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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

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E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
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LSG Illerschleife

Landschaftsschutzgebiet „Illerschleife oberhalb Martinszell und unteres Rottachtal“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Illerschleife oberhalb Martinszell und unteres Rottachtal“ vom 12.01.1967

Größe: ca. 300 ha
Lage: Illerschleife zwischen Thanners und Martinszell und Rottachtal von der Greifenmühle bis zur Mündung in die Iller.

Externer Link zum Bayernatlas:  Ausschnitt Karte


Zweck der Unterschutzstellung

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

-  zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
-  wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
-  wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

 

Verbote

In diesem Landschaftsschutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.

Unberührt bleiben u. a.  alle notwendigen landwirtschaftlichen, forstlichen und jagdlichen Betriebsmaßnahmen, sowie der Unterhalt der Gewässer.

 

Erlaubnisvorbehalt

Für bestimmte Vorhaben innerhalb des Schutzgebietes wird eine gesonderte Erlaubnis des Landratsamtes als Unterer Naturschutzbehörde benötigt.

Einer solchen Erlaubnis bedarf unter anderem, wer bauliche Anlagen jeglicher Art errichtet oder ändert, landschaftsprägende Elemente wie Bäume, Gehölze oder Sträucher, Findlinge oder Felsblöcke beseitigt oder außerhalb hierfür zugelassener Plätze zeltet oder einen Wohnwagen aufstellt.

 

Verordnung