Um künftig ohne aufwändige Verwaltungsverfahren und damit schneller auf Konflikte reagieren zu können, hat das Landratsamt Oberallgäu am 11. September 2024 eine Biber-Allgemeinverfügung erlassen. Diese ermöglichte die Entnahme von Bibern im Bereich von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen und ausgewählten Fischteichanlagen.
Ein Eilantrag des Bund Naturschutz führte jedoch dazu, dass das Verwaltungsgericht Augsburg am
8. November 2024 aus formellen Gründen die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung aussetzte. Daraufhin holte das Landratsamt Oberallgäu Ende vergangenen Jahres die formelle Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach. Von den elf beteiligten Organisationen äußerten sich vier, darunter auch erneut der Bund Naturschutz. Zudem sprach sich die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) für den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung aus.
Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landratsamt Oberallgäu die Biber-Allgemeinverfügung nun in geringfügig geänderter Form erneut erlassen. Sie ermöglicht weiterhin die Entnahme von Bibern im Bereich von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen.
„Mit dem Neuerlass der Biber-Allgemeinverfügung soll pragmatisch und schnell auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen im Landkreis reagiert werden können. Die Regelung ist von großer Bedeutung, um bestehende Gefahrensituationen zu entschärfen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, betont Landrätin Indra Baier-Müller. Dabei gehe es nicht darum, den Bestand des Bibers grundsätzlich zu dezimieren, sondern gezielt auf Problembereiche zu reagieren, so die Oberallgäuer Landrätin weiter.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 12. Februar 2025, in Kraft.