Nach Inkrafttreten des Gesetztes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) haben sich mit Wirkung vom 31.10.2024 Anpassungen im Waffen- und Jagdrecht ergeben, die bei der Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen relevant sein können. Bei den üblichen Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen im Rahmen der Jagdscheinerteilung sind nun noch weitere Stellen des Bundes einzubeziehen. Aufgrund dieser Umstellung und einer noch nicht abschließend fertiggestellten Schnittstelle mit den Behörden, verzögern sich diese Überprüfungen derzeit noch. Dies soll voraussichtlich im 2. bzw. 3. Quartal 2025 behoben werden.
Aktuell muss deshalb damit gerechnet werden, dass sich die Bearbeitungsdauer bei der erstmaligen Erteilung bzw. der Verlängerung des Jagdscheines erhöht. Wir weisen deshalb vorsorglich darauf hin, die entsprechenden Anträge insbesondere in diesem Kalenderjahr zeitnah zu stellen. Selbst bei Überprüfungen ohne Ergebnis, muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen gerechnet werden.
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für das Verständnis!