Sorgerechtsfragen, Trennung -und Scheidungsberatung
Sorgerechtsfragen, Trennung -und Scheidungsberatung
Beratung in Fragen der Partnerschaft bei Trennung und Scheidung
„Sorgerecht: Das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.“ Die Frage nach dem Sorgerecht stellt sich in der Regel nach einer Trennung der Eltern. Dann geht es darum, wer zukünftig eben diese Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung einhergehen, übernimmt und sich um das oder die Kind(er) kümmert. Aber auch bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, stellt sich die Frage, wer das Sorgerecht ausübt.
Unser Aufgabenbereich:
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht:
- Aufgabe des Kreisjugendamtes hierbei ist vorrangig die Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts mit den Eltern, um auch nach der Trennung/Scheidung eine gemeinsame Elternverantwortung für die betroffenen Kinder sicherzustellen
- Beratung bei aussergerichtlicher Umgangsregelung