Mobilität der Gäste zu vereinfachen, den Verkehr zu entlasten und so einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Rund eineinhalb Millionen Gäste bei etwa acht Millionen Übernachtungen profitieren jährlich von diesem Angebot, das über den Kurbeitrag finanziert wird.


Über den MOBIL PASS ALLGÄU
Der MOBIL PASS ALLGÄU ermöglicht es Gästen, während ihres Aufenthaltes sämtliche Bus- und Nahverkehrs-Bahnverbindungen in der 2. Klasse innerhalb der Urlaubsregion zu nutzen. Dies umfasst auch Ausflüge in die Allgäuer Alpen, zum Bodensee, ins Tannheimer Tal sowie in zahlreiche weitere Allgäuer Städte und Ortschaften. Die digitale Fahrkarte ist bereits am Anreisetag gültig und gilt auch am Abreisetag, sodass der Urlaub rundum komfortabel abgerundet werden kann. Gäste, die kein Smartphone nutzen, können den Pass auch ausdrucken lassen, sei es zu Hause, beim Gastgeber oder in der Tourist-Information.

Seit der Einführung des MOBIL PASS ALLGÄU wurden mehr als 430.000 Allgäu-Walser-Pässe ausgestellt, von denen ein großer Anteil (17 teilnehmende Orte) den MOBIL PASS ALLGÄU enthält. Erste Auswertungen zeigen, dass auf der am stärksten frequentierten Buslinie im südlichen Oberallgäu bereits 56 Prozent der Nutzungen über die App und 21 Prozent über die Webversion erfolgten. Dies bedeutet, dass zu Beginn mehr als drei Viertel der Nutzungen digital getätigt wurden, während weniger als ein Viertel auf die Druckversion entfielen. Diese Zahlen bestätigen das positive Feedback der Gäste und ihre Offenheit gegenüber der neuen Technologie.

Zweiter Förderaufruf 2025 für Kleinprojekte in der Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten_12.02.2025

Die Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten ruft erneut zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Im Rahmen des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ stehen für das Jahr 2025 noch Fördermittel zur Verfügung. Die Kleinprojekte können mit bis zu 50% gefördert werden. 

Unterstützt werden Ideen, welche die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken oder einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel leisten. Das sind beispielsweise Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen wie Milch, Getreide oder Fleisch. Auch Ausstattungen für die Direktvermarktung oder Hofläden können gefördert werden. Neben Sachkosten sind auch Werbemittel wie Flyer oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung förderfähig. 

Einsendeschluss für Projektideen ist der 09. April 2025.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Maximale Gesamtausgaben von 20.000 Euro netto
  • Es muss eine Bio-Zertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag vorliegen (außer bei Bildungsprojekten)
  • Start der Kleinprojekte ab Bewilligung der Förderung
  • Abschluss der Projekte bis 20. September 2025
  • Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden

Interessierte finden den Förderaufruf, die Auswahlkriterien sowie das Antragsformular und Merkblätter auf der Website der Öko-Modellregion unter www.oekomodellregionen.bayern/oberallgaeu-kempten.

Fragen zur Antragstellung beantwortet Cornelia Bögel unter 08323/ 99836-40 oder per E-Mail: 
oekomodellregion(at)lra-oa.bayern.de 

Gemeinsam für mehr Resilienz im Landkreis Oberallgäu_11.02.2025

Akteure des Katastrophenschutzes im engen Austausch über Maßnahmen

Wie kann die Widerstandsfähigkeit der Region gegenüber Naturgefahren, Unglücksfällen und technischen Risiken nachhaltig gestärkt werden? Diese Frage beschäftigt den Landkreis Oberallgäu bereits seit mehreren Jahren. Als Modellregion des vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderten Projekts „Stärkung der Resilienz einer ländlichen Region im voralpinen Bereich“ arbeitet der Landkreis eng mit der OTH Regensburg zusammen, die das Projekt wissenschaftlich betreut, sowie mit zahlreichen regionalen und lokalen Akteuren. Seit 2023 werden dabei wertvolle Erkenntnisse gewonnen. 

Vor wenigen Tagen fand im Landratsamt Oberallgäu ein weiterer Austausch der Projektbeteiligten statt. Zu den Teilnehmern zählten Vertreter des Landratsamts, mehrerer Gemeinden, der OTH Regensburg sowie regionaler Blaulichtorganisationen – darunter Rettungs- und Sanitätsdienste, Feuerwehren, das THW, die DLRG und die Örtliche Einsatzleitung. Die OTH Regensburg stellte dabei die neuesten Erkenntnisse vor, die auf Experteninterviews, Workshops und Planspielen basieren. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde eine SWOT-Analyse erstellt, um die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im regionalen Katastrophenschutz zu erfassen und auszuwerten. Entstanden sind daraus 33 Maßnahmenvorschläge, die den Teilnehmenden anschließend zur fachlichen Prüfung und Ergänzung präsentiert wurden. „Der fachliche Input der lokalen Akteure ist dabei von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit der Maßnahmen“, so Ralph Eichbauer, Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt Oberallgäu.

Ähnlich fiel auch das Fazit der teilnehmenden, krisenrelevanten Akteure aus. Sie empfanden den regelmäßigen Austausch im Rahmen des Projekts als sehr wertvoll, da dadurch auch das gemeinsame Verständnis aller Beteiligten gefördert werde. „Indem Schwachstellen gemeinsam identifiziert und Lösungen abgeleitet werden, können potenzielle Komplikationen an Schnittstellen der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit bereits im Vorfeld vermieden werden. Das spielt im Ernstfall eine entscheidende Rolle“, betont Ralph Eichbauer.

In einem weiteren Maßnahmenschritt wird die OTH Regensburg die Ergebnisse des Workshops nun auswerten und konsolidieren. Durch ergänzende Literaturrecherche und weitere Veranstaltungen sollen konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um den Katastrophenschutz im Landkreis Oberallgäu langfristig zu stärken.

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit: Landratsamt Oberallgäu erlässt neue Biber-Allgemeinverfügung_10.02.2024

Die hohe Anzahl an Bibern im Landkreis Oberallgäu führt zunehmend zu Konflikten mit wichtigen Infrastruktureinrichtungen. Wie berichtet, wurden in der Vergangenheit bereits Bahndämme, Straßen und Wirtschaftsflächen beschädigt, was entlang der Bahnlinie Sonthofen – Oberstdorf zu erheblichen Ausfällen und wirtschaftlichen Schäden führte. Mit einer neuen Biber-Allgemeinverfügung soll der Schutz dieser zentralen Einrichtungen nun verbessert werden.

Um künftig ohne aufwändige Verwaltungsverfahren und damit schneller auf Konflikte reagieren zu können, hat das Landratsamt Oberallgäu am 11. September 2024 eine Biber-Allgemeinverfügung erlassen. Diese ermöglichte die Entnahme von Bibern im Bereich von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen und ausgewählten Fischteichanlagen.

Ein Eilantrag des Bund Naturschutz führte jedoch dazu, dass das Verwaltungsgericht Augsburg am 
8. November 2024 aus formellen Gründen die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung aussetzte. Daraufhin holte das Landratsamt Oberallgäu Ende vergangenen Jahres die formelle Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach. Von den elf beteiligten Organisationen äußerten sich vier, darunter auch erneut der Bund Naturschutz. Zudem sprach sich die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) für den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung aus.

Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landratsamt Oberallgäu die Biber-Allgemeinverfügung nun in geringfügig geänderter Form erneut erlassen. Sie ermöglicht weiterhin die Entnahme von Bibern im Bereich von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen.

„Mit dem Neuerlass der Biber-Allgemeinverfügung soll pragmatisch und schnell auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen im Landkreis reagiert werden können. Die Regelung ist von großer Bedeutung, um bestehende Gefahrensituationen zu entschärfen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, betont Landrätin Indra Baier-Müller. Dabei gehe es nicht darum, den Bestand des Bibers grundsätzlich zu dezimieren, sondern gezielt auf Problembereiche zu reagieren, so die Oberallgäuer Landrätin weiter.

Die neue Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 12. Februar 2025, in Kraft.

Stellungnahme des Landratsamtes Oberallgäu zum Artikel „Zu viele Rehe geschossen“ vom 29.01.2025 im Allgäuer Anzeigeblatt_04.02.2025

Bezugnehmend auf den Artikel „Zu viele Rehe geschossen“ (Allgäuer Anzeigeblatt, 29.01.2029) weist das Landratsamt Oberallgäu darauf hin, dass die Entscheidungen der Unteren Jagdbehörde auf einheitlichen rechtlichen Grundlagen basieren. Spekulationen über eine mögliche Ungleichbehandlung sind unbegründet und entbehren jeder faktischen Grundlage.

Zum Hintergrund: Bereits seit mindestens 2018 war dem Beschuldigten bekannt, dass eine eigenmächtige Überschreitung des Abschussplans nicht zulässig ist. Dem Jagdpächter wurde bereits damals verdeutlicht, dass Verstöße gegen die Abschussregelungen nicht toleriert werden. Schalenwild (z. B. Rehwild) darf im Regelfall nur aufgrund eines Abschussplanes erlegt werden. Es zählt zu den Aufgaben der Unteren Jagdbehörde, die zahlenmäßige Vorgabe zu überwachen, damit mögliche Verstöße entsprechend geahndet werden können. Grundsätzlich bestehen für Jagdausübungsberechtigte zwei zulässige Möglichkeiten, flexibel auf geänderte Bedingungen im Revier zu reagieren:

1. Antrag auf Erhöhung des Abschussplans: 
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Verhältnisse im Revier seit der Bestätigung des ursprünglichen Plans geändert haben oder frühere Angaben sich als falsch erweisen. Eine Erhöhung muss zudem beispielsweise der Sicherung der Waldverjüngung dienen. Ein vorzeitig erfüllter Abschussplan allein rechtfertigt keine Erhöhung.

2. Umverteilung des Abschusses mit benachbarten Revieren: 
Hierbei können Wildbestände in Absprache mit einem Nachbarrevier übertragen werden, wenn das abgebende Revier den Plan voraussichtlich nicht erfüllen kann.

Der betroffene Jagdpächter hat in der Vergangenheit beide Möglichkeiten bereits genutzt. Warum er für das Jagdjahr 2023/2024 keinen entsprechenden Antrag stellte und stattdessen eigenmächtig handelte, bleibt unklar. Das Vorgehen des Jagdausübungsberechtigten widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Das Landratsamt betont, dass mit dem verhängten Bußgeld weder die Bemühungen des Beschuldigten zum Schutz des Waldes noch die grundsätzliche Notwendigkeit einer flexiblen Abschussplanung infrage gestellt werden. Vielmehr ist die Behörde rechtlich verpflichtet, die Einhaltung der Abschusspläne zu überwachen. Diese dienen nicht nur dem Schutz der Waldverjüngung, sondern auch dem Erhalt gesunder und artenreicher Wildbestände.

Der Vorwurf, das Landratsamt würde einflussreiche Jäger bevorzugen, entbehrt jeder Grundlage. Verstöße gegen die Abschussregelungen werden – unabhängig von Namen oder Einfluss – gleichermaßen verfolgt. Dies betrifft sowohl eine unzulässige Überschreitung als auch eine erhebliche Unterschreitung des Abschussplans. 

Oberallgäuer Ehrenamtskarte kommt im Sommer_31.01.2025

Künftig profitieren auch zehn Gemeinden aus dem Westallgäu von der Ehrenamtskarte. In den Gemeinden Haldenwang und Durach wird die Karte ebenfalls ausgeben, obwohl diese nicht Teil des Allgäu-Walser-Pass-Systems sind.

Ab Sommer 2025 wird die Oberallgäuer Ehrenamtskarte wieder ausgegeben. Die Karte, die rund 1.300 engagierten Bürgerinnen und Bürgern überreicht wird, ist für zwei Jahre gültig und bietet zahlreiche Vergünstigungen bei Ausflugszielen in der ganzen Regionen, wie zum Beispiel Bergbahnen und Bäder, die mit der Ehrenamtskarte genutzt werden können. Wegen der Umstellung auf das neue Allgäu-Walser-Pass–System musste das Angebot im vergangenen Jahr pausieren. Mittlerweile läuft die neue Technik im Tourismus und hinter den Kulissen haben die Vorarbeiten begonnen, damit das Angebot ab Juli 2025 fortgesetzt werden kann. 

Die Oberallgäuer Ehrenamtskarte, die 2010 als Anerkennung für ehrenamtlich engagierte Menschen initiiert wurde, umfasste bisher ausschließlich den Landkreis Oberallgäu, die Stadt Kempten und das Kleinwalsertal. Durch neue vertragliche Vereinbarungen mit der Allgäu-Walser-Service GmbH sind nun auch zehn Gemeinden aus dem Westallgäu eingebunden, die künftig nicht nur von der Ehrenamtskarte profitieren, sondern auch zusätzliche Leistungen einbringen. Eine Sonderregelung gilt für die Gemeinden Durach und Haldenwang: Obwohl diese sich finanziell nicht direkt an der Finanzierung des Allgäu-Walser-Pass-Systems beteiligen, stellt der Landkreis sicher, dass auch in diesen Gemeinden weiterhin Ehrenamtskarten ausgegeben werden können.

„Wir freuen uns über die breite Unterstützung und danken allen beteiligten Partnern, die das Angebot in dieser Form ermöglichen“, so die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller.

Ein Zuhause auf Zeit: Jugendamt sucht Pflegeltern_27.01.2025

Am 29. Januar informiert das Jugendamt über die Voraussetzungen und Anforderungen einer Pflegeelternschaft

Kinder und Jugendliche, die aufgrund schwieriger familiärer Verhältnisse vorübergehend oder langfristig nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, benötigen in dieser Zeit ein stabiles und sicheres Umfeld. Das Jugendamt Oberallgäu sucht hierfür Pflegefamilien, die bereit sind, einem Kind ein Zuhause auf Zeit zu bieten und es in einer herausfordernden Lebenssituation zu begleiten.

Um Interessierten dazu ausführliche Informationen zu bieten und über die Aufgaben und Voraussetzungen einer Pflegeelternschaft zu informieren, veranstaltet das Jugendamt am Mittwoch, 29. Januar 2025, um 19:30 Uhr einen Informationsabend. Die Veranstaltung findet im Katholischen Pfarrheim Heilig Geist in Durach, Vorwaldstraße 2, statt.

Im Fokus stehen dabei auch Informationen zu den angebotenen Unterstützungsleistungen. Nach der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, sich für einen Vorbereitungskurs anzumelden, in dem neben der fachlichen Begleitung durch das Jugendamt auch Pflegeeltern von ihren Erfahrungen berichten.

Interessierte können sich bei Fragen direkt ans Jugendamt wenden, Ansprechpartner sind Natascha Gröger, Telefon: 08321 612-270, E-Mail: natascha.groeger@lra-oa.bayern.de und Doris Böck, Telefon: 08321 612-389, E-Mail: doris.boeck@lra-oa.bayern.de.

 

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche: Veterinäramt rät zur Erhöhung der Biosicherheitsmaßnahmen_20.01.2025

Am 10. Januar 2025 hat das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand von Wasserbüffeln in Brandenburg bestätigt. Deutschlandweit sind für Bestände mit Klauentieren und Lebensmittelunternehmen weitreichende Handelsbeschränkungen die Folge. Für den Landkreis Oberallgäu mit seiner hohen Rinderdichte und dem regem Viehverkehr rät das Veterinäramt, Biosicherheitsmaßnahmen für Tierbestände deutlich zu erhöhen und Tierbewegungen auch innerhalb Deutschlands zu überdenken. 

 Die Erhöhung der Biosicherheit kann beispielsweise erfolgen durch: Reinigung und Desinfektion von Schuhen vor Betreten der Ställe; Kleiderwechsel oder betriebsinterne Schutzkleidung;  abgeschlossene Futter- und Einstreulagerung; verschließbare, leicht zu reinigende und zu desinfizierende Kadaverbehälter; systematische Bekämpfung von Schadnagern; Zutrittsbeschränkungen betriebsfremder Personen. Landwirtinnen und Landwirte leisten damit einen wichtigen Beitrag, um ihre Bestände zu schützen und eine weitere Ausbreitung verhindern.

Eine detaillierte Übersicht zu Biosicherheitsmaßnahmen in Rinderbeständen unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten liefert folgender Leitfaden: www.tknds.de/wp-content/uploads/2019/02/LeitfadenBiosicherheit_ZWEITEAUFLAGE_mitAnlagen.pdf

Hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren
Seit 1988 galt Deutschland als frei von der Maul- und Klauenseuche. Mit dem Ausbruch in Brandenburg hat die Bundesrepublik ihren Freiheitsstatus verloren. Folglich können Zeugnisse für das internationale Verbringen von tierischen Produkten und lebenden Tieren nur noch sehr eingeschränkt ausgestellt werden. Mehrere EU-Mitgliedsstaaten verbieten bereits die Ein- und Durchfuhr von lebenden Tieren aus Deutschland. Zudem sind umfassende Sperren von Exporten tierischer Lebensmittel in Drittländer bereits eingetreten beziehungsweise zu erwarten. 
Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob weitere Bestände mit dem Virus infiziert wurden. Ein weiterer Verdachtsfall in Brandenburg befindet sich gerade in Abklärung. Die Landesbehörden, der Bund und auch die zuständigen Labore arbeiten mit Nachdruck an der Eindämmung dieser hoch ansteckenden Tierseuche und an der Klärung der Eintragsursache. Tiere aus ersten Kontaktbeständen mussten bereits getötet und unschädlich beseitigt werden.
Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren wie z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Auch wildlebende Paarhufer und Schwielensohler (Kamele, Lamas, Alpakas) können an MKS erkranken. Pferde sind nicht empfänglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, es gibt nur seltene Berichte über Ansteckungen ohne Krankheitssymptome. Die Übertragung des Virus erfolgt sowohl über belebte (andere Tiere, Mensch) als auch über unbelebte Vektoren (kontaminierte Kleidung, Geräte, Fahrzeuge, Milch, Fleisch). Zudem ist eine Übertragung über die Luft über weite Distanzen möglich. Bereits wenige Viren reichen bei den empfänglichen Tierarten für eine Infektion aus.

Weitere Informationen zum aktuellen Geschehen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/mks.html

Pilotversuch für besseren Verkehrsfluss: Neues Umleitungskonzept während der Vierschanzentournee_19.12.2024

An schönen Wintertagen mit viel Ausflugsverkehr staut sich der Verkehr auf der B19 zwischen Langenwang und Sonthofen am späten Nachmittag häufig bis zum Stillstand. Besonders problematisch sind die Abreisezeiten aus den Wintersportorten in Richtung Norden, da sich der Verkehr auf ein enges Zeitfenster konzentriert. In der Vergangenheit traten diese Probleme vor allem an Schönwetter-Wochenenden zwischen Ende Dezember und Ende Januar in der Zeit von 16 bis 18:30 Uhr auf.

Das Hauptproblem liegt an der Anschlussstelle Sonthofen Süd. Dort versuchen viele Verkehrsteilnehmer, über Nebenstrecken auf die einspurige B19 in Richtung Norden zu gelangen. Dieses sogenannte „Einfädeln“ stört den Verkehrsfluss der Fahrzeuge, die von Süden kommen, zusätzlich. Verstärkt wird die Situation durch die baulichen Gegebenheiten der Anschlussstelle, die den Verkehr immer wieder zum Stocken bringen. Der Rückstau reicht dadurch oft bis südlich von Fischen. Gleichzeitig nutzen noch mehr Fahrzeuge Nebenstrecken, um sich an derselben Stelle wieder in den Verkehr auf der B19 einzufädeln – ein Kreislauf, der die Probleme weiter verschärft.

Um dem entgegenzuwirken, testet das Landratsamt Oberallgäu während der Vierschanzentournee ein neues Konzept: Die Anschlussstelle Sonthofen Süd wird zu den Abreise-Spitzenzeiten vorübergehend gesperrt. Ziel ist es, den Verkehrsfluss auf der B19 zu verbessern, damit diese nicht komplett zum Erliegen kommt. Gleichzeitig sollen die umliegenden Ortsteile und Dörfer entlang der Nebenstrecken – insbesondere im Osten (OA4) und Westen (OA5) – entlastet werden. Bereits in Oberstdorf wird der Fernreiseverkehr gezielt auf die B19 geleitet, um den Verkehr auf der OA4 weiter zu reduzieren.

Die Umleitung für den innerörtlichen Verkehr erfolgt über die Albert-Schweitzer-Straße und Sonthofen-Rieden. An der Anschlussstelle Sonthofen Nord können Fahrzeuge ohne größere Unterbrechung in den vierspurigen Abschnitt der B19 einfahren. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind von der Sperrung nicht betroffen.

Das Vorhaben ist ein Pilotversuch, der sich zunächst auf den Zeitraum der Vierschanzentournee konzentriert und anschließend ausgewertet wird. Sollte sich der Test als erfolgreich erweisen, ist geplant, das Umleitungskonzept bis Ende Januar auch an weiteren Schönwetter-Wochenenden umzusetzen.

>> Umleitungsplan

Krisenfest in die Zukunft: Oberallgäu setzt auf Resilienz_18.12.2024

Der Landkreis Oberallgäu hat in diesem Jahr als eine von bundesweit elf Modellregionen den Grundstein für die nachhaltige Stärkung seiner Krisenresilienz gelegt. In Zusammenarbeit mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg wurde ein innovatives Konzept entwickelt, das die Region widerstandsfähiger gegenüber verschiedenen Bedrohungen wie Starkregen, Überschwemmungen, Lawinen, Bränden und Blackouts machen soll.

Ein zentrales Element dieses Projekts ist die praxisorientierte Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen. In realitätsnahen Planspielen werden verschiedene Katastrophenszenarien durchgespielt, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Die Übungen verbessern sowohl die Reaktionsfähigkeit als auch die Kommunikation und Zusammenarbeit der regionalen Akteure, damit im Ernstfall schnell und effektiv gehandelt werden kann. 
Die Erkenntnisse aus den Planspielen fließen direkt in die Weiterentwicklung von Katastrophenschutzplänen und Handlungsanweisungen ein. Ziel ist es, den Verantwortlichen im Ernstfall eine schnelle und gezielte Reaktion zu ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Projekts ist die kontinuierliche Entwicklung einer Informationsplattform für die Bevölkerung im Rahmen einer eigenen Webseite. Diese wird in Zukunft regelmäßig mit neuen Informationen, Tools und interaktiven Elementen ergänzt, sodass auch die Bevölkerung aktiv zur Weiterentwicklung beitragen kann. Abrufbar sind die Informationen unter der Adresse www.krisenvorsorge-oa.de.

Auch Landrätin Indra Baier-Müller zeigt sich überzeugt von der Bedeutung des Projekts und betont: „Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern und der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben wir eine solide Grundlage geschaffen, um die Resilienz der Region nachhaltig zu stärken. Ich betrachte das Projekt daher nicht nur als Modell für das Oberallgäu, sondern auch als potenzielles Vorbild für andere ländliche Regionen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Mit dem Projekt „Resilienz im Oberallgäu“ wird ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung der Krisenvorsorge und Katastrophenbewältigung unternommen. Der Landkreis strebt an, als Vorreiter im Bereich der Krisenresilienz zu agieren und die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit einem stark vernetzten und gut vorbereiteten System zu meistern.

Positive Nachrichten für Zugreisende: Bahnverkehr nach Oberstdorf vor dem Neustart_16.12.2024

Wie geht es weiter mit der Stellwerksstörung in Oberstdorf? Im Rahmen eines Runden Tisches gab die Deutsche Bahn heute detaillierte Einblicke in die technischen Hintergründe, stellte Lösungsansätze vor und erläuterte die geplanten verkehrlichen Änderungen ab März. Auch die allgemeine Bahnsituation in der Region wurde thematisiert.

Die Deutsche Bahn gab Anfang November bekannt, dass der massive Kabelschaden im Stellwerk Oberstdorf repariert werden kann. Ab März 2025 sollte ein deutlich erweitertes Fahrplanangebot verfügbar sein, einschließlich des Fernverkehrs. Doch konkrete Details blieben bislang aus. Klärung brachte nun ein Runder Tisch.

Der Austausch, der bewusst noch vor dem Beginn des Wintertourismus und der Vierschanzentournee stattfand, wurde vom Landratsamt Oberallgäu initiiert; eingeladen hatte die Deutsche Bahn. Daran teilgenommen haben Vertreter der Deutschen Bahn, Landrätin Indra Baier-Müller, hochrangige politische Vertreter aus der Region sowie Vertreter des Tourismus. Kurzfristig hat die Bahn dabei Verbesserungen zugesagt und auch in den kommenden Jahren wird massiv in die Infrastruktur vor Ort investiert.

Bei der in der nächsten Woche stattfinden Vierschanzentournee gab es eine erste positive Rückmeldung. So wird das Fahrplanangebot der Bahn in den Abendstunden deutlich ausgeweitet. Der Halbstundentakt wird nun bis 23 Uhr verlängert, so dass deutlich mehr Menschen mit der Bahn reisen können als ursprünglich geplant. Parallel dazu, befindet sich der Landkreis in einem engen Austausch mit dem Veranstalter. So werden nun auch zusätzliche Pendelbusse angeboten, die der Landkreis finanziert. 

Neben dem Sonderverkehr, der währen der Veranstaltungen eingesetzt wird, wurde auch intensiv über den Regelverkehr gesprochen. Aufgrund des defekten Stellwerks wird aktuell auf der Strecke Immenstadt – Oberstdorf ein Notfallkonzept gefahren. Ab März 2025 wird die Bahn nun ein neues, deutlich erweitertes Übergangskonzept bis zum Neubau des Stellwerks anbieten. So werden alle planmäßigen Züge bis Oberstdorf verkehren, einschließlich der Fernverkehrsverbindungen aus Nordrhein-Westfalen (IC 2012/13) und Hamburg (IC 2084/85). Die Verbindungen werden in den kommenden Wochen zur Buchung freigegeben. Zusätzlich kehren entfallene Verstärkerzüge zurück. Die dafür notwendigen Bahnhofsgleise in Oberstdorf stehen dann wieder zur Verfügung. Fahrzeitverluste im Regionalverkehr sollen auf das Minimum beschränkt werden, um Einschränkungen für Fahrgäste zu reduzieren.

Perspektive für die Infrastrukturmodernisierung

Zusätzlich zum Neubau des Oberstdorfer Stellwerks, das bis 2027 ersetzt wird, plant die Bahn den kompletten Ersatz des Stellwerks in Fischen. Dies umfasst auch die Erneuerung der Technik in Langenwang und Alstädten. Die Finanzierung für diese Projekte ist gesichert. „Dass nun auch das Stellwerk in Fischen neu gebaut werden soll, ist ein Meilenstein für einen pünktlicheren Bahnbetrieb im Allgäu“, so Landrätin Indra Baier-Müller. Auch Anwohner der Bahnstrecke in Fischen und Langenwang können nun mit der technischen Sicherung der Bahnübergänge rechnen. Ein positiver Nebeneffekt ist dabei, dass das laute Signal-Pfeifen der Züge endlich ein Ende hat. Zeitlich ist der Neubau in Fischen und die Sicherung der Bahnübergänge im Nachgang zum Stellwerk in Oberstdorf geplant, die Planungen dazu laufen. 

Noch 2025 startet der barrierefreie Ausbau der Bahnhöfe – den Anfang macht Oberstdorf im neuen Jahr. 2026 starten die Arbeiten in Immenstadt, Sonthofen, Blaichach, Altstädten und Fischen. Baubeginn für den Hauptbahnhof Kempten ist im Jahr 2025, in Oberstaufen geht es mit den Arbeiten 2027 los. Die Planungen wurden nun kurzfristig auf die Anforderungen an die zukünftigen emissionsfreien Neufahrzeuge im Regionalverkehr angepasst, so dass die Bahnsteige auf 76 Zentimeter statt den ursprünglich geplanten 55 Zentimeter erhöht werden. Dadurch können perspektivisch alle Fahrgäste im Regional- wie auch Fernverkehr stufenlos ein- und aussteigen. Der Landkreis setzt sich dafür ein, auch die verbleibenden Bahnhöfe schnellstmöglich barrierefrei auszubauen.

Elektrifizierung: Ein zentraler Schritt in die Zukunft

Ein weiteres Thema des Runden Tisches war die Elektrifizierung und der Ausbau der Bahnstrecke Kempten–Oberstdorf. Die Bahn hat deutlich gemacht, dass die Elektrifizierung von entscheidender Bedeutung ist –

gerade für den Fernverkehr. Ein gemeinsames Gutachten, das vom Landkreis, der Stadt Kempten und dem Freistaat zu dieser Elektrifizierung beauftragt wurde, befindet sich gerade in der finalen Phase. „Wir erwarten, dass der Freistaat Bayern Anfang 2025 den Planungsstart für die Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke gibt“, erklärte Baier-Müller. Um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen, hat der Landkreis frühzeitig den Ausbau der nötigen Planungskapazitäten eingefordert. „Der langfristige Erfolg dieses Projekts hängt entscheidend von einer klaren Planungs- und Finanzierungssicherheit seitens des Bundes ab, weswegen wir von diesem eine klare Haltung für das Projekt erwarten. Diese Notwendigkeit wurde im Austausch mit der Bahn noch einmal deutlich“, ergänzte die Landrätin.

Am Ende des Treffens zogen alle Beteiligten ein positives Fazit: Es herrschte Einigkeit darüber, dass der Ausbau der Bahn im Allgäu für eine zukunftsfähige Mobilität unerlässlich ist. Mit Blick auf die kommenden Jahre wurde nun eine erste Perspektive für die Verbesserung des Bahnangebots geschaffen. Einig war man sich auch darüber, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Stellwerkschaden in Oberstdorf nicht optimal verlaufen ist. Die Bahn versprach deswegen, weiterhin in engem Austausch mit der Region zu bleiben, um die geplanten Projekte erfolgreich voranzutreiben. 

Landratsamt sieht nach wie vor eine Notwendigkeit für eine Biber-Allgemeinverfügung_11.11.2024

Das Landratsamt ist überzeugt, dass die Biber-Allgemeinverfügung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Landratsamt sieht nach wie vor eine Notwendigkeit für eine Biber-Allgemeinverfügung

Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärte in einer Eilentscheidung die Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises aus formellen Gründen für unwirksam. Das Landratsamt ist überzeugt, dass die Biber-Allgemeinverfügung für den Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen. 

Aufgrund der sehr hohen Biberpopulation im Landkreis kommt es leider zu einer steigenden Anzahl an Konflikten, unter anderem mit wichtigen Infrastruktureinrichtungen. Die Tiere haben unter anderem Bahndämme unterhöhlt, die Trinkwasserversorgung gefährdet und Straßen sowie Wirtschaftsflächen beschädigt. Im Hinblick auf die Bahn hat dies unter anderem auf der Bahnlinie Sonthofen – Oberstdorf zu erheblichen Ausfällen und wirtschaftlichen Schäden geführt.

Um im Bereich der wichtigen Infrastruktur (überörtliche Straßen und Bahnlinien) künftig ohne vorangehendes Verwaltungsverfahren und damit sehr schnell auf Konflikte reagieren zu können, hat das Landratsamt am 11.09.2024 eine Biberallgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung erlaubt, Biber im Bereich von 30m um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie an Schienenwegen und einigen Fischteichanlagen im Landkreis zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung dient damit der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Menschen im Landkreis. Es geht nicht darum, den Bestand des Bibers insgesamt zu dezimieren, sondern allein darum, bestehende Gefahrensituationen zu beheben. 

Der Bund Naturschutz hatte gegen die Allgemeinverfügung Klage eingereicht und Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht Augsburg beantragt. 

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nun in einer Eilentscheidung die Anwendbarkeit aufgrund formeller Mängel ausgesetzt. Das Landratsamt sieht nach wie vor die Erforderlichkeit für die eine solche Allgemeinverfügung. "Wir bedauern die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts, da sie aus meiner Sicht für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Menschen im Landkreis nicht förderlich ist. Dennoch werden wir jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts starten. Ziel ist und bleibt es, auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen schnell und pragmatisch reagieren zu können“ so Landrätin Indra Baier-Müller. 

Bis zum Erlass der neuen Allgemeinverfügung sind auch weiterhin Entnahmen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich.

 

Mehr Geld für Bayerns Kommunen – doch Sorgen bleiben_05.11.2024

Der Freistaat genehmigt den Kommunen einen Finanzaufwuchs von 608 Millionen Euro für das kommende Jahr. Landrätin Indra Baier-Müller hält das Ergebnis, mit Blick auf die Bezirke, jedoch für unzureichend

Nach langen Verhandlungen im Münchener Finanzministerium hat der Freistaat Bayern eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs beschlossen: Bayerns Kommunen erhalten im kommenden Jahr 5,3 Prozent mehr Mittel, was einem Zuschlag von 608 Millionen Euro entspricht und den kommunalen Finanzausgleich 2025 auf insgesamt knapp zwölf Milliarden Euro anhebt. Zudem wurde der Anteil der Kommunen an den gemeinschaftlichen Steuereinnahmen von bislang 12,75 auf 13 Prozent erhöht.

Trotz der zusätzlichen Mittel bewertet Landrätin Indra Baier-Müller das Ergebnis skeptisch. „Das ist zwar ein wohlwollendes Zugeständnis des Freistaates, trotzdem ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das reicht bei Weitem nicht aus“, betont sie. Ursprünglich hatten die kommunalen Vertreter einen Anteil von 15 Prozent gefordert, um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden. Angesichts der erheblichen finanziellen Belastungen, die mit rund 250 Millionen Euro an Mehrausgaben auf den Bezirk Schwaben im kommenden Jahr zukommen, verdeutlicht Baier-Müller: „Das erreichte Verhandlungsergebnis kann unsere Probleme in der Region nicht lösen. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt es unzureichend, um den wachsenden Herausforderungen der Kommunen gerecht zu werden.“ 

Die Oberallgäuer Landrätin sieht daher die Notwendigkeit, die Aufgaben und Standards der Kommunen grundsätzlich zu hinterfragen. Seit Jahren kämpften die Landkreise mit stetig wachsenden Verpflichtungen und zunehmender Bürokratie, während konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau bislang ungehört blieben. Besonders die rasch steigenden Sozialausgaben müssten kritisch betrachtet werden. „Wir können es uns schlichtweg künftig nicht mehr leisten, dass der Bund ständig neue Wohltaten beschließt und die Kosten auf die Kommunen abwälzt“, mahnt Baier-Müller. Bei den Einsparungen, die der Landkreis selbst steuern kann, wird im Rahmen der Haushaltsberatungen und Ausschusssitzungen nun geprüft, wie die finanzielle Situation vor Ort entlastet werden kann.

Förderaufruf 2025 für Kleinprojekte in der Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten_30.10.2024

Die Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten ruft für das Jahr 2025 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Im Rahmen des Verfügungsrahmens Ökoprojekte stehen jährlich 50.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um die Umsetzung dieser Kleinprojekte zu unterstützen. Diese können – unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE) – mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. 

Unterstützt werden Ideen, welche die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken oder einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel leisten. Das sind beispielsweise Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen wie Milch, Getreide oder Fleisch. Auch Ausstattungen für die Direktvermarktung oder Hofläden können gefördert werden. Neben Sachkosten sind auch Werbemittel wie Flyer oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung förderfähig. 

Einsendeschluss für Projektideen ist der 16. Dezember 2024.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Maximale Gesamtausgaben von 20.000 Euro netto
  • Es muss eine Bio-Zertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag vorliegen (außer bei Bildungsprojekten)
  • Start der Kleinprojekte ab Bewilligung der Förderung
  • Abschluss der Projekte bis 20. September 2025
  • Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden

Interessierte finden den Förderaufruf, die Auswahlkriterien sowie das Antragsformular und Merkblätter auf der Website der Öko-Modellregion unter www.oekomodellregionen.bayern/oberallgaeu-kempten.

Fragen zur Antragstellung beantworten die Ansprechpartnerinnen Sarah Diem und Cornelia Bögel telefonisch unter 08323 99836-40 oder per E-Mail: oekomodellregion@lra-oa.bayern.de.

Landratsamt Oberallgäu gibt Riedbergpass bei Schneekettenpflicht für PKW mit Allradantrieb frei_17.10.2024

Als Pilotprojekt gibt das Landratsamt Oberallgäu den Riedbergpass bei angezeigtem Verkehrszeichen Z 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ für alle Pkw bis 3,5 Tonnen mit Allradantrieb frei.

Ab dem kommenden Winter 2024 dürfen alle Pkw bis 3,5 Tonnen mit Allrad den Riedbergpass im Oberallgäu ohne Schneeketten passieren. Bisher war die Schneekettenpflicht am Riedbergpass allgemeingültig, soweit diese in besonderen Schneesituationen von der Straßenmeisterei über das entsprechende Verkehrszeichen geschalten wurde. Lediglich an Personen mit Wohnsitz oder beruflicher Tätigkeit in Balderschwang und regelmäßigen Fahrten über den Pass wurden Ausnahmen erteilt. 

Mit der neuen Regelung will das Landratsamt Oberallgäu zur Vereinfachung und Entbürokratisierung beitragen. Zugrunde liegt unter anderem die mehrmalige Anpassung der Straßenverkehrsordnung in den letzten Jahren, auch in Bezug auf die Möglichkeit, begründete Sonderfälle als Zusatzzeichentext aufzuführen. Zudem zeigt sich, dass die temporären Schaltungen einer Schneekettenpflicht aufgrund milderer Winter generell abgenommen haben.

Durch die Teilöffnung erweitert sich natürlich der berechtigte Personenkreis. Aus diesem Grund wird die Straßenverkehrsbehörde das Geschehen engmaschig beobachten und nach dieser Wintersaison 2024/2025 eine erste Bilanz ziehen. Sie sieht die Maßnahme zunächst als Pilot und appelliert an alle Fahrzeuglenker eines Allrad-Pkw, vorausschauend und verantwortungsvoll zu fahren. Zu den ordentlichen Sorgfaltspflichten gehört beispielsweise die vorgeschriebene gute Winterbereifung. Auch nach wie vor ist es zeitweise durchaus sinnvoll, Schneeketten aufzuziehen oder die Ausrüstung zumindest im Fahrzeug bereitzuhalten.

Die Fahrer der Allradfahrzeuge haben es somit maßgebend selbst mit in der Hand, wie sich die neue Regelung etabliert. Falls die Mehrzahl damit nicht umgehen kann, steht eine Rückkehr zur bisherigen Maßnahme keines Falls außer Frage. 

Eine Live-Ansicht der aktuellen Schaltung der LED-Wechselverkehrszeichenanlage und damit der geltenden Regelung, kann auf der Seite der Hörnergruppe einsehen werden:
www.hoernergruppe.de/rathaus/rathaus-hoernergruppe/anfahrt

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Oberallgäu – Bürger sind gefragt_11.10.2024

Der Landkreis Oberallgäu plant, den öffentlichen Nahverkehr umfassend auszubauen und bietet der Bevölkerung zukünftig mehr Mobilität, bessere Anschlüsse und innovative Bedarfsverkehre.

Mit einer Investition von jährlich 7 Millionen Euro soll der Nahverkehr in der Region grundlegend verbessert werden. Landrätin Indra Baier-Müller stellt die Maßnahmen vor und lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv an der Gestaltung des Projekts zu beteiligen.

Einfach einsteigen und losfahren – drei zentrale Verbesserungen für den Nahverkehr

Das neue Nahverkehrskonzept sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:

  1. Regelmäßige und verlässliche Verbindungen
    Busse werden künftig von 5 bis 22 Uhr verkehren, am Wochenende sogar bis 23 Uhr. Auf den Hauptachsen des Landkreises ist ein Stundentakt geplant, auf besonders frequentierten Strecken sollen Busse alle 30 oder 20 Minuten fahren. Insgesamt werden alle 28 Gemeinden des Oberallgäus vernetzt und die Mobilität in der Region erheblich verbessert.
  2. Bessere Abstimmung zwischen Bus und Bahn
    An 21 zentralen Umsteigepunkten werden Bus- und Bahnverbindungen zukünftig besser aufeinander abgestimmt. Dies sorgt für 256 neue Anschlussmöglichkeiten pro Stunde, was die Wartezeiten erheblich reduziert und flexible Mobilitätsketten schafft. Besonders auf den Hauptstrecken im südlichen Oberallgäu soll der Takt deutlich verdichtet werden.
  3. Einsatz bedarfsgesteuerter Verkehre
    In sechs Regionen des Landkreises werden erstmals elektrische Kleinbusse auf Bestellung verkehren. Sie holen Fahrgäste von einer der 1000 geplanten virtuellen Haltestellen ab und bringen sie direkt zum gewünschten Ziel. Dieses Angebot schließt Lücken im Linienverkehr und bindet auch entlegenere Gebiete besser an.

Beteiligung der Bürger: Ihre Meinung zählt!

Um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich berücksichtigt werden, lädt der Landkreis Oberallgäu zu einer Bürgerbefragung ein. Alle Interessierten können sich unter mobil365.oberallgaeu.org in nächsten sechs Wochen informieren und ihre Meinung zum geplanten Ausbau des Nahverkehrs äußern. Die Ergebnisse der Befragung sollen den Mitgliedern des Kreistags Oberallgäu als wichtige Entscheidungshilfe für die Sitzung im Februar 2025 dienen.

Wolflosung im Oberallgäu bestätigt_15.10.2024

Im Bereich des Großen Waldes wurde auffällige Losung (Kot) gefunden, die nun eindeutig einem Wolf zugeordnet werden konnte.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) bestätigte dem Landratsamt gegenüber, dass die Losung laut Untersuchungsergebnis einem männlichen Wolf mit der Kennung GW3664m zugeordnet werden kann. Dabei handelt es sich um einen Welpen aus dem Jahr 2023 aus dem Territorium Altmühltal. 

Der Nachweis wird bei der nächsten Aktualisierung von eindeutigen Nachweisen auch auf der Monitoring Seite des LfU entsprechend veröffentlicht. 

Zwischen Fund der Losung und Einsendung an das LfU vergingen mehrere Wochen – ob der Wolf zwischenzeitlich das Gebiet verlassen hat oder sich noch im Großen Wald aufhält, ist ungewiss.

Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere an der Leine zu führen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Wölfe halten in der Regel Abstand zu Menschen und meiden direkten Kontakt. Sollte es dennoch zu einer Begegnung kommen, kann das Tier in der Regel durch laute Geräusche, wie Rufen oder Händeklatschen, vertrieben werden.

Beobachtungen, die auf einen Wolf hinweisen, können bei der Fachstelle für Große Beutegreifer am Landesamt für Umwelt gemeldet werden. Nähere Hinweise unter: www.lfu.bayern.de/wildtiermeldung.

 

Landkreis Oberallgäu ergreift Maßnahmen gegen Biberschäden – BUND erhebt Klage gegen Allgemeinverfügung_14.10.2024

Der Landkreis Oberallgäu geht gegen die zunehmenden Biberschäden an Infrastruktur und Wirtschaftsbetrieben vor.

Im Landkreis Oberallgäu haben sich die Biberschäden in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Die Tiere haben unter anderem Bahndämme unterhöhlt, die Trinkwasserversorgung gefährdet und Straßen sowie Wirtschaftsflächen beschädigt. Um diese Gefahren abzuwehren, hat das Landratsamt am 02.09.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Fangen und, wenn notwendig, die Entnahme der Biber vorsieht. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des Landratsamts notwendig, um die Sicherheit der Bevölkerung, der Infrastruktur sowie den Fortbestand betroffener Wirtschaftsbetriebe zu gewährleisten.

Bereits im Jahr 2023 mussten auf der Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf aufwendige Reparaturen durchgeführt werden, nachdem Biber den Bahndamm bei Altstädten massiv unterhöhlt hatten. Im Frühjahr 2024 ereignete sich ein weiterer Vorfall, bei dem ein Traktor in eine Biberröhre einbrach. Auch die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberes Allgäu wurde in der Vergangenheit durch Biberröhren gefährdet.

Der Landkreis Oberallgäu ist inzwischen fast flächendeckend mit Bibern besiedelt. Dazu zählen geeignete und konfliktträchtige Biberlebensräume. Regelmäßig werden dem Landratsamt auch nach Revierkämpfen schwer verletzte Biber gemeldet. 

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat nun gegen die Allgemeinverfügung Klage erhoben. 

Das Landratsamt Oberallgäu hält die sofortige Umsetzung der Allgemeinverfügung für erforderlich, um die anhaltenden Gefahren effektiv abwehren zu können. Aus diesem Grund wurde die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung angeordnet.