Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), Betreungsweisung
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes (nach Paragraf 52 SGB VIII und §38 JGG). Ermittelt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft gegen Jugendliche oder Heranwachsende wegen einer Straftat, dann bieten wir diesen Beratung und Unterstützung an.
Unser Aufgabenbereich:
- Mitwirkung in Strafverfahren gegen 14 bis 21- jährige (Beratung vor der Verhandlung / Begleitung zum Gerichtstermin; evt. Nachbetreuung)
- Einbringen von pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten vor Gericht
- Gutachterähnliche Funktion zu verschiedenen Fragen des Jugendgerichtsgesetzes, wie strafrechtliche Verantwortlichkeit oder Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden
- Erarbeitung von jugendgerechten Maßnahmevorschlägen
- Vermittlung von Jugendhilfeleistungen oder anderen sozialen Maßnahmen, wie z.B. Suchtberatung oder ambulanter / stationärer Therapie
- Durchführung von Betreuungsweisungen und Täter-Opfer-Ausgleich
- Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit ("Sozialstunden")
Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Maßnahme des Kreisjugendamtes Oberallgäu für Jugendliche / junge Erwachsene entsprechend § 10 JGG, die vom Jugend-Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens unter Berücksichtigung der Empfehlung der zuständigen Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren ausgesprochen wird.
Die Betreuungsweisung dient vor allem der Unterstützung der jungen Menschen in ihrer jeweiligen Lebensrealität, der Vermeidung von erneuter Straffälligkeit der jungen Menschen und der Abwendung gravierender Rechtsfolgen im Jugendstrafverfahren.
Unser Aufgaben sind:
- die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der Straftat anzuregen
- die Erfüllung weiterer richterlicher Auflagen zu unterstützen
- eine schulische/berufliche Perspektive zu entwickeln
- den Umgang mit Finanzen und behördlichen Angelegenheiten zu vermitteln
- unterstützende Sozialkontakte herzustellen
- gegebenenfalls vorhandenes Suchtverhalten zu reflektieren und Veränderungen anzustoßen
- ein angemessenes Konfliktmanagement zu erarbeiten
- ein Netzwerk aus anderen Hilfeinstitutionen zu initiieren
Ansprechpartner:
- Nördlicher Landkreis. Frau D. Beuter, Tel. 0175 2035 927
- Südlicher Landkreis:: Frau E. Hauptvogel, Tel. 0171 9228 061