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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
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poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Soforthilfen nach Hochwasser: Kabinettsbeschluss ermöglicht sofortige Antragsstellung im Landratsamt Oberallgäu

Soforthilfen nach Hochwasser: Kabinettsbeschluss ermöglicht sofortige Antragsstellung im Landratsamt Oberallgäu
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Nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss können ab sofort Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten beantragt werden.

Das Landratsamt Oberallgäu informiert darüber, dass die Antragsformulare und weitere Informationen zur Beantragung der Soforthilfen auf der Homepage des Landratsamts Oberallgäu bereitgestellt 
sind. 
Die Bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Soforthilfen für die Opfer des Hochwassers bekanntgegeben, das weite Teile Bayerns in den vergangenen Tagen heimgesucht hat.
Es soll eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen geben.
Betroffene Oberallgäuer Bürgerinnen und Bürger können die notwendigen Formulare ab sofort online herunterladen und ausgefüllt im Landratsamt Oberallgäu einreichen. Mitzuführen ist eine Bestätigung der 
Wohnsitzgemeinde. >> Das Antragsformular und die Richtlinien sind ab sofort auf der Seite des Oberallgäuer Landratsamtes unter Kommunales abrufbar.

Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung: Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).