NSG Hölzlers Tobel
Naturschutzgebiet "Hölzlers Tobel"
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hölzlers Tobel“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern als Oberste Naturschutzbehörde, zuletzt geändert am 24.11.1976
Größe: Ca. 6,264 Hektar
Lage: Umgebung der Rottach in Buchenberg
Externer Link zum Bayernatlas: Ausschnitt Karte
Zweck der Unterschutzstellung ist es,
Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Verbote
Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Boden oder die Wasserläufe verändern, die die Pflanzen- oder Tierwelt verfälschen sowie die Errichtung von baulichen Anlagen oder Drahtleitungen.
Dazu gehört insbesondere
- bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn diese baurechtlich weder anzeige-, noch genehmigungspflichtig sind,
- die Pflanzen- oder Tierwelt durch die Ansiedelung oder Aussetzung standortfremder Arten zu verfälschen,
- Tieren nachzustellen und Fallen aufzustellen,
- Tiere mutwillig zu beunruhigen und
- so zu Zelten und zu lärmen, dass andere gestört werden.
Erlaubnisvorbehalt
Aus wichtigen Gründen kann das Staatsministerium des Innern Ausnahmen von den Verboten zulassen. Diese Ausnahmegenehmigungen können an Auflagen gebunden werden.