Amtsblatt
Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Das Amtsblatt ist das öffentliche Verkündungsblatt für den Landkreis Oberallgäu. Im Amtsblatt werden Satzungen und Verordnungen des Landkreises, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften bekanntgemacht.
Die Amtsblätter des laufenden Jahres und der Vorjahre stellen wir an dieser Stelle im PDF-Format zum download bereit.
Seit dem 01. November 2024 erfolgen Bekanntmachungen ausschließlich im digital veröffentlichten Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu. Eine Veröffentlichung in der Allgäuer Zeitung bzw. im Allgäuer Anzeigeblatt erfolgt nicht mehr. Ein Ausdruck des digitalen Amtsblattes, kann in der Poststelle im Hauptgebäude des Landratsamtes Oberallgäu eingesehen werden.
Erscheinungstag ist in der Regel Dienstag. Wer etwas im Amtsblatt veröffentlichen möchte, sollte seine Bekanntmachung bis Donnerstagmittag 12.00 Uhr der vorherigen Woche übermitteln. Kann eine Bekanntmachung nicht bis Donnerstagmittag verschickt werden, so kann in Ausnahmefällen bis Freitagvormittag 11.00 Uhr der Text nachgereicht werden. Dies ist bitte schriftlich bis Donnerstag 14.00 Uhr unter amtsblatt [AT] lra-oa.bayern.de anzukündigen. Angemeldete Bekanntmachungen die am Freitag nach 11.00 Uhr eingehen, können nicht mehr für den darauffolgenden Dienstag berücksichtigt werden. Die Veröffentlichung erfolgt automatisch eine Woche später.
Zur Übermittlung Ihrer Inhalte nutzen Sie ab 01.11.2024 bitte das Upload-Formular „Übermittlung Daten Amtsblatt ab 1.11.2024“. Dieses finden Sie unter https://forms.lra-oa.de/formcycle/form/alias/1/datenuebermittlung-amtsblatt/
Sie können die Inhalte für das Amtsblatt in Ihren Dateiformaten (z.B. docx, pdf oder jpg) an uns senden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Upload-Formular