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Vollsperrung der Kreisstraße OA 22 in der Ortsdurchfahrt Niedersonthofen

Vollsperrung der Kreisstraße OA 22 in der Ortsdurchfahrt Niedersonthofen
Startseiten-News Verkehrshinweise / Baustellen

Die Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Niedersonthofen muss infolge bevorstehender Bauarbeiten vollgesperrt werden. Eine kleinräumige örtliche Umleitung über die Burgstraße wird eingerichtet.

Die Kreisstraße OA 22 wird innerhalb der Ortsdurchfahrt Niedersonthofen etwa sieben Meter nach Süden verlegt. Durch die Verlegung nach Süden wird die Möglichkeit geschaffen, die Kreisstraße vorfahrtsberechtigt zu gestalten und zukünftig die Sonnenstraße von Westen kommend untergeordnet ans Kreisstraßennetz anzuschließen. In diesem Zug können der ausgeweitete Einmündungsbereich mit einer Querungshilfe und zusätzlich zwei Bushaltestellen nachgerüstet werden. Querungshilfe und Bushaltestellen werden nach modernem Maßstab mit taktilen Leitelementen sowie barrierefrei ausgestaltet. Durch die Verlegung der Kreisstraße wird zudem die Möglichkeit geschaffen, einen Vorplatz vor dem künftigen Dorfladen zum Zwecke der Außenbewirtschaftung zu generieren. Die Maßnahme wird sicherlich zu einer positiven Entwicklung des Ortsbildes und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen.

Um die umfangreichen Baumaßnahmen realisieren zu können, wird es erforderlich, die Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Niedersonthofen vollzusperren:

Beginn ist am 07.04.2025 um 7:30 Uhr, die Baufertigstellung ist für Mitte August vorgesehen. 

Der Verkehr von und in Richtung Niedersonthofener Steige bleibt bis auf weiteres nutzbar – siehe Umleitungsplan. Der Verkehr der Sonnenstraße aus Fahrtrichtung Osten wird kleinräumig über die Burgstraße umgeleitet.

Für den Einbau der Asphaltdeckschicht (ca. Juli 2025) wird es dann noch für einen kurzen Zeitraum erforderlich werden den kompletten Einmündungsbereich zu sperren, sodass die Verbindung „Steige – Ortsmitte“ dann nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Zu gegebener Zeit erfolgt hierzu eine separate Information in Form einer weiteren verkehrsrechtlichen Anordnung.

Die Kreistiefbauverwaltung ist bemüht die verkehrlichen Beeinträchtigungen auf ein erforderliches Minimum zu begrenzen und bedankt sich bei allen Betroffenen für ihr Verständnis.