Blaulagen sind je nach Gattung in der Lage, Wirkstoffe mit toxischen Wirkungen zu produzieren. Gesundheitliche Risiken bestehen bei Kontakt mit Haut und Schleimhauten (besonders für empfindliche Menschen, Kleinkinder) und oraler Aufnahme (Verschlucken auch geringer Mengen Wasser).
Es kann zu Reizungen kommen, ebenso zu Erbrechen und Durchfall, schwerwiegendere Symptome wie neurologische Symptome sind zwar selten, aber ebenfalls nicht auszuschließen. Sollten solche Symptome auftreten, suchen Sie umgehend einen Arzt auf.
Liegen Einschränkungen der Sichttiefe (grob unter einem Meter), Schlieren- oder Schaumbildungen, Verfärbungen (meist bläu-/grünlich) und/oder Trübungen vor, wird vom Baden im betroffenen Bereich dringend abgeraten.
Liegen diese Einschränkungen besonders deutlich vor (Sichttiefe unter einem halben Meter, durchgehende Verfärbung und/oder Trübung) besteht für den betroffenen Bereich (mit direkter Umgebung) ein Badeverbot.
Die Empfehlungen und Warnungen gelten nicht nur für Badegäste, sondern auch Wassersportler und vergleichbar mit entsprechender Exposition.
Ebenso sollten Sie Nutz- oder Haustiere bei dem o.g. trüben Wasser nicht darin baden oder davon trinken lassen.
Weiter werden regelmäßig mikrobiologische Proben des Badewassers entnommen, die Ergebnisse werden auch auf unserer Homepage bekanntgegeben.
Nachweis von Blaualgen am Großen Alpsee
Baden auf eigenes Risiko - Uferzone zwischen Strandbar Hauser und Seemann`s
In der Uferzone des Großen Alpsees bei Immenstadt/Bühl sind im Bereich zwischen Strandbar Hauser und Seemann's am vergangenen Wochenende Trübungen und Schlieren aufgetreten. Der Verdacht auf das Vorhandensein von Blaualgen hat sich durch eine Probenahme des Wasserwirtschaftsamtes heute bestätigt. Blaualgen können bei Kontakt, v.a. aber Aufnahme zu Erbrechen und Durchfall, Haut- und Schleimhautreizungen und weiteren Symptomen führen.
Bei wechselnd auftretenden Trübungen in der Uferzone dringend vom Baden abgeraten. Dies betrifft den Bereich zwischen Strandbar Hauser und Seemann's, gegebenenfalls auch weiter bis Bootanleger/Seebühne. Die dringende Empfehlung gilt im Besonderen bei Einschränkungen der Sichttiefe, dem Vorhandensein von Schlieren- oder stärkeren Schaumbildungen und/oder Trübungen.
Die Ergebnisse der Beprobungen werden auch auf der Homepage des Landratsamtes bekanntgegeben, hier können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand informieren.