Fahrerlaubnis
HINWEIS
Für den Umtausch des "Papier Führerscheines" in die EU-Scheckkarte ist kein persönlicher Besuch im Landratsamt erforderlich.
Der Antrag kann entweder über die jeweilige Wohnortgemeinde gestellt werden oder über das
Online-Formular und anschließendem Versand auf dem Postweg beantragt werden.
Soweit für andere Führerscheinangelegenheiten ein Besuch im Landratsamt notwendig ist,
empfehlen wir eine vorherige Terminreservierung!
Klicken Sie hier für die Weiterleitung zur Online Terminvergabe.
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Aufgrund der aktuell hohen Auslastung von Anträgen zum Führerscheinumtausch muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu ca. 14 Wochen gerechnet werden.
Wir bitten um Verständnis.
Bitte sehen Sie von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da dies zu zusätzlichen Verzögerungen führt.
Fahrerlaubnis
Personen, die am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen teilnehmen möchten, benötigen eine Fahrerlaubnis, die durch den Führerschein nachgewiesen wird. Eine Befristung des Führerscheins besteht in Deutschland nicht, sehr wohl aber die Befristung der Fahrerlaubnis für einige Fahrzeugklassen.
Beachten Sie die Ablaufdaten und kümmern Sie sich bitte zeitnah um die Verlängerung.
Die Führerscheinstelle ist zuständig für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis. Dazu zählen unter anderem die Ausstellung von Fahrerlaubnissen, Ersatzführerscheinen und internationalen Führerscheinen sowie der Umtausch der "alten Scheine" in den neuen EU-Kartenführerschein. Ebenfalls wenn es um den Entzug des Führerscheines oder die Neuerteilung nach dem Entzug / Verzicht geht.
Oft benötigte Formulare
Formulare
Anforderung einer Karteikartenabschrift
Online-Antrag für eine Karteikartenabschrift
Online-Antrag für eine Karteikartenabschrift
Online-Antrag für eine Karteikartenabschrift
Wenn Sie ihre Führerscheindaten zur Vorlage bei einer anderen Führerscheinstelle benötigen, können Sie eine Karteikartenabschrift online beantragen. Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Hinweis:
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie bitte daher Ihre Karteikartenabschrift rechtzeitig.
Gebühren
Die Karteikartenabschrift wird für Sie kostenfrei direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt.
Antrag & Unterlagen
Die Anforderung einer Karteikartenabschrift können Sie hier direkt Online stellen:
Antrags-Link: >| Direkt-Link zur Anforderung einer Karteikartenabschrift |<
Sollten Sie jedoch das Ausfüllen in Papierform bevorzugen, findet sich ebenfalls unter obigen Link ein entsprechender Download dazu. Wir empfehlen jedoch immer vorzugsweise die digitale Online-Antragstellung zu nutzen, da so Prozesse beschleunigt und ggf. unnötige Rückfragen wegen fehlenden Informationen entbehrlich werden.
Der Versand des digital online gestellten Antrags erfolgt direkt aus der Formularmaske heraus. Es ist somit grds. keine gesonderte E-Mail an uns zu senden.
Soweit Sie darüber hinaus Fragen und/oder Anregungen haben, können Sie uns gerne an fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de schreiben.
Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
Das Antragsformular ist bei uns, aber auch in jeder Fahrschule erhältlich.
Im Regelfall werden alle Unterlagen mit dem Antrag komplett von den Fahrschulen bei uns abgegeben.
Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 10 Wochen dauern.
Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag.
Notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung gemäß dem Muster der Anlage 6 zur FeV einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Augenoptikerbetrieb) (bei den Klassen A,A2,A1, B,BE, L, AM oder T)
Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (bei den Klassen C, C1,CE, C1E, D, D1, DE oder D1E) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV (bei den Klassen C, C1,CE, C1E, D, D1, DE oder D1E)
- Bei erstmaliger Erteilung der Klassen D, D1, DE oder D1E ist zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5 Satz 2 zur FeV (Leistungs- u. Reaktionstest)vorzulegen
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde
- Führungszeugnis bei Erteilung der Klassen D, D1, DE und D1E
Gebühren: Je nach Antrag zwischen 38,80 Euro und 39,60 Euro
Mindestalter
- 24 Jahre: für den Direkteinstieg der Klasse A
- 21 Jahre: bei den Klassen D, D1, DE, D1E sowie C, CE, C1, C1E (Ausnahmen vom Mindestalter nur bei amtl. anerkanntem Ausbildungsberuf)
- 18 Jahre: für die Klasse A2, stufenweiser Aufstieg in die Klasse A nach 2 Jahren (mit praktischer Prüfung) möglich
- 18 Jahre: für die Klasse B
- 17 Jahre: für das begleitete Fahren mit 17 Jahren
- 16 Jahre: für die Klassen A1, L, AM und T
- 15 Jahre: für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung (beim TÜV erhältlich)
Begleitetes Fahren ab 17
Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 23 % fast dreimal so hoch. Ein Kernproblem hierbei ist die mangelnde Erfahrung.
Deshalb startete Bayern im Rahmen der Aktion "Verkehrssicherheit Bayern 2006" den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17'". Seit 01.01.2011 ist das begleitete Fahren mit 17 Jahren dauerhaft im Gesetz verankert.
Somit kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkw's bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde. Ab 16 1/2 Jahren können Sie sich zur Führerschein-Ausbildung anmelden.
Das Antragsformular ist bei uns, aber auch in jeder Fahrschule erhältlich.
Notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild (Nicht aus dem Fotoautomaten und nicht von der Digitalkamera!)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung gemäß dem Muster der Anlage 6 zur FeV einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Augenoptikerbetrieb) oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde
- Zusatzantrag mit Einwilligungserklärung des Fahrerlaubnisbewerbers, Einverständniserklärung der Eltern sowie der Begleitperson(en) und Kopien der Führerscheine und Personalausweise der Eltern und Begleitperson(en).
Normalerweise werden alle Unterlagen mit dem Antrag komplett von den Fahrschulen bei uns abgegeben.
Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 10 Wochen dauern. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erteilt die Führerscheinstelle den Prüfauftrag.
Übliche Antragsgebühr 38,80 € bzw. 39.60 €
zzgl. Gebühr für Prüfungsbescheinigung 7,70 €
zzgl. für jede Begleitperson 11,00 €
Wird nachträglich eine andere Begleitperson eingetragen, so muss die neue Begleitperson überprüft werden. Jede zusätzliche Begleitperson muss eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) sowie des Personalausweises vorlegen. Ebenso muss der Zusatzantrag ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten, sowie der zusätzlichen Begleitperson unterschrieben sein.
Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Bei der Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich, da für den Kartenführerschein eine Unterschrift benötigt wird, die nur persönlich geleistet werden kann. Die Abholung ist dann auch durch Bevollmächtigte mit einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht möglich.
Als Ersatzführerschein erhalten Sie dann automatisch den neuen EU-Kartenführerschein.
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Gemeinde
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eine Karteikartenabschrift der letzten ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde (wenn der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde)
- bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige der Polizei mitzubringen
- bei sonstigem Verlust ist eine Verlusterklärung/ Versicherung an Eides Statt abzugeben (Mitteilung bei der Polizei ist nicht erforderlich)
Gebührenrahmen: ab 33,60 € (Direktversand möglich zzgl. 5,10 €)
Neuerteilung nach Entzug / Verzicht
Um Ihren Führerschein wieder zu bekommen, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Antragstellung ist maximal 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zulässig. Bitte vergewissern Sie sich anhand des Urteils oder des Strafbefehls über den Zeitpunkt des Ablaufs der Sperrfrist.
Der Antrag auf Neuerteilung wird Ihnen, soweit uns der Entzug der Fahrerlaubnis bekannt ist, zusammen mit einem Merkblatt zugeschickt. Sollten Sie bis 3 Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist keinen Antrag erhalten haben, so können Sie diesen bei uns abholen oder anfordern.
Das Antragsformular ist von Ihnen auszufüllen. Ihre Angaben müssen Sie dann von Ihrer Wohnsitzgemeinde auf der Rückseite des Antrages bestätigen lassen. Zudem müssen Sie dort ein Führungszeugnis beantragen. Erst dann kann der Antrag bei uns eingereicht werden.
Die Antragsbearbeitung beginnt mit Eingang des Antrages und der Einzahlung des Kostenvorschusses von 100,00 Euro. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob weitere Maßnahmen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich sind oder die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist ohne weitere Maßnahmen erteilt wird.
Weiterführende Informationen des Bundesamts für Straßenwesen
Verkehrspsychologen in Ihrer Umgebung finden
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular (auch bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich)
- 1 biometrisches Lichtbild neusten Datums
- Sehtestbescheinigung gemäß dem Muster der Anlage 6 zur FeV einer amtl. Anerkannten Sehteststelle bei Klasse A, A1, A2, B, BE, AM, L, T oder ein Zeugnis bzw. ein Gutachten eines Augenarztes bei Klasse C, C1, D u. D1
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung bei Klasse C, C1, D, D1
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 BZRG >(Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Kostenvorschuss in Höhe von 100,00 Euro (Der Kostenvorschuss ist nur ein Teilbetrag der insgesamt anfallenden Gebühr. Die Zahlung des Kostenvorschusses begründet keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis!)
Nachweis über eine entsprechende Berufskraftfahrer-Qualifikation (Grundqualifikation oder Weiterbildung), wenn der Führerschein der Klassen C1E, C1, CE, C, D, DE, D1 und D1E für Fahrten im Güter- oder Personenverkehr im Sinne von § 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG - benötigt wird
Internationaler Führerschein
ACHTUNG: Bearbeitungszeit liegt bei ca. 1 Woche
Zur Erteilung eines internationalen Führerscheines ist der EU-Kartenführerschein erforderlich.
Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheines sind verpflichtet, ihren alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Voraussetzungen: - Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu
- ein Nationaler Führerschein
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Gemeinde
- 1 biometrisches Lichtbild (evtl. ein weiteres biometrisches Lichtbild, wenn Sie zusätzlich einen EU-Kartenführerschein benötigen)
Gebührenrahmen: ab 14,00 € (Versand möglich zzgl. 2,60 €)
Den Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheines können Sie hier direkt Online stellen:
Antrags-Link: >| Direkt-Link zum Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheines |<
Sollten Sie jedoch das Ausfüllen in Papierform bevorzugen, findet sich ebenfalls unter obigen Link ein entsprechender Download dazu. Wir empfehlen jedoch immer vorzugsweise die digitale Online-Antragstellung zu nutzen, da so Prozesse beschleunigt und ggf. unnötige Rückfragen wegen fehlenden Informationen entbehrlich werden.
Der Versand des digital online gestellten Antrags erfolgt direkt aus der Formularmaske heraus. Es ist somit grds. keine gesonderte E-Mail an uns zu senden.
Soweit Sie darüber hinaus Fragen und/oder Anregungen haben, können Sie uns gerne an fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de schreiben.
Antrag für die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis-Klassen B,BE, oder T
Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter
Antrag für die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis-Klassen B,BE, oder T
Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter
Eine Ausnahme von den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung darf grundsätzlich nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sich eine Regelung als eine vom Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht gewollte Härte für die Betroffenen erweist, die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird und das Individualinteresse an einer Regelabweichung gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer überwiegt.
Das Mindestalter für die Erteilung beträgt für die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE 18 Jahre und für die Erteilung der Klasse T 16 Jahre. Das Landratsamt kann hiervon eine Ausnahme genehmigen. Ein Anspruch auf die Befreiung vom Mindestalter besteht aber nicht; die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wegen des besonderen Risikos junger Fahranfänger und wegen der erheblichen Bedeutung der körperlichen und geistigen Reife für ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen ist bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Zurückhaltung zu üben bzw. streng zu verfahren.
Medizinisch-psychologisches Gutachten
Die Bewilligung von Ausnahmen ist nur zulässig, wenn die körperliche, geistige und besonders die charakterliche Reife des Jugendlichen ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen bereits geeignet erscheinen lässt. Zu diesem Zweck wird vom Antragsteller grundsätzlich stets die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt.
Wirtschaftliche Verhältnisse oder andere Gründe können ohne diese Voraussetzung eine Ausnahme nicht rechtfertigen.
Außerdem ist zwingend vorauszusetzen, dass ein Zuwarten bis zum Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters nicht zumutbar ist. Es müssen somit für den Bewerber persönliche Umstände vorliegen, die sich wesentlich von den für gleichaltrige Bewerber i.d.R. gegebenen Umständen unterscheiden.
Eine Ausnahme kann z.B. nicht erteilt werden, wenn der Führerschein zwar zum Erreichen des Schul- oder Ausbildungsortes hilfreich wäre, das Zurücklegen des Weges mit anderen Verkehrsmitteln, ein Transport durch andere Personen (Fahrgemeinschaft, Familienmitglieder) oder das Beziehen eines Zimmers oder einer Wohnung jedoch zumutbar ist.
Eine Ausnahme vom Mindestalter der Klasse T ist nur möglich, wenn ansonsten sehr schwerwiegende Folgen für den eigenen/elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb eintreten würden.
Sollte die beantragte Fahrerlaubnis erteilt werden, wird diese mit der Auflage einer bestimmten Fahrstrecke (Wohnort – Ausbildungsort) versehen und mit der Maßgabe, dass nur Fahrten zum Zweck des Erreichens des Schul- oder Ausbildungsortes erlaubt sind und eine Mitnahme minderjähriger Personen untersagt ist.
Die Klasse T wird bis zum Erreichen des Mindestalters auf Zugmaschinen beschränkt, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Gebühren
Die Prüfung des Antrages ist mit Gebühren verbunden. Diese richten sich nach dem entstandenen Aufwand.
Sie betragen für die Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter in der Regel 110,20 EUR.
Hinzu kommen die regulären Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (mind. 37,50 EUR).
Wenn ein Antrag vom Antragsteller zurückgenommen wird oder abgelehnt werden muss, kann je nach Einzelfall eine Gebühr bis zu 50,00 EUR fällig werden.
Antrag & Unterlagen
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter können Sie hier direkt Online stellen:
Antrags-Link: >| Direkt-Link zum Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter |<
Sollten Sie jedoch das Ausfüllen in Papierform bevorzugen, findet sich ebenfalls unter obigen Link ein entsprechender Download dazu. Wir empfehlen jedoch immer vorzugsweise die digitale Online-Antragstellung zu nutzen, da so Prozesse beschleunigt und ggf. unnötige Rückfragen wegen fehlenden Informationen entbehrlich werden.
Der Versand des digital online gestellten Antrags erfolgt direkt aus der Formularmaske heraus. Es ist somit grds. keine gesonderte E-Mail an uns zu senden.
Soweit Sie darüber hinaus Fragen und/oder Anregungen haben, können Sie uns gerne an fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de schreiben.
Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis für Busse und LKW
Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Taxi/ Mietwagen
Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern?
Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen bzw. weiterführen können, müssen Sie im Besitz eines gültigen Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein. Grundvoraussetzung hierfür ist, eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder ehem. Klasse 3 (oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat) seit mindestens zwei Jahren.
Außerdem raten wir Ihnen bei der Straßenverkehrsbehörde abzuklären, was Sie für eine Konzession (Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz) benötigen.
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu und Mindestalter 21 Jahre
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich )
- Personalausweis
Achtung: Reisepass reicht nicht aus!! (Zum Reisepass benötigen wir eine aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde.) - EU-Führerschein (sollten Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein haben, so muss dieser in den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Zur Antragstellung wird dann ein biometrisches Lichtbild benötigt.)
- Zeugnis/Gutachten vom Augenarzt oder Bescheinigung des Arztes über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur FeV
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 BZRG >(Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5 Satz 2 zur FeV (bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
- Fachkunde-Nachweis, wenn die Fahrerlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll
Gebühren 38,80 Euro
Qualifikation von Kraftfahrern im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Durch das 2006 erlassene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wurden neue Regelungen für die Qualifikation von Kraftfahrern im Güterkraft- und Personenverkehr geschaffen.
Davon betroffen sind alle Inhaber und Erwerber der Führerscheinklassen C1E, C1, CE, C, D1E, D1, DE und D sowie entsprechender Fahrerlaubnisklassen (z.B. alte Klasse 2 oder 3), soweit sie mit Fahrzeugen dieser Klassen Güter oder Personen befördern. Der Nachweis, dass die Qualifikation absolviert wurde und Fahrten im Güter- und Personenverkehr erlaubt sind, wird durch einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) erbracht. Dieser wird auf Antrag zusätzlich zum Führerschein erstellt und dokumentiert durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 zu den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen die Berufskraftfahrerqualifikation.
Alle Neuerwerber müssen eine (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren, während die sog. "Besitzständler", also die Altbesitzer, lediglich eine Weiterbildung nachweisen müssen.
Über die Teilnahme an der entsprechenden Qualifikation muss der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung oder eine Eintragung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (FQR) vorliegen, aufgrund derer dann der FQN mit der Schlüsselzahl 95 erstellt werden kann.
Für die Überprüfung der Bescheinigung bzw. Abruf im elektronischen Verfahren und Erstellung des FQN wird eine Gebühr in Höhe von 32,50 Euro fällig.
Hinweis
Wird ein FQN nicht im Zusammenhang mit der Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis beantragt, ist in jedem Fall neben einem Antrag auch ein Lichtbild und eine Unterschrift auf einem Kontrollblatt erforderlich.
Fahrerlaubnis Verlängerung (Klassen C/CE)
ACHTUNG: Die Verlängerung der Klasse C / CE muss bis zu Ihrem 50. Lebensjahr abgeschlossen sein, d.h. Sie müssen an Ihrem 50. Geburtstag den neuen EU-Führerschein in Händen halten, damit Sie weiterhin Kraftfahrzeuge der ehemaligen Klasse 2 fahren dürfen!
Sollten Sie bereits den neuen EU-Führerschein haben, so gilt es das Datum in Spalte 11 auf der Rückseite des Führerscheines zu beachten. Zu diesem Termin muss die Verlängerung erfolgt sein.
Um diese Termine einhalten zu können, bitten wir Sie, die kompletten Antragsunterlagen mindestens 4 Wochen, frühestens 6 Monate vor dem Ablauf der Klasse C / CE / 2 bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Für den Fall, dass die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich abgelaufen ist, kann diese bis zu 5 Jahren nach Ablauf wieder verlängert werden.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Gemeinde
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eine Karteikartenabschrift der letzten ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde (wenn der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde)
- Zeugnis/Gutachten vom Augenarzt oder Bescheinigung des Arztes über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV vom Hausarzt/Allgemeinarzt
Gebührenrahmen: ab 38,80 €
Fahrerlaubnis verlängern (Klassen D1/D1E/D/DE)
Bitte beachten Sie die Fristen:
Die Verlängerung der Klassen D1,D1E,D und DE muss bis zum Ablauf der Gültigkeit (Datum in Spalte 11 auf dem neuen EU-Führerschein) abgeschlossen sein, damit Sie weiterhin Fahrzeuge dieser Fahrerlaubnisklassen führen dürfen.
Um diesen Termin einhalten zu können, bitten wir Sie, die kompletten Antragsunterlagen mindestens 6 Wochen vor dem Ablaufdatum für diese Klassen bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular (auch bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Gemeinde erhältlich)
- Personalausweis
Achtung: Reisepass reicht nicht aus!! (Zum Reisepass benötigen wir eine aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde.) - 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde
- Zeugnis/Gutachten vom Augenarzt oder Bescheinigung des Arztes über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur FeV
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- "Behördliches Führungszeugnis" (bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen)
- Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (Leistungs- und Reaktionstest) nach anlage 5 Satz 2 zur FeV)
Gebühren 38,80 Euro
Umschreibungen oder Umtausch von Führerscheinen
Umtausch und Verlängerung auch über das Rathaus
Der Umtausch alter Führerscheine ist auch über die Gemeindeverwaltung am Wohnsitz möglich
Zeit und Wege sparen: den Umtausch seines alten Führerscheins gegen den neuen EU-Scheckkarten-Führerschein kann man auch im Rathaus vor Ort beantragen. Ebenso können dort auch Anträge auf Verlängerung der Klasse C/CE (ehem. Klasse 2) gestellt werden.
Die Entgegennahme der Anträge, Bearbeitung und Ausgabe der Führerscheine übernehmen die jeweiligen Einwohnermeldeämter, und das ganze kostet nicht mehr als im Landratsamt.
Anträge zur Fahrerlaubnis Klasse D und D1 müssen weiterhin direkt beim Landratsamt eingereicht werden
Keine Wahl bleibt dagegen bei einem Antrag oder Verlust des Bus-Führerscheins. Dies kann nach aktuellem Stand nur über das Landratsamt in Sonthofen abgewickelt werden. Eine Verpflichtung zum Umtausch der alten Führerscheine besteht momentan nicht, jedoch müssen bis zum Jahr 2033 alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Insbesondere im Ausland ist der Kartenführerschein jedoch die bessere Alternative, so z.B. wenn der alte Führerschein unleserlich geworden oder das Lichtbild veraltet ist.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Eventuelle Fragen, ob mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug geführt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, müssen anhand der Einzelfallumstände geklärt werden.
Die Rechtslage lässt eine pauschale Information nicht zu. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Umtausch Klasse 3 mit Eintragung der Klasse T in den EU-Kartenführerschein
Für Personen, welche in der Land- und Forstwirtschaft tätig und noch im Besitz eines alten Führerscheins der Klasse 3 sind, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Umtausches zusätzlich die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h) einzutragen zu lassen. Hierzu ist als Nachweis eine Bescheinigung vom Landwirtschaftsamt, Bauernverband oder Maschinenring erforderlich.
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu
Wichtig: Sie müssen noch im Besitz eines alten Führerscheins (graues oder rosa Dokument) sein um sich die Fahrerlaubnisklasse T eintragen zu lassen! Eine Eintragung nach dem Umtausch ist nicht mehr möglich!
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular (auch bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Gemeinde erhältlich)
- Personalausweis
Achtung: Reisepass reicht nicht aus!! (Zum Reisepass benötigen wir eine aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde.) - 1 biometrisches Lichtbild
- evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde
- Bestätigung vom Landwirtschaftsamt, Bauernverband oder Maschinenring, dass Sie land- oder forstwirtschaftlich tätig sind.
EU-Kartenführerschein: 30,40 EUR (inkl. 5,10 Direktversand Bundesdruckerei)
Antrag & Unterlagen
Den Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein können Sie hier direkt Online stellen:
Antrags-Link: >| Direkt-Link zum Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein |<
Sollten Sie jedoch das Ausfüllen in Papierform bevorzugen, findet sich ebenfalls unter obigen Link ein entsprechender Download dazu. Wir empfehlen jedoch immer vorzugsweise die digitale Online-Antragstellung zu nutzen, da so Prozesse beschleunigt und ggf. unnötige Rückfragen wegen fehlenden Informationen entbehrlich werden.
Der Versand des digital online gestellten Antrags erfolgt direkt aus der Formularmaske heraus. Es ist somit grds. keine gesonderte E-Mail an uns zu senden.
Soweit Sie darüber hinaus Fragen und/oder Anregungen haben, können Sie uns gerne an fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de schreiben.
Umtausch eines Führerscheins in den EU-Kartenführerschein
Die Vorschriften für den neuen EU-Führerschein gelten ab dem 19. Januar 2013. Die wichtigsten Änderungen betreffen zum Beispiel die Gültigkeitsdauer: Ein neu ausgestellter Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig. Wichtig hierbei ist, dass nach Ablauf von 15 Jahren lediglich das Dokument erneuert werden muss, die Fahrerlaubnis wird hiervon nicht berührt. Die Lkw und Bus-Führerscheine laufen wie bisher nach 5 Jahren ab und können dann durch Antragstellung über die Verwaltungsbehörde verlängert werden.
Zur Gültigkeit der alten Führerscheine (grau od. rosa), beachten Sie bitte die auch Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen!
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Gemeinde erhältlich)
- Personalausweis
Achtung: Reisepass reicht nicht aus!! (Zum Reisepass benötigen wir eine aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde.) - 1 biometrisches Lichtbild
- evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde
EU-Kartenführerschein: 30,40 EUR (inkl. 5,10 Direktversand Bundesdruckerei)
Antrag & Unterlagen
Den Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein können Sie hier direkt Online stellen:
Antrags-Link: >| Direkt-Link zum Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein |<
Sollten Sie jedoch das Ausfüllen in Papierform bevorzugen, findet sich ebenfalls unter obigen Link ein entsprechender Download dazu. Wir empfehlen jedoch immer vorzugsweise die digitale Online-Antragstellung zu nutzen, da so Prozesse beschleunigt und ggf. unnötige Rückfragen wegen fehlenden Informationen entbehrlich werden.
Der Versand des digital online gestellten Antrags erfolgt direkt aus der Formularmaske heraus. Es ist somit grds. keine gesonderte E-Mail an uns zu senden.
Soweit Sie darüber hinaus Fragen und/oder Anregungen haben, können Sie uns gerne an fahrerlaubnisbehoerde@lra-oa.bayern.de schreiben.