LSG Tiefenberger Moos
Landschaftsschutzgebiet „Tiefenberger Moos“
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Tiefenberger Moos“ vom 16.09.1971
Größe: ca. 402 ha
Lage: Tiefenberger Moos, im Bereich der Gemeinde Ofterschwang, Muderpolz
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Zweck der Unterschutzstellung
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Verbote
In diesem Schutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
Unberührt bleiben u. a. alle notwendigen landwirtschaftlichen, forstlichen und jagdlichen Betriebsmaßnahmen, sowie der Unterhalt der Gewässer.
Erlaubnisvorbehalt
Für bestimmte Vorhaben innerhalb des Schutzgebietes wird eine gesonderte Erlaubnis des Landratsamtes als Untere Naturschutzbehörde benötigt.
Einer solchen Erlaubnis bedarf unter anderem, wer bauliche Anliegen jeglicher Art errichtet oder ändert, Beschilderungen jeglicher Art anbringt, landschaftsprägende Elemente wie Bäume, Gehölze oder Sträucher, Findlinge oder Felsbrocken zu beseitigt oder Rundfunk- bzw. Tonwiedergabegeräte so laut spielen lässt, dass andere gestört oder Tiere beunruhigt werden können, sowie außerhalb hierfür zugelassener Plätze zelten oder Wohnwagen aufzustellen.