Sozialwohnungen
Vergabe von Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsschein
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln von Bund, Länder und Kommunen gefördert werden und der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Neben den klassischen Mietwohnungen unterliegt auch öffentlich gefördertes Wohneigentum (Eigentumswohnungen und Familienheime) diesen Bindungen.
Wohnungsgrößen und Einkommensgrenzen
Die Vergabe von staatlich geförderten Mietwohnungen an sozial Berechtigte ist an bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen gebunden. Die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße richten sich jeweils nach der Zahl der Haushaltsangehörigen des Wohnungssuchenden.Nähere Auskünfte über Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen im Einzelfall erhalten sie beim zuständigen Ansprechpertner.
Vormerkung für eine Sozialwohnung
Die Vergabe der Sozialwohnungen im Landkreis Oberallgäu erfolgt über das Landratsamt. Für eine Vormerkung für eine Sozialwohnung ist eine persönliche Vorsprache im Landratsamt notwendig.
Wohnberechtigungsschein
Um sich für eine Sozialwohnung in einem anderen Landkreis bewerben zu können, benötigen Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Dieser kann bei uns beantragt werden. Voraussetzung heirfür ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz im Landkreis Oberallgäu gemeldet sind. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie dadurch aber nicht.