Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Oberallgäu ist bemüht, seine Internetangebote im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.oberallgaeu.org
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind (beispielsweise PDF-Dateien), werden Zug um Zug entsprechend angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.12.2019 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback und die Mitteilung etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über nachfolgenden Kontakt erfolgen:
Landratsamt Oberallgäu
Pressestelle
Oberallgäuer Platz 2
878527 Sonthofen
Email: presse@lra-oa.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge kann die zuständige Durchsetzungsstelle in Anspruch genommen werden: https://www.ldbv.bayern.de
Zuständige Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Telefon 089 2129-1111
E-Mail: service@geodaten.bayern.de