Bis Montag, 3. März 2025, können Anträge zur Sportförderung (Vereinspauschale) für das Antragsjahr 2025 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vereine werden gebeten, ihre Anträge und Unterlagen möglichst frühzeitig vor dem Stichtag 3. März 2025 vollständig einzureichen, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können.
Die entsprechenden Formulare und weitergehende Informationen sind auf der Internetseite unter >> www.oberallgaeu.org/vereinspauschale abrufbar. Zu beachten sind dort vor allem die besonderen Hinweise für das Förderjahr 2025. Auskünfte können auch bei Herrn Eichert unter 08321/612-249 oder kommunalrecht@lra-oa.bayern.de eingeholt werden.