NSG Rohrbachtobel
Naturschutzgebiet "Rohrbachtobel im Wierlinger Forst"
Verordnung des Staatsministerium des Innern als Oberste Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet „Rohrbachtobel im Wierlinger Forst“ in den Gemarkungen Buchenberg und Memhölz im Landkreis Kempten, zuletzt geändert am 09.01.1980
Größe: Ca. 13,4672 Hektar
Lage: Rohrbachtobel im Wierlinger Forst mit seinen Nord- und Südhängen
Externer Link zum Bayernatlas: Ausschnitt Karte
Zweck der Unterschutzstellung ist es,
Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Verbote
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, ohne Genehmigung Veränderungen vorzunehmen.
Dazu gehört insbesondere
- Bauten gleich welcher Art zu errichten,
- die natürlichen Wasserläufe und Wasserflächen sowie den Grundwasserstand, den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern,
- Pflanzen abzupflücken, auszugraben oder auszureißen,
- Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen und Fallen aufzustellen und
- zu zelten, zu lärmen und Feuer zu machen.
Erlaubnisvorbehalt
In besonderen Fällen kann die Regierung von Schwaben Ausnahmen von den Verboten zulassen. Die Genehmigung kann an Auflagen gebunden werden.