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Kontakt

Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

FQA (Heimaufsicht)

WEITERE THEMEN
ANSPRECHPARTNER
D. Starke
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team - Gruppenleitung
08321 612 - 155
D. Capitani
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team-Bereich Sozialpädagogik
08321/612-124
J. Schumann
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team-Bereich Pflege
08321 612 - 842
E. Brunner
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team-Bereich Pflege
08321/ 612-527
O. Haug-Allgayer
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team-Bereich Verwaltung
08321 612 - 481
H. Evertz
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team-Bereich Verwaltung
08321 612 - 131
V. Blank
FQA (ehemals Heimaufsicht) Multiprofessionelles Team-Bereich Verwaltung
08321 612 - 863

FQA - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht)

Die Aufgabe der FQA ist es, die Pflege- und Behinderteneinrichtungen (u. a. Alten- und Pflegeheime, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Behinderteneinrichtungen für Erwachsene etc.) nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zu überprüfen.

Bei der Wahrnehmung der Aufsicht stehen die Würde sowie die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner/-innen in den Einrichtungen im Vordergrund. Die Überprüfungen der Einrichtungen erfolgen unangemeldet. Jede Einrichtung wird mindestens einmal jährlich besucht, zusätzlich auch anlassbezogen z. B. bei Beschwerdeeingängen. Die Prüfung erfolgt nach einem bayernweit einheitlich festgelegten Prüfleitfaden. Geprüft werden zum Beispiel:

  • die Einhaltung der baulichen Anforderungen
  • die Mitwirkung der Bewohner/-innen
  • ausreichend vorhandenes Fachpersonal

Hat die FQA im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt, wird sie zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um bereits eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen oder drohende Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwenden.

Gesetzliche Grundlage

Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

Verordnung zur Ausführung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG)

Beschwerdemöglichkeiten

Sollten Ihnen Unstimmigkeiten in der Pflege, der Betreuung etc. auffallen, so können Sie sich jederzeit an die Mitarbeitenden der FQA des Landratsamtes Oberallgäu wenden.

Durch die Aufgabenstellung der FQA sind die Mitarbeitenden oftmals im Außendienst tätig. Für eine persönliche Vorsprache bitten wir Sie daher um vorherige Kontaktaufnahme.

 

Des Weiteren können Sie das veröffentlichte Beschwerdeformular nutzen. Damit wir der Beschwerde bestmöglich nachkommen können, bitten wir um eine detaillierte Darstellung des Sachverhaltes.

Das Beschwerdeformular bitten wir Sie vollständig auszufüllen und per E-Mail an fqa(at)lra-oa.bayern.de zu schicken. Gerne können Sie uns dieses auch per Post zukommen lassen.

Pflege SOS-Bayern

Seit dem 7. März 2022 gibt es in Bayern eine neue Anlaufstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP), um Missstände in der Pflege zu melden. Die Hotline "Pflege-SOS Bayern" ist unter der Rufnummer 09621 9669660 oder per E-Mail (pflege-sos@lfp.bayern.de) erreichbar.

Weitere Informationen gibt es unter www.Pflege-SOS.bayern.de.

Beratung

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der FQA ist die Beratungsfunktion. Die FQA berät u. a.:

  • in allen Angelegenheiten, die die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohner/-innen in Einrichtungen wahren und fördern
  • über Qualitätsanforderungen an Wohnen, Betreuung und Pflege
  • über Rechte und Pflichten der Bewohner/-innen
  • über Beschwerdemöglichkeiten