Aufgrund des für den Winter 2022 / 2023 befürchteten Gasmangels wurde die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit auch im Privatbereich Gas gespart werden kann, hielt es das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für sinnvoll die Möglichkeit zu schaffen auch ältere Holzfeuerungsanlagen, welche nicht mehr den Vorgaben der 1. BImSchV entsprechen, zeitlich befristet wieder in Betrieb nehmen zu können. Die rechtliche Grundlage für die ausnahmsweise und befristete Wiederinbetriebnahme älterer Holzfeuerungen wurde mit der hier hinterlegten >> Allgemeinverfügung geschaffen.
Die Wiederinbetriebnahme älterer Holzfeuerungen setzt die völlige oder teilweise Außerbetriebnahme von mit Gas betriebenen Feuerungen voraus. Die Wiederinbetriebnahme ist im Oberallgäu bis zum voraussichtlichen Ende der Heizperiode, hier den 30.04.2023 befristet.
Es ist sowohl die Wiederinbetriebnahme von Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen, Schwedenöfen, Kachelöfen etc.) als auch von zentralen Holzfeuerungen möglich. Die Wiederinbetriebnahme ist vorher zwingend mittels Formblatt beim Landratsamt Oberallgäu, Sachgebiet 22.1 technischer Umweltschutz und dem zuständigen Bezirkssschonsteinfegermeister anzuzeigen. Die Formblätter für die Anzeige sind hier für die >> Einzelraumfeuerungen und für die >> zentralen Feuerungsanlagen hinterlegt.
Bei Rückfragen zur Ausnahmezulassung können Sie sich gerne an Frau Sentner vom technischen Umweltschutz wenden.