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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

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Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
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Brand- und Katastrophenschutz

Brandschutz

Die Kreisbrandinspektion Oberallgäu betreut insgesamt 100 Feuerwehren, davon 4 Werkfeuerwehren und 46 Jugendgruppen mit über 5.000 aktiven Feuerwehrleuten, darunter 160 Frauen und Mädchen.

Der Kreisbrandrat wird in seiner Funktion durch drei Kreisbrandinspektoren, zuständig für die Inspektionsbereiche Nord, Mitte bzw. Süd,  und die Kreisbrandmeister unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie auf der neuen Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Oberallgäu 

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohngebäude

Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfall sinnvoll sein. (Für Hotels und Beherbergungsbetriebe gibt es gesonderte Regelungen.) Für Neubauten war bereits zum 1. Januar 2013 die Regelung eingeführt worden, dass alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden müssen.

Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst zu retten. Kreisbrandrat Michael Seger betont: "Die Feuerwehren stehen ausdrücklich hinter dieser Regelung. Ein Rauchwarnmelder ist auch nachts aktiv, während bei Menschen im Tiefschlag auch der Geruchssinn Pause macht."

Wer ist für den Einbau verantwortlich?

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Es empfiehlt sich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders schriftlich zwischen den unmittelbaren Besitzern (Mieter) und dem Eigentümer (Vermieter) zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CEKennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden. Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sie sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann von den Ermittlungsbehörden überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.

Katastrophenschutz

Über schwere Unglücke hören wir immer wieder in den Medien. Aber wann wird aus einem Unglück eine Katastrophe? Grundsätzlich ist eine Katastrophe ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürliche Lebensgrundlage oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und bei dem gleichzeitig die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden beziehungsweise beseitigt werden kann, wenn die verschiedenen Behörden, Organisationen und Einsatzkräfte unter einer einheitlichen Leitung zusammenarbeiten.

In vielen Fällen können einzelne Organisationen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Rotes Kreuz eine Schadenssituation selbstständig und ohne größeren Koordinierungsbedarf bewältigen. In diesem Fall liegt keine Katastrophe im rechtlichen Sinne vor. Wenn es jedoch notwendig wird, dass verschiedene Organisationen zusammenarbeiten müssen und überregionale Hilfe notwendig ist, gibt es den Katastrophenschutz. Aufgabe des Krisenstabs ist es, die verschiedenen Einzelinteressen der Organisationen zu koordinieren und möglichst allen ein reibungsloses Abarbeiten der problematischen Lage zu ermöglichen.

Die Leitung eines Einsatzes liegt in diesem Fall grundsätzlich bei den Kreisverwaltungsbehörden. Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern.

Ausführliche Informationen zum Katstrophenschutz-System finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Hinweise zur Hochwasserlage, zu Naturgefahren, Informations- und Warndiensten

Naturgefahren Bayern
Deutscher Wetterdienst
Unwetterzentrale
Hochwassernachrichtendienst Bayern

Einsatz der Führungsgruppe Katstrophenschutz (FüGK)

Die Katastrophenschutzbehörde bedient sich zur Leitung des Einsatzes der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Die Gesamtleitung des Katastropheneinsatzes obliegt dem Landrat.

Die FüGK leitet den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie kann allen für den Einsatzbereich zuständigen staatlichen Behörden und Dienststellen der gleichen oder einer niedrigeren Stufe Weisungen erteilen. Das gleiche gilt gegenüber den sonstigen gem. Art. 7 Abs. 3 zur Katastrophenhilfe Verpflichteten und den eingesetzten Kräften. Leisten Kräfte des Bundes oder anderer Länder Katastrophenhilfe, so unterstehen auch sie für die Dauer ihrer Mitwirkung den Weisungen der Katastrophenschutzbehörde.

Neben den politisch-administrativen Aufgaben wie der Anordnung besonderer Maßnahmen wie beispielsweise Evakuierungen, der Anforderung auswärtiger / überörtlicher Katastrophenhilfe, der Alarmierung benachbarter Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden gehören  auch die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung sowie der Information der Medien zu den Aufgaben der FüGK. 

Örtliche Einsatzleiter (ÖEL, SanEL)

Vor Ort übernimmt ein im voraus benannter Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) die Einsatzleitung. Er ist Organ der Katastrophenschutzbehörde und wird von ihr eingesetzt. Der ÖEL wird vorab benannt und erledigt gewissermaßen als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde die ortsbezogenen Aufgaben, d.h. die Einsatzleitung in technisch-taktischer Hinsicht.

Bei einem Schadensereignis mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker leitet und koordiniert die Sanitätseinsatzleitung (SanEL) den Einsatz der im Einzelfall zur Verfügung stehenden Kräfte des Rettungs- / Sanitätsdienstes mit dem Ziel einer bestmöglichen medizinischen Versorgung aller Verletzten. Sie stimmt sich dabei mit dem für die Leitung des Gesamtschadensereignisses zuständigen Örtlichen Einsatzleiter ab und berät diesen in Fragen des Rettungs- / Sanitätsdienstes.

Feststellung des K-Falles

In Bayern stellt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde (also Landratsämter, kreisfreie Städte, die Regierung oder das bayerische Innenministerium) fest, dass eine Katastrophe vorliegt. In der Regel ruft der Landrat oder sein Stellvertreter den Katastrophenfall aus. 

Die ausdrückliche Feststellung des Katastrophenfalles (und seiner Beendigung) durch die Katastrophenschutzbehörde hat lediglich deklaratorische Bedeutung, sie soll jedoch im Interesse der Rechtssicherheit öffentlich bekannt gegeben werden, damit für Einsatzkräfte und Betroffene deutlich wird, dass nunmehr das besondere rechtliche Instrumentarium des Katastrophenschutzgesetzes zur Verfügung steht.

Wie wird die Bevölkerung gewarnt?

In der Regel informiert die Führungsgruppe Katastrophenschutz die Bevölkerung über die örtlichen Medien, also vor allem über das Radio. Darüber hinaus finden Sie Warnhinweise und Informationen auf unserer Internetseite sowie auf den Social-Media-Kanälen (Twitter, Facebook).  

Vorbereitungen der Katastrophenschutzbehörde

Damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann, ist eine wichtige Aufgabe des Katastrophenschutzes, sich auf die verschiedenen Unglücksszenarien vorzubereiten. Hierzu gehört etwa, dass im Vorfeld genaue Alarmierungspläne erstellt werden und festgelegt wird, wer im Ernstfall die Einsatzleitung übernimmt und was vorrangig erledigt werden muss, damit die Koordinierung zwischen den einzelnen Organisationen möglichst reibungslos läuft. Dies alles wird regelmäßig geübt. Nur so ist es möglich, im Fall der Fälle ein gutes Krisenmanagement zu betreiben.

Bereitstellung von Radardaten (KONRAD) für Gemeinden

Im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz-Sonderplan Unwetter des Bayerischen Staatsministerium des Innern stellt der Deutsche Wetterdienst (DWD) Unwetterwarnungen für interessierte Gemeinden bereit. Diese Warnungen werden landkreisgenau herausgegeben. Zur Detaillierung der Warninformationen vor schweren Gewittern auf Gemeindegröße stellt der DWD diese Informationen passwortgeschützt bereit. 

Zugangsberechtigt sind jedoch ausschließlich die zum Landkreis gehörenden Gemeinden in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde. Alle Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe der Daten oder die Nutzung für andere Zwecke ist nicht zulässig und wird vom DWD ausdrücklich untersagt! 

Erläuterung Erscheinungsbild

Radarbild Schwaben

Warntext

Radar ILS Allgäu

Radarfilm Bayern