Bildung für Neuzugewanderte
Überblick über Deutschkurse im Landkreis
Im Landkreis Oberallgäu gibt es ein großes Angebot, die deutsche Sprache zu lernen. Es gibt verschiedene Sprachschulen und -angebote.
Die Kurse kosten Geld, manche Personen können sich aber von den Kosten befreien lassen. Sie können sich dazu bei den Bildungsträgern beraten lassen.
Auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können freie Plätze bei Integrationskursen abgerufen werden:
BAMF freie Plätze bei Integrationskursen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Übersicht an berufsbezogenen Sprachkursen: www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/deutsch-lernen
Die Sprachenschulen des nördlichen und südlichen Landkreises sind:
bfz Kempten
Kolping Akademie Standort Sonthofen
Kolping Akademie Sprach- und Deutschkurse
Oberallgäuer Volkshochschule
Volkshochschule Kempten
Inlingua Kempten
https://www.deb.de/deutschkurse/uebersicht/integration/integrationssprachkurse-mit-alphabetisierung/offer/384
https://web.arbeitsagentur.de/sprachfoerderung/suche/berufssprachkurse/angebot/158773557?ort=Sonthofen;%20Oberallg%C3%A4u_87527_10.297158_47.503424&umkreis=10&seite=0
Bildung und Beruf: https://bildungundberuf.com/kursangebot-bei-bildung-und-beruf/
Deutsch-Vorbereitungskurse für Studieninteressierte
Für die Bewerbung um einen Studienplatz in einem deutschsprachigen Studiengang müssen ausländische Bewerber und Bewerberinnen an der Hochschule Kempten neben der Hochschulzugangsberechtigung Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2 nachweisen. Studieninteressierte, die Deutsch bereits auf Niveau B1 beherrschen, können von April bis Juli am Deutsch-Vorbereitungskurs B2 teilnehmen. Direkt im Anschluss kann die TestDaF-Prüfung an der Hochschule Kempten als lizenziertem Testzentrum abgelegt und bei erfolgreichem Bestehen somit die für eine Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz geforderte sprachliche Eignung nachgewiesen und nachgereicht werden (Studienbewerbungen sind bereits ab April möglich). Teilnehmende am Vorbereitungskursen werden hinsichtlich der Bewerbung um einen Studienplatz vor Ort konkret beraten.
Weitere Informationen beim Sprachenzentrum der Hochschule Kempten.
Integrationskurs
Der Integrationskurs bietet Zuwanderern eine gute Chance die deutsche Sprache, Lebensart und Werteordnung kennen zu lernen. Ziel der Integrationskurse ist, dass Sie ohne fremde Hilfe in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Hierzu gehören Einkaufen und Arztbesuche ebenso wie Behördengänge und Freizeitaktivitäten. Wer Ihnen diesen Kurs anbietet, wie Sie sich anmelden können und welche Angebote für Sie richtig sind, erfahren Sie hier...
Ein Integrationskurs besteht aus
- einem Basis- und einem Aufbausprachkurs, der ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vermittelt, und
- einem Orientierungskurs, der Grundwissen zur Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs hat aufenthaltsrechtliche Vorteile. So kann sie z.B. zu einem Einbürgerungsanspruch nach bereits sieben statt erst nach acht Jahren führen.
Der Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs (Basis- und Aufbausprachkurs) und 60 Unterrichtsstunden Orientierungskurs.
Kosten des Integrationskurses
Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Das bedeutet, dass den größten Teil der Kosten das Bundesamt bezahlt. Für die Teilnahme am Integrationskurs haben Teilnahmeberechtigte nur einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde zu leisten. Wenn ein Teilnehmer nicht über ausreichend Mittel verfügt, muss gem. § 43 Abs. 3 Satz 4 AufenthG auch derjenige bezahlen, der dem Teilnahmeberechtigten zur Gewährung des Lebensunterhalts verpflichtet ist. Sofern ein Kursteilnehmer aus finanziellen Gründen zur Übernahme dieses Betrages gar nicht in der Lage ist, kann er über den von ihm ausgewählten Kursträger beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag a
Verpflichtung zur Teilnahme
Zur Teilnahme an einem Integrationskurs können Sie verpflichtet werden, wenn Sie erstmals eine
- Aufenthaltserlaubnis
- zur Erwerbstätigkeit (§§ 18, 21 AufenthG),
- zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG),
- aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG),
- für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG)
erhalten, sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
- Kontingentflüchtlinge (§ 23 Abs. 2 AufenthG) bzw. Ausländerinnen und Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten (§§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr.1, 30 AufenthG), benötigen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um nicht zum Integrationskurs verpflichtet zu werden.
Ausnahme:
Von der Teilnahmepflicht an Integrationskursen sind Sie ausgenommen, wenn
- Sie sich in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
- Sie an vergleichbaren Bildungsangeboten teilnehmen oder
- Ihre Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
Freiwillige Teilnahme
Sie haben in der Regel keinen Teilnahmeanspruch, wenn Sie Unionsbürger sind oder bereits länger hier leben. Eine Kursteilnahme kann aber auch für Sie auf Antrag gefördert werden, § 44 Abs. 4 AufenthG. Der Antrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internsetseite des BAMF
Lernförderung im TIB Immenstadt
Nachhilfe und Lernföderung für Schülerinnen und Schüler aller Schularten
Treffpunkt für Integration durch Bildung
Unterrichtszeiten jeweils Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr
Ziel der Lernförderung / Anmeldung
Ziel der individuellen schulbegleitenden Lernförderung soll sein, die Schülerinnen und Schüler zunehmend zur selbständigen Bearbeitung ihrer Aufgaben zu befähigen und zu motivieren. Damit einhergehend werden die sprachlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Integrationschancen verbessert sowie die Chancengleichheit und Partizipationsmöglichkeiten in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens gefördert.
Informationen erhalten Sie per E-Mail unter: lernfoerderung@oa-vhs.de
Ameldung
persönlich im TIB oder der Stadt Immenstadt, Frau Sabrina Martin unter 08323-9988350
Teilnahme jederzeit möglich und kostenlos
Wo?
im Familien- und Bildungshaus TIB in 87509 Immenstadt, Untere Kolonie 10