Das Landratsamt Oberallgäu informiert darüber, dass die Antragsformulare und weitere Informationen zur Beantragung der Soforthilfen auf der Homepage des Landratsamts Oberallgäu bereitgestellt
sind.
Die Bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Soforthilfen für die Opfer des Hochwassers bekanntgegeben, das weite Teile Bayerns in den vergangenen Tagen heimgesucht hat.
Es soll eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen geben.
Betroffene Oberallgäuer Bürgerinnen und Bürger können die notwendigen Formulare ab sofort online herunterladen und ausgefüllt im Landratsamt Oberallgäu einreichen. Mitzuführen ist eine Bestätigung der
Wohnsitzgemeinde. >> Das Antragsformular und die Richtlinien sind ab sofort auf der Seite des Oberallgäuer Landratsamtes unter Kommunales abrufbar.
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung: Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).