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Landratsamt Oberallgäu

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Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher / Energiepreispauschale für Rentner

Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher / Energiepreispauschale für Rentner
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Der Gesetzgeber bietet aktuell verschiedene finanzielle Unterstützungen an, um auf die Herausforderungen aufgrund der gestiegenen Heizkosten reagieren zu können. Nachfolgend einige Hinweise zum Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher und zur Energiepreispauschale für Rentner: 

Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher:
Nach dem Heizkostenzuschuss I gibt es nun den Heizkostenzuschuss II. Der Heizkostenzuschuss II zielt darauf ab, die Zusatzbelastungen für die kommende Heizperiode abzufedern. Er kommt allen Haushalten zugute, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Der Heizkostenzuschuss ist bis 31.12.2022 begrenzt, da ab 01.01.2023 die Heizkosten bereits durch die neue Wohngeldhöhe berücksichtigt werden.

Der HKZ II gestaltet sich wie folgt:
-          415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug,
-          540 Euro für einen 2-  Personen-Haushalt im Wohngeldbezug
-          100 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt im Wohngeldbezug
-          345 Euro für Beziehende von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen

Die Auszahlung erfolgt für alle Empfängergruppen von Amts wegen durch die zuständigen Behörden der Länder bzw. die Bundesagentur für Arbeit. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. 
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html


Energiepreispauschale für Rentner:
Hinweis für Rentner, die einen rückwirkenden Rentenbeginn und daher die Energiepreispauschale noch nicht bekommen haben:

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Um zu erreichen, dass auch die Rentner berücksichtigt werden, bei denen der Zahlungsauftrag mit dem Bescheid erst im Lauf des Monats Dezember erteilt wurde, ist ein zweiter Zahltermin Anfang Januar vorgesehen. Anspruchsberechtigte, die die Energiepreispauschale bis zum 9. Januar 2023 nicht erhalten, jedoch einen Anspruch darauf haben, können die Auszahlung bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen, gleichgültig, welche Rentenzahlstelle tatsächlich zuständig ist.

Weitere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter folgender Adresse:
>>  https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KBS_energiepreispauschale

Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:
                 Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
                 Energiepreispauschale
                 44781 Bochum