Um sich eine Sportförderung zu sichern, können Vereine noch bis Montag, 3. März 2025, Anträge für die Vereinspauschale einreichen. Später eingehende Anträge können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Um eventuelle Unklarheiten bei den Antragsunterlagen zu vermeiden, empfiehlt das Landratsamt, die Anträge frühzeitig und vollständig einzureichen.
Die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamtes (Rubrik „Kommunales“) zur Verfügung: www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/kommunales. Besonders zu beachten sind dabei die Hinweise zum Förderjahr 2025.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Sachgebiet Kommunalrecht wenden.
Ansprechpartner ist Jens Eichert, Telefon: 08321/612-249, E-Mail: kommunalrecht(at)lra-oa.bayern.de.