Ukraine
Allgemeine Hinweise
„Das Bundesinnenministerium hat beschlossen, dass für alle Geflüchteten aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der bis zum 04.03.2024 gültig ist keine Verlängerung beantragt werden muss.
Die Aufenthaltstitel gelten automatisch bis zum 04.03.2025 weiter. Sie können somit weiter arbeiten bzw. erhalten Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt.
Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgehändigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
'Migration' leitet sich vom lateinischen 'migrare' ab, was 'wandern, an einen Ort ziehen' bedeutet. Schätzungsweise 10 % der Menschen, die im Landkreis Oberallgäu leben, haben einen sogenannten Migrationshintergrund, also etwa 16.800 Menschen. Gut 50% der Landkreis lebenden ausländischen Staatsangehörigen sind EU-Bürger. Die größten Bevölkerungsgruppen stellen aktuell Rumänien, Österreich, die Türkei, die Ukraine und Italien.
Landratsamt sucht weiterhin Wohnraum für ukrainische Geflüchtete
Im Landkreis wird weiterhin Wohnraum für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer gesucht. Der sollte vor allem langfristig verfügbar sein.
Mehr als 1.000 Menschen aus der Ukraine haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Oberallgäu offiziell Schutz gesucht – und gefunden. Möglich war das nur dank der großen Bereitschaft der Oberallgäuerinnen und Oberallgäuer, die vorübergehend ihre privaten Unterkünfte zur Verfügung gestellt haben.
Die Fortdauer des Krieges in der Ukraine bringt es mit sich, dass viele der privaten Angebote nicht unbegrenzt lange genutzt werden können. Weiterhin besteht seitens des Landkreises deshalb Bedarf an Unterkünften. Diese sollten entweder abgeschlossene Wohnungen sein, die für einen längeren Zeitraum durch Geflüchtete zu ortsüblichen Preisen angemietet werden können, wobei der Landkreis die Kosten erstattet – oder aber es sollte sich um größere Unterkünfte handeln, in denen der Landkreis mindestens 20 Personen unterbringen kann. Diese Objekte würde der Landkreis selbst bei Eignung für mehrere Jahre als Unterkunft für Geflüchtete anmieten.
Bürgerinnen und Bürger, die sich vorstellen können, Wohnungen oder größere Objekte für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stellen, können sich per Mail unter wohnungsangebote-ukraine(at)lra-oa.bayern.de oder aber telefonisch unter 08321 612-379 (für private Angebote) 08321 612-564 (für größere Unterkünfte) an das Amt für Migration des Landratsamtes wenden. Die Mitarbeitenden stehen auch für Fragen zum konkreten Vorgehen zur Verfügung.
Schutz gegen Menschenhandel: Hinweise für Flüchtende
Leider gibt es Menschen, die die Hilfsbedürftigkeit geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer für ihre Zwecke zu missbrauchen versuchen.
Um Menschen, die aus der Ukraine fliehen, vor Menschen- bzw. Frauenhandel und Zwangsprostitution zu schützen, hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) daher gemeinsam mit dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) Informationen über die Sicherheit auf dem Weg erstellt.
Die Flyer sind auf Ukrainisch, Deutsch, Englisch und Russisch abrufbar.
Außerdem bietet das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" als bundesweites Beratungsangebot eine Anlaufstelle für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Anrufe bei der 08000 116 016 sind kostenlos.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher gesucht
Sonthofen, 30. März 2022. Der Landkreis Oberallgäu sucht wieder ukrainisch- oder russischsprachige Übersetzerinnen und Übersetzer. Denn bei der Betreuung der ukrainischen Geflüchteten im Oberallgäu hat sich gezeigt: Viele der Ankömmlinge sprechen nur Ukrainisch oder Russisch, gleichwohl haben sie viele Fragen. Je mehr Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei ihrer Ankunft vor Ort sind, desto harmonischer, schneller und stressfreier lässt sich daher der gesamte Prozess organisieren. Der Bedarf an Menschen, die zur Übersetzung zur Verfügung stehen, ist somit weiter groß.
Deshalb sucht das Landratsamt Oberallgäu erneut nach Freiwilligen, die den Geflüchteten in ihrer Landessprache oder auf Russisch zur Seite stehen. Neu ist, dass das Landratsamt ab sofort eine Aufwandsentschädigung von 12,50 Euro pro Stunde zahlt.
Menschen, die sich vorstellen können, die Hilfsorganisationen mit ihren Sprachkenntnissen zu unterstützen, werden gebeten, sich unter dolmetscherpool(at)lra-oa.bayern.de anzumelden.
Шукаємо перекладачів!
Район Оберальгой знову шукає волонтерів, які підтримають українських біженців рідною або російською мовами. За свою роботу перекладачі отримають грошову винагороду в розмірі €12,50 за годину. Зацікавлені можуть надіслати повідомлення Міріам Дюран на dolmetscherpool@lra-oa.bayern.de.
Требуются переводчики!
Район Oberallgäu снова ищет волонтеров, которые готовы поддержать украинских беженцев на их родном или русском языках. Переводчики получат компенсацию расходов в размере €12,50 в час. Заинтересованных просим отправить сообщение Мириам Дюран на dolmetscherpool@lra-oa.bayern.de.
Personal für pädagogische Willkommensgruppen an Schulen gesucht
Sonthofen, 29. März 2022. Zur Aufnahme von geflüchteten Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine werden derzeit pädagogische Willkommensgruppen an Schulen in ganz Bayern eingerichtet.
Sie sollen den Kindern und Jugendlichen Halt und Geborgenheit geben und den Familien das Ankommen erleichtern.
Für diese pädagogischen Willkommensgruppen sucht das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bayernweit Personal – die sogenannten Willkommenskräfte.
Mehr Infos zu den Willkommenskräften erhalten Sie unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7670/jetzt-willkommenskraft-ukraine-werden.html. Auf der Internetseite haben Interessierte auch die Möglichkeit, sich ins Bewerberportal einzutragen.
Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland
Informationen auf deutsch, englisch und ukrainisch des Bundesministerium des Innern und für Heimat:
FAQs: Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland
Відповіді на найбільш поширені питання шукайте нижче
You can find answers to frequently asked questions here
Hilfe-Portal für Vertriebene aus der Ukraine
Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Informationen zu Aufenthaltsstatus, zur Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten sowie zur medizinischen Versorgung in Deutschland gebündelt. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar. „Germany4Ukraine“ ist als gemeinsames Produkt aller Ministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen entwickelt worden, soll kontinuierlich verbessert und in den nächsten Monaten zu einem Serviceportal mit App-Angebot entfaltet werden, das auch Inhalte zu bislang nicht behandelten Themen (etwa Integration) enthalten wird.
Aktuell erreichen uns auch hier vor Ort viele Fragen zu Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen und Antworten, die wir kurz und knapp für Sie zusammen gestellt haben.
Ansprechpartner im Landratsamt Oberallgäu
1.1 Fragen zum Aufenthalt im Bundesgebiet:
email: auslaenderwesen(at)lra-oa.bayern.de
1.2 Fragen zur Unterbringung:
email: wohnungsangebote-ukraine(at)lra-oa.bayern.de
1.3 Fragen zu sozialen Leistungen und im Krankheitsfall:
email: asylbLG(at)lra-oa.bayern.de
Bitte nutzen Sie für Ihre Fragen zunächst die untenstehenden FAQ's.
Für darüberhniausgehende Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (E-Mail Adresse / Tel.Nr.).
Wir nehmen mit Ihnen dann wieder Kontakt auf.
1.4 Fragen zu mitgebrachten Haustieren:
email: veterinaeramt(at)lra-oa.bayern.de
Tel-Nr.: 08321 612-493
FAQ's - Fragen und Antworten
Ich muss zum Arzt, was muss ich tun? // Я маю йти до лікаря, що мені робити?
Um von einem Arzt (auch Zahnarzt) behandelt werden zu können, benötigt dieser einen Krankenbehandlungsschein.
Diesen erhalten Sie vom Amt für Migration. Sofern Sie zeitnah zu einem Arzt müssen, senden Sie eine E-Mail an:
leistungen-ukraine(at)lra-oa.bayern.de
Teilen Sie uns darin den Namen, Anschrift des Erkrankten und den Namen des Arztes mit. Der Krankenbehandlungsschein wird dann entweder per Post zu Ihnen nach Hause geschickt oder direkt zum Arzt gefaxt.
Для лікування у лікаря (у тому числі у стоматолога) їм потрібна довідка про лікування.
Ви можете отримати це в Управлінні з міграції. Якщо вам потрібно негайно звернутися до лікаря, надішліть електронний лист на адресу:
leistungen-ukraine(at)lra-oa.bayern.de
У ньому вкажіть ім'я, адресу пацієнта і ім'я лікаря. Довідку про медичне лікування буде надіслано вам додому поштою або факсом безпосередньо лікарю.
Werden die Unterkunftskosten übernommen? // Чи покриваються витрати на проживання?
Der Aufruf für die kurzfristige Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen richtete sich an Personen, die kostenfrei Raum zur Verfügung stehen wollen.
Vor Ort werden derzeit vor allem mittelfristige Unterbringungsmöglichkeiten für mindestens vier Wochen gesucht. Grundsätzlich kann eine ortsübliche Miete erstattet werden, wenn die Unterbringung nicht mehr kurzfristig erfolgt. Sobald der Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge geklärt ist haben diese auch Anspruch auf Sozialleistungen (incl. Unterbringung).
Nähere Ausführungen zur Höhe der Mietkosten und Abrechnung können Sie diesem Merkblatt entnehmen.
Заклик щодо короткострокового проживання для українських біженців був спрямований на людей, які хочуть вільного місця.
На даний момент на місці шукають середньострокові варіанти проживання принаймні на чотири тижні. В принципі, місцева орендна плата може бути відшкодована, якщо житло більше не доступне в короткий термін. Після з’ясування статусу проживання біженці мають право на соціальні пільги (у тому числі на проживання).
Більш детальну інформацію про суму орендної плати та виставлення рахунків ви можете знайти в цьому інформаційному листі:
Завантажити
Was ist mit sozialen Hilfen? // А як щодо соціальної допомоги?
Wenn Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen, haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (analog).
If you apply for a residence permit according to § 24 Aufenthaltsgesetz, you are entitled to benefits under the Asylbewerberleistungsgesetz (analogue).
Якщо ви подаєте заяву на отримання дозволу на проживання відповідно до § 24 Aufenthaltsgesetz, ви маєте право на пільги відповідно до Asylbewerberleistungsgesetz (аналог).
Online-Antragsformular Asylbewerberleistungen
Online application form for asylum seeker benefits
Форма онлайн-заявки на отримання пільг для шукачів притулку
>| Link / Лінк |<
Der Online-Antrag ist responsiv und auch am Handy oder Tablet ausfüllbar!
The online application is responsive and can also be filled out on a mobile phone or tablet!
Онлайн-заявка є адаптивною, її також можна заповнити на мобільному телефоні або планшеті!
(Ansprechpartner, siehe unter 1.3) / (Contact person, see under 1.3) / (Контактна особа, див. п. 1.3)
Wie können ukrainische Staatsangehörige nach Deutschland einreisen?
Ohne Visum für 90 Tage.
Was ist, wenn der visumfreie Aufenthalt nach 90 Tagen abläuft?
Bitte melden Sie sich bei zuständigen Ausländerbehörde (Ansprechpartner 1.1). Verlängerung kein Problem .
Wo muss ich mich nach der Einreise anmelden und registrieren lassen?
Die Registrierung ist beim Landratsamt Oberallgäu – Amt für Migration – oder der Aufnahmestelle der Regierung von Schwaben möglich.
Unter 08321/612-596
Oder 08321/612-597
können Sie einen Termin vereinbaren. Die Wartezeit beträgt zur Zeit 2 – 3 Wochen. Anträge auf Leistungen oder auf Aufenthaltstitel werden unabhängig hiervon bearbeitet.
Die Registrierung ist notwendig,
- damit die Hilfsleistungen des Staates bei Bedarf an die Menschen ausgereicht werden können,
- damit geklärt ist, dass es sich um ukrainische Familien handelt,
- damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten Aufnahme finden können, auf alle Bundesländer verteilt werden können.
Nach der Registrierung können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen, sie werden formal dorthin zugewiesen.
Sie haben Ihr Haustier aus der Ukraine mitgebracht? Ви привезли з собою домашню тварину?
Können die Personen während des visumfreien Aufenthalts Sozialleistungen beziehen?
Grundsätzlich nicht; aber es gibt Härtefallhilfen (Ansprechpartner 1.3)
Kann ich in Deutschland arbeiten?
Zur Zeit noch nicht; erst wenn ein Aufenthaltstitel erteilt wird kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden (Ansprechpartner 1.1)
Kann ich einen Asylantrag stellen?
Ein Asylantrag kann jederzeit gestellt werden. Sie sind dann aber verpflichtet sich in eine Aufnahmeeinrichtung zu begeben (Ansprechpartner Amt für Migration Asylrecht 08321/612-145)
Wird die Bundesrepublik Deutschland einen längeren Aufenthalt genehmigen?
Sehr wahrscheinlich werden ukrainische Flüchtlinge für die Dauer von einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Was soll ich machen, wenn ich in der aktuellen Wohnung nicht mehr bleiben kann?
Bitte melden Sie sich bei der örtlich zuständigen Behörde an (Einwohnermeldeamt)
Ansprechpartner im Landratsamt ist aktuell das Amt für Migration (Ansprechpartner 1.2). Sollten Sie keine Wohnung haben oder obdachlos sein, so besteht die Möglichkeit einer Unterbringung bei Privatleuten, die dies angeboten haben oder in einer Turnhalle, die Landkreis zur Verfügung stellt.
Was brauche ich bei einer Vorsprache im Landratsamt?
Bitte vereinbaren Sie unbedingt im Voraus einen Termin.
Erforderliche Unterlagen (soweit vorhanden):
- Reisepass
- Meldebestätigung aus der Ukraine
- Personenstandsurkunden
- Nachweise über Krankenversicherungspflicht
Covid-19 Impfung - Infoflyer in ukrainischer Sprache
Wo finden betroffene Unternehmen Informationen?
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantwortet auf einer Sonderseite zur Ukraine-Krise wichtige Fragen für betroffene Unternehmer und Vertreter der bayerischen Wirtschaft. Dort finden Sie u.a. Informationen zu Unterstützungsangeboten und Anlaufstellen sowie zu Einschränkungen bei Produktion, Lieferketten und Personalfragen: https://www.stmwi.bayern.de/ukraine/