LSG Werdensteiner Moos
Landschaftsschutzgebiet "Werdensteiner Moos"
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Werdensteiner Moos“ vom 10.12.1976
Größe: ca. 136 ha
Lage: Werdensteiner Moos, im Bereich zwischen Eckarts, Oberdorf und der alten B19 am Parkplatz in Thanners.
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Zweck der Unterschutzstellung ist es,
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten, insbesondere schwere Landschaftsschäden zu verhindern oder zu beheben,
- die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes zu bewahren und
- seinen besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten oder zu verbessern
Verbote
In diesem Schutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
Erlaubnisvorbehalt
Für bestimmte Vorhaben innerhalb des Schutzgebietes wird eine gesonderte Erlaubnis des Landratsamtes als Untere Naturschutzbehörde benötigt.
Einer solchen Erlaubnis bedarf unter anderem, wer bauliche Anliegen jeglicher Art errichtet oder Schilder anzubringen, außerhalb von Verkehrsflächen oder auf Verkehrsflächen im Widerspruch zu verkehrsrechtlichen Verboten mit Kraftfahrzeugen aller Art zu fahren oder zu parken bzw. fahren oder parken zu lassen. Zudem bedarf es der Erlaubnis, Bäume, Gehölze, Findlinge oder Felsbrocken zu beseitigen, Gewässer zu beseitigen oder anzulegen, sowie die Bodennutzung in jeglicher Art zu ändern.