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Stellungnahme des Landkreises Oberallgäu zu den Kemptener Schulen

Landrätin Baier-Müller lässt keinen Zweifel daran, dass der Landkreis Oberallgäu sich seiner Verantwortung bewusst ist und sich an notwendigen Kapazitätsausweitungen an den Kemptener Schulen beteiligen wird. Auf Seiten des Landkreises irritiert jedoch das städtische Vorgehen und wirft Fragen auf. Insbesondere die fehlende Einbeziehung des Landkreises in die Planungen der Erweiterungen und die Erstellung der Prognosen zur Schülerentwicklung durch die Stadt Kempten bemängelt Baier-Müller. Bei frühzeitiger Abstimmung und Einbindung des Landkreises hätte nach ihrer Ansicht insgesamt eine andere, womöglich gleichwertige, Lösung gefunden werden können.

Aufgrund der Berichterstattung diverser Medien über die Sitzung des Schulausschusses der Stadt Kempten sieht sich Landrätin Baier-Müller veranlasst, auch aus Sicht des Landkreises Oberallgäu zur aktuellen Situation Stellung zu beziehen. „Mir ist wichtig zu betonen, dass kein Kind und kein Jugendlicher aus dem nördlichen Landkreis oder auch der Stadt Kempten gehindert sein wird, den selbst gewählten Bildungsweg einzuschlagen. Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern durch die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien und Realschulen unterliegen schulrechtlichen Regelungen und haben zunächst nichts mit der Sachaufwandsträgerschaft zu tun. Im Übrigen bin ich mir sicher, dass wir dies im Rahmen einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis verhindern werden, hier bin ich mir mit Oberbürgermeister Kiechle einig,“ so Landrätin Indra Baier-Müller. Es gehe jetzt darum, dass kluge und vor allem nachhaltige Lösungen gefunden werden, die den Bedarfen und Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden, so Baier-Müller weiter.

Das bisherige Verfahren bewertet die Landrätin als verbesserungsbedürftig und nicht unbedingt partnerschaftlich auf Augenhöhe. Eine erste Information zum Thema fand auf Verwaltungsebene im Juli 2022 statt. Den Vertretern des Landkreises wurden dabei von einem externen Institut aufbereitete Zahlen zur Entwicklung des Schulbedarfs an den weiterführenden Schulen in Kempten vorgestellt, diese wurden im Vorfeld nicht zur Validierung übermittelt. Dabei verwendete das Institut für den Landkreis Oberallgäu insbesondere Daten, die aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Oberallgäu herrührten. Das Institut erstellte in diesem Rahmen für den Landkreis eine Bevölkerungsprognose für die Jahre 2018-2040. Die herangezogenen Daten waren zu diesem Zeitpunkt damit bereits mindestens vier Jahre alt. Eine vom Landkreis selbst erstellte aktuellere Bevölkerungsprognose fand zu diesem Zeitpunkt hingegen keine Berücksichtigung. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Erstellung einer Schulbedarfsentwicklung nicht im Vorfeld abgestimmt war. „Es wäre ein Leichtes gewesen, diesen Auftrag abzustimmen und dann auch gemeinsam zu erteilen, so dass unmittelbar auch ein Konsens über die Entwicklung hergestellt werden kann“, bewertet die Landrätin den Auftakt der Gespräche.

Im September 2023 erreichte den Landkreis ein Schreiben der Regierung von Schwaben, in dem diese auf ein dem Landratsamt leider nicht bekanntes Schreiben der Stadt Kempten antwortet, in dem es offensichtlich um die Frage der Zuweisung von Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis an andere Schulen außerhalb des Stadtgebiets geht. In ihrer Antwort führt die Regierung aus, dass die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte das Recht haben, Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung frei und unabhängig vom Wohnort zu wählen. Die Regierung stellt zudem klar, dass auch für kommunale Realschulen und Gymnasien gilt, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil die Erziehungsberechtigten oder deren Kinder ihren Wohnsitz nicht innerhalb des Gebiets des Schulträgers haben. Gleichzeitig bestehe aber auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule. Im Falle von Kapazitätsengpässen sei zunächst ein örtlicher Ausgleich vorzunehmen, gelingt dies nicht, so entscheiden die Ministerialbeauftragten über Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern. Dabei sind etwa die Länge des Schulwegs, die Zumutbarkeit der Entfernung zu einer alternativen Schule oder auch die Beschulung von Geschwisterkindern zu berücksichtigen. Im Umkehrschluss wird damit klar: Nicht die Frage wer den Sachaufwand trägt ist Grundlage für die notwendige schulrechtliche Entscheidung über eine Zuweisung. Abschließend empfiehlt die Regierung von Schwaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine Lösung der Herausforderung.

Die folgende Aufgabe lag damit zunächst darin, dass die Zahlen validiert wurden, um eine gemeinsame Planungsgrundlage zu schaffen. Diese wurden in einem Spitzengespräch zwischen Landrätin und Oberbürgermeister im November 2023 diskutiert und als Ausgangslage für das weitere Vorgehen besprochen. In einer Videokonferenz im Februar 2024 wurden dann von der Stadt Kempten Varianten zur räumlichen Erweiterung an den Schulen dargestellt, die den Vertretern des Landkreises bis dahin im Detail nicht bekannt waren. Unterlagen hierzu wurden erst in der Folge des Termins auf Nachfrage vorgelegt. Innerhalb des Landkreises wurden daneben weitere Optionen, wie etwa der Neubau eines Schulzentrums für den nördlichen Landkreis diskutiert, was in Anbetracht der vom externen Gutachter vorgelegten Zahlen durchaus eine Option gewesen wäre.

Aus Sicht des Landkreises stellt sich die Situation nun wie folgt dar:

Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Realschulen in Kempten aus dem nördlichen Landkreis werden in den kommenden Jahren ansteigen. Für die Gymnasien bedeutet dies gemäß derzeitigen Prognosedaten einen Anstieg von heute rund 1.270 Schülerinnen und Schüler aus dem Oberallgäu auf 1.730 im Jahr 2035, d. h. rund 460 mehr als derzeit. Die von der Stadt Kempten in Auftrag gegebene Schulentwicklungsplanung geht von einem Anstieg um 600 Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Landkreis bis zum Jahr 2038 aus. Das Bild an den Realschulen zeigt ebenfalls eine Steigerung: Von aktuell rund 880 Schülerinnen und Schülern steigt die Zahl auf Basis aktueller Bevölkerungsprognosen im Rahmen des Hildesheimer Modells bis 2032 auf 1.100 und damit um ca. 220 an (im Vergleich die Schulentwicklungsprognose der Stadt Kempten: + 336). Die Anstiege führen im Ergebnis dazu, dass sich der Anteil der Landkreisschülerinnen und – schüler an den Gesamtschülerzahlen in beiden Schularten zunächst angleicht (derzeit besuchen mehr Kinder und Jugendliche die weiterführenden Schulen in Kempten als Landkreiskinder) und in der Folge die Zahl der Oberallgäuerinnen und Oberallgäuer über der der Kemptener Kinder und Jugendlichen liegt. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, hängt entscheidend auch von der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Kempten ab, das Verhältnis dürfte sich damit in Richtung 45:53 entwickeln (zusätzlich ca. 2 Prozent auswärtige Schülerinnen und Schüler).

„Auf Basis dieser Zahlen habe ich bereits vorvergangene Woche dem Oberbürgermeister signalisiert, dass der Landkreis die Notwendigkeit einer Bedarfsdeckung erkennt. Wichtig ist, dass der Landkreis sich nicht an den Sanierungen beteiligen kann und bei Erweiterungen und Neubauten nur in dem Umfang, wie es aus schulischer Sicht notwendig ist und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Dabei verlassen wir uns auf die Aussage der Stadt, dass die Anzahl der bisher an den Schulen vorhandenen Fachräume für eine solche Ausweitung der Schülerzahlen auch in Zukunft ausreichend sein wird. Jetzt sollte es aus meiner Sicht in den folgenden Gesprächen darum gehen, dem Landkreis die angedachten Lösungen räumlich und finanziell darzustellen.

Sollte hierüber Klarheit geschaffen werden können, wäre in einem weiteren Schritt eine Mitfinanzierungssystematik zu klären, die von unseren Gremien beschlussmäßig behandelt werden muss. Eine wie von der Stadt gewünschte Erhöhung der bislang bereits jährlich durch den Landkreis geleisteten Gastschulbeiträge, zuletzt in Höhe von rund 1,8  Millionen Euro, ist derzeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht umsetzbar“, so die Landrätin.

Abschließend weist die Landrätin darauf hin, dass im Falle einer viel früheren Einbeziehung des Landkreises auch andere, deutlich kostengünstigere Optionen denkbar gewesen wären: „Ich habe durchaus Verständnis und Sympathie für die Rückmeldung auch einen Neubau in Erwägung zu ziehen. Ich hätte mir durchaus vorstellen können gemeinsam mit der Stadt einen Ersatzbau mit ausreichender Kapazität auch für das Carl-von-Linde-Gymnasium umzusetzen. Dadurch wären aus Sicht der Schulen auch die Belastungen gleichmäßiger verteilt worden. Nach dem derzeitigen Vorschlag der Stadt Kempten entstünden zwei Schulen mit über 1.100 Schülerinnen und Schülern (Allgäu Gymnasium ca 1.100, Hildegardis-Gymnasium fast 1.400) und ein kleineres mit knapp 750 Plätzen (Carl-von Linde-Gymnasium). Ein Ersatzneubau wäre bei sorgfältiger Planung eventuell auch zur Generalsanierung eine wirtschaftliche Alternative gewesen. Darauf hätte aber bereits ganz zu Beginn der Überlegungen hingesteuert werden müssen. Dies lag jedoch bereits vor meinem Amtsantritt im Jahr 2020. Jetzt werden wir im Interesse der Menschen in Stadt und Landkreis eine Lösung finden. Das wird uns aufgrund des guten Verhältnisses zwischen mir und dem Oberbürgermeister auch gelingen, da bin ich mir sicher.“