Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung
Sorgenfrei ins Eigenheim: Nach diesem Motto unterstützt der Freistaat insbesondere junge Familien beim Bau oder Kauf eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung. Damit Interessenten zinslose und zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse (Kinderzuschläge) aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm individuell ausschöpfen können, stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung im Landratsamt Oberallgäu für ein persönliches Beratungsgespräch bereit. Der Service ist kostenlos.
Vergabe von Darlehen zum Bau bzw. Kauf von Eigentumswohnungen und Familienheimen
Der Staat fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit zinslosen "staatl. Baudarlehen" und/oder zinsverbilligten Darlehen der Bayer. Landesboden-Kreditanstalt.
Voraussetzungen:
- Bestimmte Einkommensgrenze und Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.
- Eigenkapital muss vorhanden sein.
- Weitere Voraussetzungen zur Antragsberechtigung sind durch ein persönliches Gespräch zu klären.
- Der Antrag für Wohnungsbauförderung ist rechtzeitg und persönlich vor Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss zu stellen.
Merkblätter und Anträge hierfür können im Internet unter www.wohnen.bayern.de eingesehen oder heruntergeladen werden.
Vergabe von Darlehen für die Modernisierung von Mietwohungen
Mit Darlehen fördert der Staat außerdem die Darlehen zum Modernisieren von älteren Mietswohnhäusern, z.B. Einbau einer Zentralheizung, Badsanierung, Isolierung Balkon usw.
Voraussetzung: Es müssen mindestens drei vermietete Wohneinheiten im zu fördernden Objekt vorhanden sein.